Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3646 7. Wahlperiode 11.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Ergebnisse der Strafverfolgung bei Rauschgiftdelikten und ANTWORT der Landesregierung 1. In wie vielen Fällen haben die Staatsanwaltschaften in den Jahren 2009 bis 2018 jährlich Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäß §§ 153, 153a StPO und § 45 JGG eingestellt (bitte jeweils aufgeschlüsselt für jedes Jahr angeben)? 2. In wie vielen Fällen haben die Staatsanwaltschaften in den Jahren 2009 bis 2018 jährlich Anklage wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben (bitte aufgeschlüsselt für jedes Jahr angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. In der bei den Staatsanwaltschaften geführten Statistik - Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) - werden die Verfahren betreffend Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz unter den Sachgebieten „60-Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorsieht“ und „61-sonstige Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz “ statistisch erfasst. Im Rahmen der StA-Statistik erfolgt eine Auswertung der jeweiligen Sachgebiete in sogenannten Sachgebietstabellen, aus denen sich folgendes Zahlenmaterial ergibt: Drucksache 7/3646 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften; hier: Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Erledigung durch 2009 2010 2011 2012 2013 Einstellung gemäß § 153 Absatz 1 StPO 43 34 49 58 36 Einstellung gemäß § 153a StPO 94 74 50 71 92 Einstellung gemäß § 45 JGG 145 155 101 114 150 Anklage 579 424 398 436 411 Erledigung durch 2014 2015 2016 2017 2018 Einstellung gemäß § 153 Absatz 1 StPO 66 88 70 65 106 Einstellung gemäß § 153a StPO 99 99 102 140 203 Einstellung gemäß § 45 JGG 199 213 299 413 546 Anklage 365 447 521 533 626 3. In wie vielen Fällen haben die Gerichte in den Jahren 2009 bis 2018 jährlich Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt (bitte aufgeschlüsselt für jedes Jahr und auch die Rechtsgrundlage angeben)? 4. In wie vielen Fällen haben die Gerichte in den Jahren 2009 bis 2018 jährlich in Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt bzw. freigesprochen (bitte jeweils aufgeschlüsselt für jedes Jahr angeben)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Auch in der bei den Gerichten geführten Statistik in Strafsachen - Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldsachen (StPO/OWi-Statistik) - werden die Verfahren betreffend Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz unter den Sachgebieten „60-Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorsieht“ und „61-sonstige Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz “ zwar statistisch erfasst, jedoch - anders als in der StA-Statistik - nicht weiter ausgewertet beziehungsweise aufgeschlüsselt. Da dem Justizministerium insofern keine Zahlen in Bezug auf die Fragestellungen vorliegen, können die Fragen 3 und 4 nicht beantwortet werden. Eine händische Auswertung der Akten betreffend die Sachgebiete 60 und 61 wäre mit unzumutbarem Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. So wurden im Jahr 2018 allein bei den Amtsgerichten 733 Verfahren zu diesen Sachgebieten erledigt.