Der Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3661 7. Wahlperiode 18.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Geschäftsanfälle und Bestände an den Fachgerichten und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie stellt sich die Entwicklung der Geschäftsanfälle und Bestände an den Verwaltungsgerichten in Schwerin und Greifswald in den Jahren 2017 und 2018 dar? Wie stellt sich der Bestand zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Richterjahrespensen dar? Die Entwicklung der Geschäftsanfälle und Bestände an den Verwaltungsgerichten in Schwerin und Greifswald in den Jahren 2017 und 2018 wurden bereits mit den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Drucksache 7/2697 und auf Drucksache 7/3356 beantwortet . Eine Aussage, wie sich der Bestand zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Richterjahrespensen darstellt, kann nicht getroffen werden. Eine solche Berechnung wird im Justizministerium nicht vorgenommen, da es den Grundsätzen von PEBB§Y-Fach nicht entspricht. Wesentliches Merkmal der Personalbedarfsberechnungen nach PEBB§Y-Fach ist die Bewertung der gerichtlichen Geschäfte nach ihrer Eingangszahl. Drucksache 7/3661 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie stellt sich die Entwicklung der Geschäftsanfälle und Bestände beim Oberverwaltungsgericht seit 2014 dar? Wie stellt sich der Bestand zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Richterjahrespensen dar? Die Entwicklung der Geschäftsanfälle und Bestände beim Oberverwaltungsgericht in den Jahren 2017 und 2018 wurden bereits mit den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Drucksache 7/2697 und auf Drucksache 7/3356 beantwortet. Eine Aussage, wie sich der Bestand zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Richterjahrespensen darstellt, kann nicht getroffen werden. Eine solche Berechnung wird im Justizministerium nicht vorgenommen, da es den Grundsätzen von PEBB§Y-Fach nicht entspricht. Wesentliches Merkmal der Personalbedarfsberechnungen nach PEBB§Y-Fach ist die Bewertung der gerichtlichen Geschäfte nach ihrer Eingangszahl. 3. Wie stellt sich die Entwicklung der Geschäftsanfälle und Bestände am Finanzgericht in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2017 und 2018 dar? Wie stellt sich der Bestand zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Richterjahrespensen dar? Die Entwicklung der Geschäftsanfälle und Bestände am Finanzgericht in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2017 und 2018 wurden bereits mit den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Drucksache 7/2697 und Drucksache auf 7/3356 beantwortet. 2014 2015 2016 1. Erstinstanzliche Verfahren a) Eingänge 27 32 38 b) Erledigungen 20 30 28 c) Endbestand 63 66 86 2. Berufungen a) Eingänge 268 253 296 b) Erledigungen 341 216 217 c) Endbestand 418 453 533 3. Beschwerden/Eilverfahren – Verfahren insgesamt a) Eingänge 168 134 133 b) Erledigungen 135 124 124 c) Endbestand 50 61 70 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3661 3 Eine Aussage, wie sich der Bestand zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Richterjahrespensen darstellt, kann nicht getroffen werden. Eine solche Berechnung wird im Justizministerium nicht vorgenommen, da es den Grundsätzen von PEBB§Y-Fach nicht entspricht. Wesentliches Merkmal der Personalbedarfsberechnungen nach PEBB§Y-Fach ist die Bewertung der gerichtlichen Geschäfte nach ihrer Eingangszahl. 4. Wie stellt sich die Entwicklung der Geschäftsanfälle und Bestände an den Sozialgerichten in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2017 und 2018 dar? Wie stellt sich der Bestand zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Richterjahrespensen dar (bitte für alle Gerichte separat darstellen)? Die Entwicklung der Geschäftsanfälle und Bestände an den Sozialgerichten in Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2017 und 2018 wurden bereits mit den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Drucksache 7/2697 und auf Drucksache 7/3356 beantwortet. Eine Aussage, wie sich der Bestand zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Richterjahrespensen darstellt, kann nicht getroffen werden. Eine solche Berechnung wird im Justizministerium nicht vorgenommen, da es den Grundsätzen von PEBB§Y-Fach nicht entspricht. Wesentliches Merkmal der Personalbedarfsberechnungen nach PEBB§Y-Fach ist die Bewertung der gerichtlichen Geschäfte nach ihrer Eingangszahl. 5. Wie stellt sich die Entwicklung der Geschäftsanfälle und Bestände beim Landessozialgericht in den Jahren 2017 und 2018 dar? Wie stellt sich der Bestand zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Richterjahrespensen dar? Die Entwicklung der Geschäftsanfälle und Bestände beim Landessozialgericht in den Jahren 2017 und 2018 wurden bereits mit den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Drucksache 7/2697 und auf Drucksache 7/3356 beantwortet. Eine Aussage, wie sich der Bestand zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Richterjahrespensen darstellt, kann nicht getroffen werden. Eine solche Berechnung wird im Justizministerium nicht vorgenommen, da es den Grundsätzen von PEBB§Y-Fach nicht entspricht. Wesentliches Merkmal der Personalbedarfsberechnungen nach PEBB§Y-Fach ist die Bewertung der gerichtlichen Geschäfte nach ihrer Eingangszahl. Drucksache 7/3661 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wie stellen sich die Entwicklung der Geschäftsanfälle an den Arbeitsgerichten und dem Landesarbeitsgericht in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2017 und 2018 dar? Wie stellt sich der Bestand zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Richterjahrespensen dar (bitte für alle Gerichte separat darstellen)? Die Entwicklung der Geschäftsanfälle und Bestände an den Arbeitsgerichten und dem Landesarbeitsgericht in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2017 und 2018 wurden bereits mit den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Drucksache 7/2697 und auf Drucksache 7/3356 beantwortet. Eine Aussage, wie sich der Bestand zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Richterjahrespensen darstellt, kann nicht getroffen werden. Eine solche Berechnung wird im Justizministerium nicht vorgenommen, da es den Grundsätzen von PEBB§Y-Fach nicht entspricht. Wesentliches Merkmal der Personalbedarfsberechnungen nach PEBB§Y-Fach ist die Bewertung der gerichtlichen Geschäfte nach ihrer Eingangszahl.