Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3642 7. Wahlperiode 12.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Sirenenalarmzeichen der unteren Katastrophenschutzbehörden und ANTWORT der Landesregierung Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3539 ergeben sich Nachfragen. 1. Haben die unteren Katastrophenschutzbehörden die Bedeutung von Sirenen für die örtliche Alarmierung und Warnung festgelegt (bitte jeweils aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt mit Angabe des jeweiligen Datums der Festlegung)? 2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, sind die Festlegungen der unteren Katastrophenschutzbehörden veröffentlicht (bitte jeweils aufschlüsseln nach Landkreis/kreisfreier Stadt)? a) Wenn ja, wo? b) Wenn nicht, wie lautet der Wortlaut der jeweiligen Festlegungen? Die Fragen 1, 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Festlegungen zur Warnung der Bevölkerung sowie zur Alarmierung der Einsatzkräfte liegen in der Zuständigkeit der in Rede stehenden Behörden; ebenso deren eventuelle Veröffentlichung . Drucksache 7/3642 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten hierzu wurde, außer durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, von dem keine Rückmeldung erfolgte, wie folgt beantwortet: An die Bevölkerung durch Veröffentlichung bekannt gegebene Festlegungen der Sirenensignale erfolgten nicht. Dennoch finden Sirenensignale für Alarmierung, Warnung der Bevölkerung , Entwarnung und Sirenenprobe Anwendung. Nur der Landkreis Vorpommern-Greifswald teilte mit, dass er auf seiner Internetpräsenz die genutzten Sirenensignale gegenüber der Öffentlichkeit beschreibt (https://www.kreis-vg.de/ Leben/Sirenen-Signale). 3. Gibt es in den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten unterschiedliche Sirenensignale für die gleichen Sachverhalte (bitte jeweils aufschlüsseln nach Sirenensignal, Sachverhalt sowie Landkreis/kreisfreier Stadt)? Nein, die Landkreise Rostock, Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg, Vorpommern- Greifswald und Vorpommern-Rügen sowie die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin nutzen keine unterschiedlichen Sirenensignale für - Sirenenprobe (Dauerton für circa 15 Sekunden), - Alarmierung (zweimal unterbrochener Dauerton von circa eine Minute), - Warnung der Bevölkerung (auf- und abschwellender Sirenenton für circa eine Minute) und - Entwarnung (Dauerton für circa eine Minute).