Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3669 7. Wahlperiode 08.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Fallzahlen Gewinnthesaurierung nach § 34a Einkommensteuergesetz (EStG) und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Steuerpflichtige haben die Regelung zur Gewinnthesaurierung nach § 34a EStG seit Einführung dieser Regelung im Erhebungszeitraum ab 2008 genutzt? Bundesweit haben in den Jahren 2012 bis 2014 zwischen 6.762 und 6.271 Unternehmen die Begünstigung genutzt (siehe Bundestagsdrucksache 19/6308). Für Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich die folgenden Zahlen: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 105 85 76 92 99 123 100 90 74 53 2. Wie verteilten sich die Nutzer auf die verschiedenen Rechtsformen? Die Vergünstigung nach § 34a des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird auf Antrag gewährt, wobei dieser für jeden Betrieb oder jeden Mitunternehmeranteil gesondert gestellt werden kann. Statistische Daten, für welchen Betrieb beziehungsweise Mitunternehmeranteil der Antrag gestellt wurde, liegen der Landesregierung nicht vor. Zur Beantwortung der Frage wären die Sichtung und Auswertung sämtlicher Fälle notwendig. Drucksache 7/3669 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 3. Welche Grenzsteuersätze wiesen die Nutzer der Thesaurierungsbegünstigung im Durchschnitt auf? Die Nutzer der Thesaurierungsbegünstigung wiesen im Durchschnitt folgende Grenzsteuersätze (in Prozent) auf: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 30,41 30,39 29,94 30,04 30,72 31,79 31,76 31,64 31,96 33,88 4. Welches Volumen an Einkünften wurde insgesamt dem Thesaurierungssatz unterworfen? Anknüpfungspunkt der Norm ist der nach § 4 Absatz 1 Satz 1 oder nach § 5 EStG ermittelte Gewinn. In Mecklenburg-Vorpommern wurden seit 2008 die folgenden Gewinne (in Euro) thesauriert: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 30.568.789 14.479.271 19.428.542 30.527.015 31.074.926 42.668.702 31.704.423 2015 2016 2017 17.869.909 13.709.325 28.302.477 5. Wie bewertet die Landesregierung die Inanspruchnahme dieses Instruments zur Eigenkapitalsicherung für die heimische Wirtschaft? § 34a EStG wird den vom Gesetzgeber mit der Vorschrift verfolgten Zielen einer steuerlichen Gleichbelastung von thesaurierten Gewinnen von Kapitalgesellschaften sowie großen international tätigen Personenunternehmen und einer Verbesserung der Eigenkapitalausstattung von großen international tätigen Personenunternehmen gerecht.