Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3656 7. Wahlperiode 12.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Bachelorarbeit zum Sicherheitskonzept des Festivals Fusion und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung An der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) in Güstrow werden Bachelorarbeiten geschrieben, die sich auch und gerade mit aktuellen Themen beschäftigen sollen. Die Studierenden sollen zeigen, dass sie in der Lage sind, ein gesellschaftlich oder polizeilich relevantes Thema eigenständig wissenschaftlich zu erschließen , zu bearbeiten und zu neuen Erkenntnissen zu kommen. Es besteht Interesse daran, durch anwendungsbezogene Forschung gerade aktuell relevante Themen aus der Praxis aufzugreifen und zu bearbeiten. Dabei ist es üblich und keine Besonderheit, dass die Themen sowohl von Dozenteninnen und Dozenten, Studierenden als auch von Behörden aus der Praxis vorgeschlagen werden. ZEIT-Online berichtet in einem Artikel vom 20. Mai 2019, dass an der Fachhochschule (FH) für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern zwischen Januar und April dieses Jahres eine Bachelorarbeit zum Sicherheitskonzept des Festivals Fusion erstellt wurde. Zu diesem Zweck seien sensible Daten Dritter zur Verfügung gestellt worden. Betreuer der Bachelorarbeit soll demnach zudem ein rechtskräftig verurteilter Polizeibeamter sein, der an der FH in Güstrow als Dozent tätig sei (vgl. https://www.zeit.de/gesellschaft/ zeitgeschehen/2019-05/fusion-festival-polizeieinsatz-sicherheitskonzeptinterne -dokumente/komplettansicht). Drucksache 7/3656 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Auf wessen Veranlassung und/oder Anregung wurde die Bachelorarbeit zum Sicherheitskonzept des Festivals Fusion erstellt? Die Polizeiinspektion Neubrandenburg hatte im Frühjahr 2018 für die Bachelorarbeiten 2018/ 2019 unter anderem das globale Thema „Betrachtung des Open Air Festival Fusion“ vorgeschlagen . 2. Welche Materialien und Daten wurden a) vonseiten welcher Behörden, b) in welcher Form c) zu welchem Zweck zur Erstellung der Bachelorarbeit bereitgestellt ? Die Fragen 2, a), b), und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Bachelorarbeit, um die es in dem genannten Artikel geht, beschäftigt sich damit, wie behördlich mit möglicherweise eintretenden Großschadenslagen umgegangen werden kann. Dazu müssen die entsprechenden Materialien ausgewertet, miteinander verglichen und natürlich auch bewertet werden. Das war der Zweck der Arbeit. Zur Erstellung ihrer Arbeit wurden der Studierenden durch die Polizeiinspektion Neubrandenburg bzw. das Polizeirevier Röbel folgende Dokumente als Datei zur Verfügung gestellt: - Einsatzverlaufsbericht Fusion des Polizeireviers Röbel vom 6. Juli 2018; - Entwurf Ordnungsverfügung Amt Röbel-Müritz (Stand nicht erkennbar); - Entwurf Einsatzkonzeption Polizeiinspektion Neubrandenburg vom 12. März 2019. Des Weiteren wurde ihr - nach Rücksprache mit dem Betreuer - das Sicherheitskonzept des Veranstalters vom 25. März 2019 als Datei von einer Studierenden übergeben, die zu diesem Zeitpunkt ebenfalls dabei war, eine Arbeit zum Thema Fusion zu schreiben. 3. Inwieweit korrespondiert die mögliche Weitergabe der Materialien und Daten mit der geltenden Datenschutzgrundverordnung? Die FHöVPR hat den Auftrag, die Studierenden auf eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst vorzubereiten. Sie soll Theorie und Praxis verzahnen und dabei auch aktuelle Ereignisse berücksichtigen. Daher ist es wichtig, dass zwischen Theorie und Praxis ein Austausch möglich ist. Deshalb erlauben es sowohl § 4 Absatz 1 Satz 3 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern als auch § 36 Absatz 4 Satz 1 Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Aus- und Fortbildung genutzt werden können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3656 3 Dabei ist allerdings immer der Grundsatz der Erforderlichkeit zu wahren, sodass nicht erforderliche Angaben gegebenenfalls anonymisiert werden müssen. Der Einsatzverlaufsbericht enthält die Namen der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten sowie des