Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3668 7. Wahlperiode 12.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Anzahl der Sirenen im Land Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 5/2586 war der Landesregierung die Gesamtzahl aller Sirenen in den Landkreisen Mecklenburg-Vorpommern bekannt. In der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksacke 7/3267 konnte die Landesregierung die Anzahl aller Sirenen im Land nicht beziffern. 1. Warum war der Landesregierung am 4. Juni 2009 die Anzahl aller Sirenen im Land Mecklenburg-Vorpommern, aufgeschlüsselt nach Landkreisen, bekannt? 2. Warum ist der Landesregierung mit Stand 3. April 2019 die Anzahl aller Sirenen im Land Mecklenburg-Vorpommern, aufgeschlüsselt nach Landkreisen, nicht bekannt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes über den Katastrophenschutz in Mecklenburg- Vorpommern haben die unteren Katastrophenschutzbehörden die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zur Warnung der Bevölkerung zu treffen. Ihnen obliegt mithin auch die Nutzung von Sirenen zur Warnung und Alarmierung. Der Landesregierung liegt daher eine stets aktualisierte Übersicht über die Anzahl aller funktionstüchtigen Sirenen im Land nicht vor. Ebenso wie 2009 war die Landesregierung auch 2019 für die Ermittlung der Anzahl der vorhandenen Sirenen im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Informationen der unteren Katastrophenschutzbehörden bzw. der Brandschutzaufsichten angewiesen. Drucksache 7/3668 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2009 erfolgten diese vollumfänglich. In der Fußnote zur Antwort der Landesregierung auf die Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3267 heißt es, dass einzelne untere Katastrophenschutzbehörden die entsprechende Abfrage nicht beantwortet haben. Die ausstehenden Antworten gingen erst im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3561 bei der Landesregierung ein.