Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3673 7. Wahlperiode 08.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Entwicklung krimineller Clanstrukturen in Neubrandenburg und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Rahmen der Landespressekonferenz zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2018 äußerte sich der Minister für Inneres und Europa zum hier gegenständlichen Thema mit dem Satz: „Besorgniserregend ist auch das Zusammenwachsen von Extremismus und Organisierter Kriminalität, wie dies jüngst auch eine Analyse des Bundeskriminalamtes (BKA) für Tschetschenen verdeutlicht hat, die in Neubrandenburg eine seit Jahren wachsende Community bilden.“ Der Minister für Inneres und Europa hat somit lediglich die Feststellungen getroffen, dass es in der Stadt Neubrandenburg eine beachtliche Zahl von Islamisten tschetschenischer Volkszugehörigkeit gibt und es daher mit Blick auf die vorgenannte Analyse des BKA angezeigt erscheint, dass die Sicherheitsbehörden die dortige Entwicklung und ein etwaiges Zusammenwirken von kriminellen und islamistischen Aktivitäten besonders aufmerksam im Auge behalten. Der Minister für Inneres und Europa hat zu keinem Zeitpunkt von Clanstrukturen in Neubrandenburg gesprochen. Drucksache 7/3673 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Laut Nordkurier vom 22. Mai 2019, der sich auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes beruft, tritt neuerdings eine islamistisch-kriminelle Clanstruktur in Neubrandenburg auf. Der Minister für Inneres und Europa, Lorenz Caffier, äußerte hierzu: „Die Entwicklung erfüllt mich mit Sorge. Wir wollen keine ähnliche Entwicklung, wie es sie seit Jahrzehnten in Nordrhein-Westfalen gibt.“ 1. Wie viele Straftaten werden der oben genannten Gruppe aus Neubrandenburg seit 2017 zugeordnet (bitte nach Delikten, Jahren und Anzahl aufgliedern)? 2. Welchen Herkunftsländern entstammen die Gruppenmitglieder und Sympathisanten (bitte Anzahl der Personen, nach Herkunftsland und Staatsbürgerschaft aufgliedern)? Wie viele Personen der Gruppe sind deutsche Staatsbürger? 3. Aufgrund welcher Merkmale oder Aktivitäten der Gruppe kann nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden des Landes von einer Clanstruktur gesprochen werden? Seit wann sind nach Kenntnis der Landesregierung clanähnliche oder evident aufgebaute Clanstrukturen in Neubrandenburg organsiert und aktiv (bitte Zeitraum der Entwicklung skizzieren)? 4. Bestehen nach Kenntnis der Landesregierung Verbindungen zu Clanstrukturen aus anderen Bundesländern? Wenn ja, a) zu welchen Clanstrukturen? b) welcher Art sind diese Verbindungen? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Welche islamistischen Bestrebungen sind nach Kenntnis der Landesregierung der Gruppe zuzuordnen? a) Seit wann etabliert sich eine islamistische Struktur in Neubrandenburg ? b) Welcher Glaubensrichtung im Islam ist der Personenkreis zuzuordnen ? Zu 5) Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3673 3 Zu a) und b) Bei den in Rede stehenden Personen in Neubrandenburg handelt es sich ganz überwiegend um Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus dem Nordkaukasus, die verstärkt seit dem Jahr 2015 zugezogen sind und der Glaubensrichtung der Sunniten angehören. 6. Welche strafrechtlichen oder aufenthaltsrechtlichen Gegenmaßnahmen unternimmt die Landesregierung, um einer Verfestigung dieser kriminell-islamistischen Struktur in Neubrandenburg entgegenzuwirken und damit eine Entwicklung wie in Nordrhein-Westfalen frühzeitig aufzuhalten? a) Welche aufenthaltsbeendenden Maßnahmen sind nach Kenntnis der Landesregierung im Falle von welchen Strafdelikten gegenüber diesem Personenkreis möglich? b) Welche aufenthaltsbeendenden Maßnahmen sind im Kontext dieser Gruppe bereits vollzogen worden (bitte Maßnahmen grob skizzieren)? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung ist bestrebt, der Entstehung einer kriminell-islamistischen Struktur im Rahmen bestehender gesetzlicher Möglichkeiten entschieden entgegenzuwirken. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden grundsätzlich gegenüber sämtlichen Personen eingeleitet, die weder über einen aufenthaltsrechtlichen Status noch über einen Abschiebeschutz verfügen. 7. Wie viele der dem oben genannten Personenkreis zuzurechnenden Individuen sind ausreisepflichtig? a) Wie viele dieser Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig? b) Wie viele dieser dem oben genannten Personenkreis zuzurechnenden Individuen haben einen Schutzstatus aufgrund einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine gesonderte ausländerrechtliche Erfassung von Personen mit nordkaukasischer Volkszugehörigkeit innerhalb der Gruppe der russischen Staatsbürger findet nicht statt. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden grundsätzlich gegenüber sämtlichen Personen eingeleitet, die weder über einen aufenthaltsrechtlichen Status noch über einen Abschiebeschutz verfügen. Drucksache 7/3673 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, dass der oben angesprochene Personenkreis in Verbindung zum Polizeieinsatz mit Todesfolge vom 28. Februar 2018 in Neubrandenburg steht? Wenn ja, seit wann assoziieren die Sicherheitsbehörden diesen Personenkreis mit dem Ereignis? Nein, der angefragte Personenkreis war nicht an dem Sachverhalt mit Schusswaffengebrauch durch die Polizei in der Nacht vom 28. Februar 2018 zum 1. März 2018 in Neubrandenburg beteiligt. Beim Ausgangssachverhalt zum polizeilichen Schusswaffengebrauch handelte es sich um einen Einbruchdiebstahl in einem Döner-Imbiss. Der Sachverhalt ist nicht dem Bereich der Clan-Kriminalität zuzuordnen. 9. In welcher Form beteiligt sich das Land Mecklenburg-Vorpommern an der von Bundesinnenminister Horst Seehofer gestarteten Bund- Länder Initiative zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität? Die koordinierte länderübergreifende Bekämpfung der „Clankriminalität“ war Tagesordnungspunkt der 210. Innenministerkonferenz vom 12. bis 14. Juni 2019 in Kiel. Auf den entsprechenden Beschluss zu Tagesordnungspunkt 29 wird insoweit verwiesen.