Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3632 7. Wahlperiode 11.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Lebensmittelkontrollen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft will die amtlichen Lebensmittelkontrollen nicht verringern. Eine Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb) steht seit Jahren aus. Einerseits sind die Rechtsbezüge zum Gemeinschaftsrecht nicht mehr aktuell, andererseits soll das Modell zur Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben geprüft und mit dem Ziel einer einheitlichen Anwendung durch die Länderbehörden weiterentwickelt werden. Die Evaluierung erfolgte bereits 2014. Die Ergebnisse der Evaluierung sind im Referentenentwurf vom 21. September 2018 formuliert (siehe Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/Hygiene/AVVRueb_Referentenentwurf .pdf?__blob=publicationFile Drucksache 7/3632 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Laut öffentlicher Berichterstattung will die Bundesministerin für Ernährung , Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, die amtlichen Lebensmittelkontrollen durch Änderung einer Verwaltungsvorschrift verringern. 1. Wie steht die Landesregierung zu dem geplanten Vorhaben der Bundesministerin ? Mecklenburg-Vorpommern hat die Evaluierung positiv aufgenommen. Mit der Evaluierung der AVV RÜb einhergehende Änderungen in der Kategorisierung der Betriebe dienen der Schärfung des Risikoansatzes. Dadurch sollen Kapazitäten geschaffen werden, vermehrt Anlass bezogene Kontrollen in Unternehmen mit erhöhtem Risiko durchzuführen. Der risikoorientierte Ansatz der amtlichen Lebensmittelkontrollen wird seitens der Landesregierung unterstützt und bereits seit Jahren praktiziert. 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, dass es in diesem Fall zu einem erhöhten Risiko für Verbraucher käme (Urteil bitte begründen)? Die Auffassung eines erhöhten Gesundheitsrisikos für Verbraucherinnen und Verbraucher wird so nicht geteilt, weil durch eine risikoorientierte Kontrolle Missstände viel besser aufdeckt werden können als durch eine Überprüfung, die ohne Risikoabwägung vorgenommen wird. 3. Wie hat sich die Zahl der Lebensmittelkontrolleure in Mecklenburg- Vorpommern in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte in Jahrestranchen und nach Landkreisen sowie insgesamt darstellen)? Nachfolgende Zahlen zu beschäftigten Lebensmittelkontrolleuren werden im Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan (MNKP) veröffentlicht (siehe Link: https://www.bvl.bund.de /DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/02_MNKP/lm_ mnkp_node.html Auf den MNKP 2012 - 2016 kann online nicht mehr zurückgegriffen werden. Zeitraum 2012 - 2016: 69,35 VBE (Vollbeschäftigteneinheiten) Zeitraum 2017 - 2021: 74,15 VBE (Vollbeschäftigteneinheiten) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3632 3 Tabelle: Personelle Einzeldarstellung: Landkreise/kreisfreie Städte Anzahl der Lebensmittelkontrolleure 2014 Anzahl der Lebensmittelkontrolleure 2018 Landkreis Ludwigslust-Parchim und Stadt Schwerin 12 12 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 16 16 Landkreis Nordwestmecklenburg 7 9 Landkreis Rostock 9 9 Landkreis Vorpommern-Greifswald 11 11 Landkreis Vorpommern-Rügen 13 14 Hanse- und Universitätsstadt Rostock 9 8 Gesamt 77 79 Zwischen den Jahren 2014 und 2018 gibt es keine auffälligen Unterschiede. 4. Wie viele Unternehmen, die mit Lebensmitteln arbeiten und potenziell zu kontrollieren sind, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern? Die Anzahl der Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, in den Verkehr bringen, an Endverbraucher abgeben und nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) kontrollpflichtig sind, kann dem jährlich erscheinenden Bericht „Verbraucherschutz im Fokus“ unter folgendem Link entnommen werden: https://www.lallf.de/bekanntmachungen/veroeffentlichungen/broschueren/ Der Bericht für 2018 ist noch nicht veröffentlicht. Im Jahr 2017 waren es 26.849 Unternehmen; im Jahr 2018 waren es 27.188 Unternehmen. 