Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3672 7. Wahlperiode 19.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Liegenschaftsentwicklung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow (FHöVPR) und ANTWORT der Landesregierung Zu Drucksache 7/3494 ergeben sich Nachfragen. 1. Aus welchen Gründen ist an der FHöVPR ein Flächenfehlbedarf entstanden ? a) Bis wann ist gegenwärtig noch geplant, die Nutzung von Containern auf dem Gelände der Fachhochschule aufrechtzuerhalten? b) Wie lange laufen die aktuell vereinbarten Festlaufzeiten noch? Zu 1 Aufgrund der hohen Personalersetzungsbedarfe in der Landesverwaltung erfolgt seit einigen Jahren eine deutlich erhöhte Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern für die Fachbereiche Allgemeine Verwaltung und Polizei, für das Ausbildungsinstitut der Fachhochschule und bei der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht sowie bei der Bildungsstätte für den Justizvollzug, die ebenfalls in den Räumlichkeiten der Fachhochschule untergebracht sind. Zu a) Die Container wurden für fünf beziehungsweise acht Jahre angemietet. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist nicht geplant. Drucksache 7/3672 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu b) Die Mietzeit endet zum 14. Januar 2023 beziehungsweise zum 14. Januar 2026. 2. Welche Konsequenzen für die Bewohner der Wohnheime 2, 6 und 10 ergeben sich aus dem geplanten Vorhaben, diese Flächen für den Fachbereich Polizei herzurichten? Welche alternativen Wohnräume stehen aufgrund dieser Neuordnung in Güstrow zur Verfügung? Keine. Die Wohnheime 2 und 6 sowie das Erdgeschoss von Wohnheim 10 werden bereits jetzt für Verwaltungszwecke genutzt beziehungsweise stehen leer. 3. Wie viele geeignete Grundstücke zur Erweiterung bestehender Liegenschaften stehen aktuell in Aussicht? a) Welche Grundstücke sind hierbei gemeint? b) Welche bestehenden Liegenschaften sollen potenziell erweitert werden? c) Welche haushaltsrechtlichen Regelungen sind hierbei zu beachten? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Für eine Erweiterung der Liegenschaft werden die landeseigenen Liegenschaften Goldberger Straße 8 und 9 vorgehalten. In Planung befindet sich der Neubau der Mensa auf der Liegenschaft Goldberger Straße 9. Zudem ist die temporäre Nutzung der Liegenschaft Goldberger Straße 8 geplant. Beim Vergleich von möglichen Unterbringungsvarianten und daraus gegebenenfalls resultierenden Liegenschaftserweiterungen oder -aufgaben sind insbesondere die §§ 7 und 64 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO) zu beachten. 4. Wann ist nach Kenntnis des Ministeriums für Inneres und Europa mit einer Vorlage der Entwurfsunterlage-Bau zu rechnen? Die Entwurfsunterlagen-Bau für die Maßnahmen Herrichtung Sportplatz sowie Strukturierter Ausbau der IT-Netzinfrastruktur sollen voraussichtlich bis Juli 2019 aufgestellt sein. Die Bauunterlagen für die Wohnheime 2, 6, 7 und 10 werden voraussichtlich bis zum Jahresende 2019 erstellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3672 3 5. Wie hoch schätzt das Ministerium für Inneres und Europa die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Liegenschaftserweiterungen und Sanierungsmaßnahmen im anstehenden Haushalt? Welchen Bedarf an Haushaltsmitteln beziffert das Ministerium für Inneres und Europa für eine umfassende Erweiterung und Sanierung der FHöVPR in Güstrow? Für den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung werden für die Baumaßnahmen an der Fachhochschule Mittel in Höhe insgesamt rund 32 Millionen Euro durch die Landesregierung berücksichtigt. Hierin sind umfassende Erweiterungs - und Sanierungsmaßnahmen zur Deckung des Unterbringungsbedarfes enthalten. 6. Wann wird nach Kenntnis der Landesregierung mit neuen Baumaßnahmen für eine Liegenschaftserweiterung oder Sanierung bestehender Objekte an der FHöVPR begonnen? Die Bauunterlagen befinden sich noch in der Aufstellung. Termine werden erst mit der Anerkennung der Entwurfsunterlage-Bau verbindlich festgelegt. Die neuen Maßnahmen beginnen voraussichtlich mit dem Strukturierten Ausbau der IT-Netzinfrastruktur ab Frühjahr 2020.