Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/364 7. Wahlperiode 22.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD Schächtungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Für wie viele Schlachtbetriebe im Land Mecklenburg-Vorpommern wurden Ausnahmegenehmigungen für Schächtungen von Tieren aus religiösen Gründen erteilt? 2. Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden jeweils in den letzten zehn Jahren beantragt bzw. erteilt? 3. Nach welchen Kriterien wurden die oben genannten Ausnahmegenehmigungen erteilt? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) nach § 4a Absatz 2 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes ist in Mecklenburg- Vorpommern das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die zuständige Behörde gemäß § 2 des Tierschutzzuständigkeitsgesetzes vom 28.09.2000. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bisher keine Ausnahmegenehmigungen gemäß § 4a des Tierschutzgesetzes zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) beantragt. Drucksache 7/364 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Wie erfolgen die Kontrollen der Betriebe, um sicherzustellen, dass die Tiere trotz Schächtung so wenig wie möglich leiden und die religiösen Anforderungen eingehalten werden? Entfällt. 5. Aus welchen Quellen stammt das in Mecklenburg-Vorpommern verkaufte koschere bzw. Halal-Fleisch? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor.