Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3625 7. Wahlperiode 29.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Steuerhinterziehung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Steuerstraftaten nach § 370 der Abgabenordnung konnten in den Jahren 2013 bis heute in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt werden (bitte nach Jahren und Art der Hinterziehung aufschlüsseln)? Wie viele Steuerstraftaten nach § 370 der Abgabenordnung wurden in den Jahren 2013 bis heute in Mecklenburg-Vorpommern strafrechtlich verfolgt (bitte nach Jahren und Art der Hinterziehung aufschlüsseln)? 2. Wie viele dieser Fälle wurden mit Strafen belegt (bitte nach Strafzumessung und Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Neben der reinen Verfahrenszahl werden für 2019 unterjährig keine weiteren statistischen Daten erhoben. Drucksache 7/3625 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Steuerfahndung des Landes Mecklenburg-Vorpommern führte in den Jahren 2013 bis heute folgende Fahndungsprüfungen mit folgenden strafrechtlichen Sanktionen durch: Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 Anzahl der durchgeführten Fahndungsprüfungen 432 362 320 255 Höhe der rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafen 19 Jahre 13 Monate 0 Wochen 14 Jahre 15 Monate 0 Wochen 13 Jahre 0 Monate 0 Wochen 12 Jahre 11 Monate 0 Wochen Höhe der rechtskräftig festgesetzten Geldstrafen in Euro 2.311.335 323.405 271.695 226.975 Höhe der nach § 153a der Strafprozessordnung festgesetzten Geldbeträge in Euro 286.129 140.955 127.349 112.600 Kalenderjahr 2017 2018 01.01. - 30.04.2019 Anzahl der durchgeführten Fahndungsprüfungen 328 305 92 Höhe der rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafen 14 Jahre 7 Monate 0 Wochen 15 Jahre 6 Monate 0 Wochen Daten liegen noch nicht vor. Höhe der rechtskräftig festgesetzten Geldstrafen in Euro 334.795 385.445 Daten liegen noch nicht vor. Höhe der nach § 153a der Strafprozessordnung festgesetzten Geldbeträge in Euro 71.225 163.225 Daten liegen noch nicht vor. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle erledigte in den Jahren 2013 bis heute folgende Anzahl an Strafverfahren mit nachfolgend dargestellten strafrechtlichen Sanktionen: Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 Anzahl der im Jahr vom Finanzamt abgeschlossenen Strafverfahren 891 749 665 584 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3625 3 Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 - davon durch Einstellung nach § 153a der Strafprozessordnung (Summe der Geldauf- lagen in Euro) 332 651.973 243 457.495 206 314.019 186 276.075 - davon durch Antrag auf Strafbefehl 136 71 92 91 - davon durch Abgabe an die Staatsanwaltschaft 75 78 64 72 - Anzahl der im Jahr ergangenen rechtskräf- tigen Urteile und Straf- befehle wegen Hinterzie- hung von Steuern nach § 370 der Abgabenord- nung 148 117 114 116 - Summe der Freiheitsstrafen 15 Jahre 48 Monate 0 Wochen 17 Jahre 40 Monate 0 Wochen 19 Jahre 13 Monate 0 Wochen 21 Jahre 34 Monate 0 Wochen - Höhe der Geldauflagen nach § 56b Absatz Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 des Strafgesetzbuches in Euro 180.770 40.200 16.150 3.000 - Summe der Geldstrafen in Euro 2.567.847 860.255 408.015 487.575 Kalenderjahr 2017 2018 01.01. - 30.04.2019 Anzahl der im Jahr vom Finanzamt abgeschlossenen Strafverfahren 1.037 952 300 - davon durch Einstellung nach § 153a der Straf- prozessordnung (Summe der Geldauf- lagen in Euro) 216 428.881 245 437.465 Daten liegen noch nicht vor. - davon durch Antrag auf Strafbefehl 162 133 Daten liegen noch nicht vor. - davon durch Abgabe an die Staatsanwaltschaft 119 67 Daten liegen noch nicht vor. Drucksache 7/3625 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Kalenderjahr 2017 2018 01.01. - 30.04.2019 - Anzahl der im Jahr ergangenen rechtskräf- tigen Urteile und Strafbefehle wegen Hinterziehung von Steuern nach § 370 