Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3652 7. Wahlperiode 18.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einstellungsverfahren zum Vorbereitungsdienst und ANTWORT der Landesregierung Welche Zahl von Referendarinnen und Referendaren bzw. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ist bisher ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens auf offene Stellen in den Schuldienst eingestellt worden (bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln)? Das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren von Lehrkräften in den öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern beginnt mit der Meldung durch die Schulen, wie viele Stellen mit welchen Fächern und beruflichen Fachrichtungen ausgeschrieben werden sollen. Die Schulleiterinnen und Schulleiter prüfen auf der Grundlage des § 3 der Bildungsdienst-Laufbahnverordnung , ob für einzelne Stellen das Absehen von einer Stellenausschreibung erfolgen kann, und beantragen die Einleitung des Verfahrens gemäß § 68 Absatz 1 Nummer 25 des Personalvertretungsgesetzes auf dem Dienstweg. Hierbei kann es sich um Stellen handeln, für die zu diesem Zeitpunkt noch in der Ausbildung sich befindende Referendarinnen oder Referendare beziehungsweise Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter vorgesehen sind. Es wird nicht erfasst, auf welche Stelle (ob öffentlich ausgeschrieben oder über Absehen von einer Stellenausschreibung) jemand eingestellt wurde. Drucksache 7/3652 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine Abfrage bei den Schulbehörden zu der Zahl von Referendarinnen und Referendaren beziehungsweise Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, die bisher ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens auf offene Stellen in den Schuldienst eingestellt worden sind, hat für die zurückliegenden drei Jahre Folgendes ergeben: 2016: keine 2017: keine 2018: keine