Unterzeichners, also Angaben im Rahmen ihrer dienstlichen Funktion. Der Entwurf der Ordnungsverfügung des Amtes Röbel-Müritz enthält außer dem öffentlich bekannten Namen des Vorstandes des Veranstalters und dem des dienstlich damit befassten Unterzeichners sowie einer Sachbearbeiterin keine personenbezogenen Daten. Auch der Entwurf der Einsatzkonzeption enthält außer dem Namen des Vorstandes und des dienstlich damit befassten Unterzeichners keine weiteren personenbezogenen Angaben. Eine Weitergabe dieser Dokumente war daher möglich. Das Sicherheitskonzept des Veranstalters enthält personenbezogene Daten (Namen, Erreichbarkeiten , Firmenanschriften). Entgegen einigen öffentlich erhobenen Behauptungen enthält das Sicherheitskonzept jedoch keine sensiblen Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung . Nach den genannten Rechtsgrundlagen für die Nutzung behördlich erhobener Daten ist die Weitergabe des Sicherheitskonzepts zur Erstellung einer Bachelorarbeit grundsätzlich rechtskonform erfolgt. Bei der Weitergabe wurde allerdings übersehen, dass nicht alle Inhalte des Sicherheitskonzeptes zur konkreten Erstellung der Arbeit tatsächlich erforderlich waren und insofern hätten ausgesondert oder geschwärzt werden müssen. Dieser Sachverhalt wurde intern aufgearbeitet und die betroffenen Stellen wurden hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten zum Zwecke der Aus- und Fortbildung sensibilisiert. 4. Wer und/oder welche öffentliche Stelle war an der Erstellung der Bachelorarbeit beteiligt und/oder mit der Betreuung der Bachelorarbeit beauftragt? Die fragliche Bachelorarbeit wurde durch die Studierende der FHöVPR eigenständig erstellt und bearbeitet. Dabei hatte sie ihren Betreuer und Erstgutachter an der FHöVPR als Ansprechpartner. Daneben wurden für Nachfragen auch Personen aus der Polizeiinspektion Neubrandenburg benannt. Ferner hat sie ein Experteninterview mit einem Mitarbeiter des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte durchgeführt. 5. Inwieweit sind Ergebnisse und/oder Teilergebnisse der oben genannten Bachelorarbeit in die Erarbeitung aktueller polizeilicher Einsatzkonzepte - etwa zum Festival Fusion - eingeflossen? Es sind keine wie auch immer gearteten Ergebnisse in die Erarbeitung von aktuellen Einsatzkonzepten eingeflossen. Zum einen liegt noch gar keine fertig erstellte und bewertete Arbeit mit Ergebnissen vor. Zum anderen ist das Polizeipräsidium Neubrandenburg entsprechend aufgestellt und erfahren, mit Großereignissen umzugehen, ohne dass es dazu einer vorherigen Bachelorarbeit bedürfte. Drucksache 7/3656 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Im Übrigen sind Bachelorarbeiten grundsätzlich für den internen Gebrauch der FHöVPR vorgesehen. Erst nach ihrer abschließenden Bewertung können geeignete Arbeiten den Institutionen zur Verfügung gestellt werden, die das Thema angeregt haben. Sie können dann erst in die Bibliothek der FHöVPR eingestellt und gegebenenfalls auch veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist vor Bewertung der Arbeit nicht vorgesehen und auch nicht erfolgt. Die Bachelorarbeit wurde am 9. Mai 2019 beim Prüfungsamt abgegeben. Das Druckexemplar , welches im Übrigen das Sicherheitskonzept nicht enthielt, wurde am 13. Mai 2019 an den Betreuer und Erstgutachter weitergereicht. Die Zweitgutachterin hat die Arbeit bisher noch nicht erhalten, sodass noch keine endgültige Bewertung erfolgt ist. 6. Zu welchem Zeitpunkt hat der benannte Polizeibeamte eine lehrende Funktion an der FH in Güstrow übernommen? Für welche Fachbereiche ist er seither zuständig? Der benannte Polizeibeamte ist seit Oktober 2014 Lehrkraft für besondere Aufgaben im Fachbereich Polizei der FHöVPR. 7. In welchem stündlichen Umfang ist der benannte Polizeibeamte an der FH in Güstrow tätig? Wie viele Ausbildungsklassen/Studiengänge betreute er bis einschließlich des laufenden Semesters in seiner Funktion? Der Beamte arbeitet in Vollzeit und muss jährlich 863,17 Lehrveranstaltungsstunden einschließlich Prüfungsleistungen erbringen. Er hat, seit er an der FHöVPR ist, insgesamt 29 Seminargruppen betreut beziehungsweise betreut sie noch.