der Abgabenordnung 143 139 Daten liegen noch nicht vor. - Summe der Freiheitsstrafen 20 Jahre 13 Monate 0 Wochen 18 Jahre 6 Monate 0 Wochen Daten liegen noch nicht vor. - Höhe der Geldauflagen nach § 56b Absatz Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 des Strafgesetzbuches in Euro 1.200 3.000 Daten liegen noch nicht vor. - Summe der Geldstrafen in Euro 595.625 753.825 Daten liegen noch nicht vor. Eine Aufschlüsselung nach der Art der Hinterziehung kann mangels entsprechender Erfassung nicht erfolgen. Zur Beantwortung der Frage wäre die händische Auswertung der einzelnen in den Tabellen zahlenmäßig aufgeführten Fallakten notwendig. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 3. Wie viele Verfahren im Zusammenhang mit Steuerstraftaten wurden aufgrund von Selbstanzeigen in den Jahren 2013 bis heute eingestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Bußgeld- und Strafsachenstelle stellte folgende Anzahl an Steuerstrafverfahren als wirksame Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung ein: Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl 32 70 58 57 124 139 Die Daten werden unterjährig nicht erhoben, sodass für 2019 noch keine Angaben vorliegen. Zur Beantwortung der Frage wäre die händische Auswertung der Fallakten von 300 vom 1. Januar 2019 bis zum 30. April 2019 abgeschlossenen Strafverfahren notwendig. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3625 5 4. Wie viele Fälle von Schwarzarbeit wurden in den Jahren 2013 bis heute aufgedeckt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Wie viele Fälle von Schwarzarbeit wurden in den Jahren 2013 bis heute aufgedeckt strafrechtlich verfolgt (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? 5. Wie hoch muss der dabei für das Land Mecklenburg-Vorpommern entstandene Schaden in den Jahren 2013 bis heute beziffert werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Die Aufdeckung und Verfolgung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurden 2004 mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz maßgeblich den Zollbehörden, insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit übertragen. Die Finanzverwaltungen der Länder haben hier eine Unterstützungsfunktion. Vor diesem Hintergrund werden seitens der Landesverwaltung keine Anschreibungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit geführt. 6. Wie viele Beamte sind seit 2013 bis heute landesweit für die Aufklärung und Verhinderung von Steuerbetrug zuständig und aktiv (bitte nach Anzahl und Jahren aufschlüsseln)? Zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Steuerstraftaten sind in Mecklenburg- Vorpommern die Steuerfahndungsstelle, die Bußgeld- und Strafsachenstelle sowie die Stabsstelle Steueraufsicht Mecklenburg-Vorpommern. Die Entwicklung der personellen Ausstattung dieser Bereiche stellt sich auf Basis der jeweils letztmalig für das entsprechende Kalenderjahr vorhandenen stichtagsbezogenen Auswertungen insgesamt wie folgt dar: Kalenderjahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 01.01. - 30.04.2019 Personelle Besetzung des Steuerstrafrechts- und Steuerfahndungsbereiches in Vollzeitäquivalenten 63,74 63,50 62,50 66,11 72,19 63,93 67,06 Drucksache 7/3625 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 7. Ist in dem Bereich der Aufklärung von Steuerstraftaten ein personeller Engpass ersichtlich? Wenn ja, wie hoch schätzt die Landesregierung die erforderliche personelle Aufstockung ein, um Steuerstraftaten auf ein Minimum begrenzen zu können? Der Personalbedarf im Steuerstrafrechtsbereich berechnet sich auf Basis des bundesweit festgelegten Gesamt-Stellen-Solls in Abhängigkeit von Bruttowertschöpfung und Einwohnerzahl. Der Steuerstrafrechts- und Steuerfahndungsbereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist nach dieser Maßgabe ausgestattet und nach Auffassung der Landesregierung ausreichend, Steuerstraftaten effektiv zu verfolgen.