Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/366 7. Wahlperiode 31.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der AfD Altersstruktur in der Justiz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bei den Angaben zur Zahl der tätigen Personen (Frage 1) ist zu beachten, dass Personen, die zum jeweiligen Stichtag an mehreren Gerichten (Teilabordnung) tätig sind, mehrfach erfasst sind, ebenso Personen, die Ämter in mehreren Gerichtsbarkeiten innehaben. Personen, die sich in der Freistellungsphase zur Altersteilzeit, im Blockmodell oder in einem Sabbatical befinden, sowie Personen, die sich zum Stichtag mindestens ein Jahr in Elternzeit befinden oder beurlaubt sind, sind nicht mitgezählt. Die Angaben zu den Pensionierungen (Frage 2) beruhen auf einer vollständigen Erhebung zum Stichtag 31.12.2015. Geringfügige Verschiebungen, etwa aufgrund von Versetzungen in den Ruhestand, sind nicht auszuschließen. Bei diesen Angaben sind keine Personen doppelt erfasst. Die Zahlen zu den Fachgerichtsbarkeiten (Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Finanzgericht) wurden aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes zusammengefasst, um bei den teilweise sehr kleinen Einheiten keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zuzulassen. Drucksache 7/366 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Richter und Staatsanwälte waren in den Jahren 2007 bis 2016 in Mecklenburg-Vorpommern tätig (bitte nach Jahren und separat nach Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften auflisten)? Personalbestand der am Jahresschluss vorhandenen Richter und Staatsanwälte 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Richter ordentliche Gerichte 354 330 332 339 335 336 349 328 314 308 Richter Arbeitsgerichte 24 23 22 22 21 21 21 20 21 21 Richter Verwaltungsgerichte 50 49 49 51 47 47 45 43 46 59 Richter Sozialgerichte 38 60 64 68 66 67 59 57 62 59 Richter Finanzgericht 8 8 8 6 6 6 7 8 8 8 Richter insgesamt 474 470 475 486 475 477 481 456 451 456 Staatsanwälte 169 164 158 156 163 163 164 160 153 146 2. Wie viele Richter und Staatsanwälte werden in den Jahren 2017 bis 2030 voraussichtlich jährlich in Pension gehen (bitte nach Jahren und separat nach Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften auflisten)? Jahr ordentliche Gerichtsbarkeit Staatsanwaltschaften Fachgerichtsbarkeiten 2017 1 - - 2018 8 3 - 2019 8 3 3 2020 6 2 2 2021 11 9 6 2022 11 3 1 2023 15 2 5 2024 14 3 2 2025 12 2 5 2026 13 6 6 2027 22 8 8 2028 19 7 9 2029 22 10 10 2030 23 12 10 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/366 3 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Bedarf jeweils an Richtern und Staatsanwälten bis zum Jahr 2030 im Hinblick darauf, ob im Vergleich zu heute ein sinkender, gleichbleibender oder steigender Bedarf besteht (bitte nach Jahren und separat nach Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften auflisten)? 4. Wird die Landesregierung den in Frage 3 festgestellten Bedarf decken können und wollen? 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine bedarfsgerechte Personalbereitstellung an Richtern und Staatsanwälten zu gewährleisten? Die Fragen 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Eine valide Prognose zum voraussichtlichen Personalbedarf ist nicht möglich. Zwar ist mittelfristig tendenziell eher mit einem Rückgang des aktuell aufgrund der Asylverfahren sehr hohen Bedarfs in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu rechnen. Auch dürfte der derzeit noch für den Bestandsabbau in der Sozialgerichtsbarkeit erforderliche Personalbedarf in einigen Jahren zurückgehen. Wie sich die Bedarfsentwicklung bei den ordentlichen Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften (Kapitel 0902) gestalten wird, ist hingegen schwer abzusehen. Maßgeblich für die Landesregierung ist das Personalkonzept 2010, welches zunächst bis 2020 gilt und für den Zeitraum danach fortzuschreiben ist. Dabei hat die Landesregierung unter anderem zu berücksichtigen, dass in Anbetracht des hohen Altersdurchschnittes und der entsprechenden Altersstruktur im Bereich der Richter und Staatsanwälte ein großer Teil von ihnen in absehbarer Zeit aus dem Berufsleben ausscheiden wird. Neben notwendigen Einstellungen wird die Koalition Lösungen entwickeln und Modelle unterstützen, die Neueinstellungen über den Bedarf hinaus entbehrlich machen (Nummer 439 der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU Mecklenburg-Vorpommern für die 7. Wahlperiode 2016 bis 2021). 6. Mit welchen Kosten sind diese Maßnahmen jeweils verbunden? Über die für eine bedarfsgerechte Personalausstattung erforderliche Stellenzahl wird der Haushaltsgesetzgeber anlässlich des jeweiligen Doppelhaushaltes zu entscheiden haben. Eine Aussage über etwaige Mehr- oder Minderkosten ist zum gegenwärtigen Stand der Haushaltsaufstellung nicht möglich.