5. Wie viele Betriebe müssen in Mecklenburg-Vorpommern nach den gesetzlichen Vorgaben in welchen Abständen kontrolliert werden (bitte Zahl der Betriebe nach gesetzlich vorgeschriebenen Abständen darstellen )? Die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, unterteilt nach Kontrollhäufigkeit, findet sich ebenfalls im jährlich erscheinenden Bericht „Verbraucherschutz im Fokus“. https://www.lallf.de/bekanntmachungen/veroeffentlichungen/broschueren/ Der Bericht für 2018 ist noch nicht veröffentlicht. Drucksache 7/3632 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Ein entsprechender Auszug für das Jahr 2017 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Kontrollhäufigkeit 2017 Anzahl der Betriebe 2017 täglich 0 wöchentlich 1 monatlich 39 vierteljährlich 629 halbjährlich 5.768 jährlich 7.815 eineinhalbjährlich 2.301 zweijährlich 1.509 dreijährlich 1.090 Sonderkontrollfrist 5.311 ohne Frist 2.386 Summe 26.849 6. Wie hoch ist die Kontrolldichte in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Landkreisen insgesamt darstellen)? Im Bericht „Verbraucherschutz im Fokus“ werden nur die Gesamtzahlen für Mecklenburg- Vorpommern veröffentlicht. https://www.lallf.de/bekanntmachungen/veroeffentlichungen/broschueren/ Der Bericht für 2018 ist noch nicht veröffentlicht. Jahr 2014 2015 2016 2017 Anzahl Betriebe gesamt (einschließlich Primarerzeuger) 26.104 25.697 26.512 26.849 Anzahl kontrollierte Betriebe (%) 14.622 (56,0) 14.808 (57,6) 15.131 (57,1) 13.955 (52,0) Anzahl der planmäßigen Kontrollen in den Betrieben 21.377 21.456 21.632 19.149 Anzahl der außerplanmäßigen Kontrollen in den Betrieben 4.885 5.087 5.305 5.055 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3632 5 Für die nach Landkreisen erbetene Auflistung erfolgte darüber hinaus eine entsprechende Abfrage der Landkreise und kreisfreien Städte für das Jahr 2018. Landkreise/ kreisfreie Stadt Anzahl der Betriebe 2018 Anzahl kontrollierter Betriebe 2018 Landkreis Ludwigslust- Parchim und Stadt Schwerin 4.076 1.960 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 4.909 2.736 Landkreis Nordwestmecklenburg 1.927 1.116 Landkreis Rostock 3.084 1.831 Landkreis Vorpommern- Greifswald 3.700 2.253 Landkreis Vorpommern- Rügen 6.265 2.892 Hanse- und Universitätsstadt Rostock 3.227 1.495 Gesamt 27.188 14.283 7. Wie viele Beanstandungen fanden durch die durchgeführten Kontrollen in den letzten 5 Jahren statt (bitte in Jahrestranchen darstellen)? Die Anzahl der Beanstandungen (Mängelfeststellungen), die während der Kontrollen festgestellt wurden, können ebenfalls dem jährlich erscheinenden Bericht „Verbraucherschutz im Fokus“ entnommen werden. https://www.lallf.de/bekanntmachungen/veroeffentlichungen/broschueren/ Der Bericht für 2018 ist noch nicht veröffentlicht. Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Kriterium 2014 2015 2016 2017 Kriterium 2014 2015 2016 2017 Anzahl Betriebe gesamt 26.104 25.697 26.512 26.849 Anzahl der gemaßregelten Betriebe 7.454 7.802 7.555 2.298 Mängelfeststellungen (Mehrfachbeanstandungen enthalten) 20.323 20.105 19.212 18.046 Anzahl der Maßnahmen zur Mängelabstellung gesamt 11.692 12.212 11.720 3.332 davon schriftlich verfügte Mängelabstellung 998 891 181* 285 davon Verwarnungsgeld 158 190 183 144 davon Bußgeld 117 93 147 150 davon Strafanzeige 48 29 47 36 Erläuterung: * Die stark rückläufige Anzahl der „schriftlich verfügten Mängelabstellung“ ist durch eine Änderung bei der Erfassung von Ordnungs-/Gefahrenabwehrverfügungen und der sich daraus ergebenen statistischen Auswertung zu begründen. Die Verfügungen können seit 2016 auch mittels Kontrollbericht mit Rechtsbehelfsbelehrung dem Lebensmittelunternehmer vor Ort ausgehändigt werden. Drucksache 7/3632 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Die Abstellung wird bei leichteren Mängeln durch mündliche Anordnungen aufgegeben, schwerwiegende oder eine Vielzahl von Mängeln erfordern schriftliche Verfügungen. Unabhängig von der Mangelabstellung wird je nach Sachverhalt zusätzlich ein Verwarnungsoder Bußgeld auferlegt. Bei dem Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat hat die Überwachungsbehörde den Vorgang an die Staatsanwaltschaft abzugeben (Strafanzeige). Regelverstöße , die eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen können, sind in den lebensmittelrechtlichen Vorschriften vorgegeben. 8. Wurden die Regeln für die statistische Erfassung von Beanstandungen auch in Mecklenburg-Vorpommern geändert, sodass informelle Beanstandungen mit Verwarnungen nicht mehr offiziell erfasst werden? a) Wenn ja, wann? b) Wenn ja, warum? Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Regeln zur statistischen Erfassung von Beanstandungen wurden nicht geändert. Es wurden die Maßnahmen, die die amtliche Lebensmittelüberwachung aufgrund von Beanstandungen (Verstöße) veranlasst und durchgesetzt hat, zwecks statistischer Auswertung neu strukturiert. Die geänderte Statistik gilt seit 2018 für die im Jahr 2017 erhobenen Daten. Die Änderung erfolgte bundesweit im EDV-System der Vollzugsbehörden, damit das Zahlenmaterial bundesweit vergleichbar ist.