Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3657 7. Wahlperiode 19.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Planung des Landes zur künftigen Nutzung des alten Hauptpostgebäudes Schwerin und ANTWORT der Landesregierung 1. Inwieweit verfolgt die Landesregierung Pläne, die alte Hauptpost Schwerin zu erwerben? Wie konkret sind diese? Das Finanzministerium hat gegenüber dem Eigentümer der Liegenschaft eine Kaufabsichtserklärung abgegeben. Aktuell wird durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium der Kaufvertrag zum Erwerb der Liegenschaft verhandelt. Wegen der Überschreitung der Wertgrenzen gemäß § 12 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2018/2019 steht der Erwerb der Liegenschaft unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Finanzausschusses des Landtages, welcher nach Vorlage des endverhandelten Kaufvertrages entsprechend zu beteiligen sein wird. 2. Welche finanziellen Konsequenzen hätte ein Erwerb durch das Land Mecklenburg-Vorpommern für den Landeshaushalt? Eine konkrete Planung liegt noch nicht vor, daher können die finanziellen Konsequenzen derzeit nur auf Grundlage angefallener Kosten bei Vergleichsobjekten grob geschätzt werden. Die ersten Schätzungen gehen von Kosten für die Sanierung des Objektes einschließlich Erwerb in Höhe von circa 35 Millionen Euro aus. Drucksache 7/3657 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Teile der Landesverwaltung sollen in dem Gebäude untergebracht werden? Am Standort Schwerin besteht ein erhöhter Unterbringungsbedarf der Landesbehörden. Eine konkrete Untersetzung der Belegung wurde noch nicht vorgenommen. 4. Inwiefern existiert bereits eine Zeitschiene zur Umsetzung von Ausbauund Sanierungsmaßnahmen? a) Wie sieht diese im Detail aus? b) Wann soll das Gebäude bezugsfertig sein? Eine Zeitschiene für die Umsetzung liegt noch nicht vor. Diese kann erst im Zuge der konkreten Planung erstellt werden. 5. Ist ein denkmalschützerisches Gutachten für das Gebäude von der Landesregierung in Auftrag gegeben worden? Wann wird dieses Gutachten verfügbar sein bzw. ist es bereits verfügbar ? Die denkmalpflegerische Zielstellung wird nach Ankauf der Liegenschaft beauftragt.