Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3623 7. Wahlperiode 17.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Polizeieinsatz am 8. Mai 2019 in Demmin und ANTWORT der Landesregierung 1. Inwieweit und von wem wurde die Peene im Bereich des Hafens Demmin als Bestandteil einer Demonstration am 8. Mai 2019 angemeldet ? Mit Datum vom 6. Mai 2019 wurde die Durchführung einer Versammlung am 8. Mai 2019 auf der Peene im Bereich des Hafens Demmin unter Nutzung von voraussichtlich zehn Booten angemeldet. Anmelder ist eine Privatperson aus dem Landkreis Rostock. Personenbezogene Daten werden aus Datenschutzgründen im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht übermittelt. 2. Inwieweit ist der Abwurf von Kränzen in Demmin vom Ufer auf die Peene im Zusammenhang mit einer Demonstration am 8. Mai 2019 angemeldet worden? Unter welchen Auflagen ist dies genehmigt worden? Der zuständigen Versammlungsbehörde wurde bereits mit Datum vom 2. April 2014 die Durchführung einer Versammlung am 8. Mai 2019 als Aufzug mit stationärer Kundgebung im Bereich des Hafens angezeigt. Die Übergabe eines Kranzgebindes in die Peene war Bestandteil dieser Anmeldung. Drucksache 7/3623 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Bestätigung der Versammlung erfolgte unter der Auflage, dass das Kranzgebinde, soweit dieses in öffentliche Gewässer eingelassen wird, keine metallischen Gegenstände oder auch andere nichtorganische Materialien aufweisen darf. Das Ablegen eines Kranzgebindes in den Flusslauf der Peene ist in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Versammlungslage 8. Mai in Demmin bereits mehrere Male praktiziert worden. 3. Inwieweit ist der Abwurf von Kränzen im Hafenbecken von Demmin mit umweltschutz-, wasser- sowie ordnungsrechtlichen Vorgaben und entsprechenden gesetzlichen Regelungen vereinbar? Ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften liegt nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. 4. Wenn der Abwurf von Kränzen nicht angemeldet wurde, warum wurde dieser nicht unterbunden? In welcher Art und Weise wird dieser Vorgang nachträglich geahndet? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Mit welcher Begründung sind Wasserschutzpolizei- und bzw. oder welche anderen Polizei- und Sicherheitskräfte im Bereich des Hafens Demmin am 8. Mai 2019 zum Einsatz gekommen? Alle Einsatzkräfte der Polizei kamen sowohl im Bereich des Hafens als auch im Stadtgebiet von Demmin zum Schutz der Versammlungen und ihrer Teilnehmer zum Einsatz. 6. Inwieweit musste der Einsatz von Wasserschutzpolizei- und bzw. anderen oder weiteren Polizei- und Sicherheitskräften im Bereich des Hafens Demmin am 8. Mai 2019 welchen Bundesbehörden angezeigt werden bzw. gegenüber welchen Behörden wurde der Einsatz angezeigt ? Der Einsatz der Polizei im Bereich des Hafens Demmin musste keiner Bundesbehörde angezeigt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3623 3 Das Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern hatte vor dem Einsatz Kontakt zur Versammlungsbehörde und empfahl dieser, die Versammlung auf dem Wasser (Peene) dem Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund zu melden. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. 7. Welche ordnungsrechtlichen und sonstigen Verstöße oder Straftaten wurden im Zusammenhang mit Demonstrationen am 8. Mai 2019 in Demmin auf der Peene im Bereich des Hafens durch Wasserschutzpolizei - oder weitere Polizei- und Sicherheitskräfte festgestellt? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über ordnungsrechtliche oder sonstige Verstöße oder Straftaten im Zusammenhang mit der Demonstration auf der Peene im Bereich des Hafens vor. 8. Kosten in welcher Höhe sind durch den Einsatz von Wasserschutzpolizeikräften auf der Peene in Demmin im Bereich des Hafens im Zusammenhang mit Demonstrationen am 8. Mai 2019 entstanden? Personal- und Sachkosten werden für die angefragte Art der polizeilichen Einsätze regelmäßig nicht erhoben.