Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3663 7. Wahlperiode 18.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Standortgemeinden Erneuerbare Energien und ANTWORT der Landesregierung Der Landtag hat mit dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/1816 die Landesregierung aufgefordert, sich für eine Verbesserung der Beteiligung der Standortgemeinden an den Erträgen einzusetzen . 1. Wann hat sich die Landesregierung seitdem für eine bessere Beteiligung der Standortgemeinden an den Erträgen eingesetzt? a) Wie hat sich die Landesregierung seitdem für eine bessere Beteiligung der Standortgemeinden an den Erträgen eingesetzt? b) Mit welchem Ergebnis hat sich die Landesregierung seitdem für eine bessere Beteiligung der Standortgemeinden an den Erträgen eingesetzt? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Am 28. Mai 2019 fand die Amtschefkonferenz der Wirtschaftsministerkonferenz statt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat vor diesem Hintergrund ein Vorhaben vergeben, in dem die Möglichkeiten zur finanziellen Beteiligung der Standortkommunen an den Erlösen aus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien untersucht werden und prüft derzeit mit Unterstützung dieses Vorhabens unterschiedliche Modelle. Drucksache 7/3663 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Landesregierung begrüßt die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung. Der Beschlussvorlage Bremens, die Berichterstattung der Ergebnisse zur nächsten Amtschefkonferenz im Herbst 2019 vorzunehmen, wurde zugestimmt. 2. Mit Hilfe welcher politischen Mittel wird sich die Landesregierung in Zukunft für eine bessere Beteiligung der Standortgemeinden an den Erträgen einsetzen? Die Beteiligung von Standortgemeinden ist in der Energiepolitischen Konzeption der Landesregierung als ein zentraler Beitrag zur Akzeptanzsteigerung im Zuge der Energiewende ausgewiesen . Das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze (Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V) vom 18. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 258) ist am 28. Mai 2016 in Kraft getreten. Sowohl vor dem Landes- als auch vor dem Bundesverfassungsgericht liegen Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz vor. Verhandlungstermine sind noch nicht benannt. Weitere Maßnahmen sind in der Energiepolitischen Konzeption ausgewiesen.