Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3641 7. Wahlperiode 12.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Beschlussvorschlag zum bundesweiten Warntag in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zunächst wird klargestellt, dass die Landesregierung vorschlägt, einen Warntag nicht nur landesweit, also in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in ganz Deutschland einzuführen. Der Nordkurier vom 11. Mai 2019 berichtete über den Antrag der Landesregierung , einen bundesweiten Warntag in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag soll der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern vorgelegt werden. 1. Wie lautet der oben genannte Beschlussvorschlag (bitte genauen Wortlaut angeben)? Wenngleich die Beschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) in der Regel öffentlich sind, müssen die Beschlüsse oder andere Dokumente von Arbeitskreisen und anderen Gremien der IMK beziehungsweise von Bund und Ländern ausdrücklich als zur Veröffentlichung freigegeben worden sein. Das ist zum in Rede stehenden Beschlussvorschlag nicht geschehen. Drucksache 7/3641 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wer hat den Beschlussvorschlag erarbeitet? 3. Wann wurde der Beschlussvorschlag erstellt? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Der Geschäftsführung des Ausschusses Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) wurde nach vorheriger Befassung einzelner Bundesländer mit dem in Rede stehenden Thema durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern mit Datum vom 22. Februar 2019 erstmalig ein Beschlussvorschlag übersandt. Entsprechend der grundsätzlichen Arbeitsweise der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder ist das in Rede stehende Thema auf der 44. Sitzung des AFKzV am 13. und 14. März 2019 in Saarlouis und anschließend auf der 96. Sitzung des Ständigen Arbeitskreises V - Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AK V) am 3. und 4. April 2019 in Köln für die anstehende IMK vorbereitet worden. 4. Ist der Beschlussvorschlag öffentlich? a) Wenn ja, wo ist dieser veröffentlicht? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4 und b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu a) Entfällt. 5. Auf welcher Innenministerkonferenz soll der Beschlussvorschlag vorgelegt werden (bitte laufende Nummer der Konferenz, Datum und Ort angeben)? 6. Welcher Kenntnisstand liegt der Landesregierung bezüglich der Einführung eines landesweit einheitlichen Warntages in allen Bundesländern vor? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3641 3 Ein Beschlussvorschlag zum in Rede stehenden Thema soll auf der vom 12. bis 14. Juni 2019 in Kiel stattfindenden 210. Sitzung der IMK behandelt werden. Von ihr verspricht sich die Landesregierung auch weitere themenbezogene Erkenntnisse.