Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3631 7. Wahlperiode 12.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Zuerkennung von Lehrbefähigungen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Zahl von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern hat in den Jahren 2018 und 2019 einen Antrag auf Zusendung des Antrages auf Zuerkennung der Lehrbefähigung gestellt (bitte getrennt nach Jahren aufführen)? Im Jahr 2018 haben 54 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger einen Antrag auf Zusendung des Antrages auf Zuerkennung einer Lehrbefähigung gestellt, im Jahr 2019 liegen mit Stand 22. Mai 2019 102 Anträge vor. 2. Welche Zahl von Antragsunterlagen für Anträge auf Zuerkennung der Lehrbefähigung wurde in den Jahren 2018 und 2019 an Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger versandt (bitte getrennt nach Jahren aufführen)? Es wurden 54 Antragsunterlagen für Anträge auf Zuerkennung einer Lehrbefähigung im Jahr 2018 und im Jahr 2019 102 Antragsunterlagen (Stand 22. Mai 2019) versandt. Drucksache 7/3631 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele Anträge auf Zuerkennung der Lehrbefähigung wurden in den Jahren 2018 und 2019 durch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger insgesamt gestellt (bitte getrennt nach Jahren aufführen)? Im Jahr 2018 wurden 54 Anträge auf Zuerkennung einer Lehrbefähigung gestellt. Davon waren neun unvollständig. 2019 wurden 102 Anträge, davon 57 unvollständig, gestellt. 4. Welche Zahl der in Frage 3 erfragten Anträge wurde a) positiv beschieden, b) abgelehnt sowie c) noch nicht beschieden (bitte getrennt nach Jahren aufführen)? Die Fragen 4 a), 4 b) und 4 c) werden zusammenhängend beantwortet. Die negative Bescheidung von Anträgen hat für die Antragstellenden nicht zur Folge, dass sie dauerhaft keine Lehrbefähigung erlangen können. Vielmehr ist es so, dass sie in den Folgejahren neuerlich einen Antrag stellen können. Im Jahr 2018 wurden die gestellten Anträge mit folgendem Ergebnis beschieden: - positiv beschieden: 22, - abgelehnt: 23, - noch nicht beschieden: 9 (unvollständige Anträge, die noch nicht beschieden wurden). Im Jahr 2019 wurden die gestellten Anträge mit folgendem Ergebnis beschieden: - positiv beschieden: 18 Anträge, - abgelehnt: 26 Anträge, - noch nicht beschieden: 57 Anträge, alle wegen nachzufordernder Unterlagen und - zurückgezogen 1. 5. Bei welcher Zahl der in Frage 3 erfragten Anträge lässt sich aus den Abschlüssen der Antragstellerinnen und Antragsteller kein Unterrichtsfach herleiten, für das eine Lehrbefähigung zuerkannt werden könnte (bitte nach Art der vorhandenen Abschlüsse aufschlüsseln)? Es lässt sich für jede Antragstellerin und jeden Antragsteller ein Fach ableiten, wenn die Lehrkraft dieses Fach durchgängig im Bewährungszeitraum unterrichtet. Weist die Antragstellerin oder der Antragsteller einen Masterabschluss für zwei ableitbare unterrichtete Fächer vor, beträgt der Bewährungszeitraum fünf Jahre. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3631 3 Liegt ein Hochschulabschluss nur für ein abzuleitendes Fach vor, das im Bewährungszeitraum durchgängig unterrichtet wird, beträgt die Bewährungszeit nach § 2 Absatz 6 Lehrerbildungsgesetz sieben Jahre. Eine Seiteneinsteigerin oder ein Seiteneinsteiger ohne Hochschulabschluss kann nach zehn Jahren eine Lehrbefähigung für ein Fach erlangen, sofern dieses durchgängig unterrichtet wurde. Für die Anerkennung einer Lehrbefähigung müssen alle weiteren Voraussetzungen gemäß Lehrerbildungsgesetz und Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung erfüllt sein.