Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3679 7. Wahlperiode 27.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Digitalisierung der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Sind gegenwärtig Fahrzeuge der Landespolizei mit mobilen Endgeräten ausgestattet, die es Polizeibeamten ermöglichen, Einsatzberichte zeitnah auf der Straße fertigzustellen? a) Wenn ja, wie viele solcher Fahrzeuge besitzt die Landespolizei aktuell? b) Wenn nicht, ist die Einführung solcher mobilen Endgeräte in Fahrzeugen der Landespolizei geplant? c) Wenn nicht, was spricht aus Sicht der Landesregierung gegen eine Ausstattung mit mobilen Endgeräten in Fahrzeugen der Landespolizei ? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. In Fahrzeugen der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern sind keine fest verbauten mobilen Endgeräte installiert, die eine zeitnahe Fertigstellung von Einsatzberichten auf der Straße im Sinne der Fragestellung ermöglichen. Einsatzberichte - im polizeilichen Sprachgebrauch korrekt als Einsatzverlaufsberichte bezeichnet - eignen sich auch wegen des Umfanges grundsätzlich nicht für die elektronische Erstellung vor Ort im Funkstreifenwagen. Unbeschadet davon besteht anlassbezogen die Möglichkeit, bei Einsätzen besondere Notebooks mit Fernzugriff auf das geschlossene Polizeinetz und damit auf die polizeilichen Informationsund Sachbearbeitungssysteme im Funkstreifenwagen mitzuführen, um vor Ort zum Beispiel polizeiliche Abfragen zu tätigen oder Eintragungen für polizeiliche Tätigkeitsberichte im Elektronischen Vorgangsassistenten zu erstellen. Durch diese Form der elektronischen Bearbeitung vor Ort kann eine redundante Nacherfassung von Daten, zum Beispiel der veranlassten Maßnahmen, vermieden werden. Drucksache 7/3679 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Landespolizei plant darüber hinaus im Projekt „PolMobil“ eine Ausrüstung der Funkstreifenwagen mit Smart Devices (Smartphones oder Tablet-PC), um den Zugriff auf die polizeilichen Informationssysteme zu ermöglichen. 2. Besitzt nach Kenntnis der Landesregierung die Landespolizei Kommunikationsgeräte , die wie ein normales Smartphone aussehen und zugleich als Polizeifunk nutzbar sind? a) Wenn ja, welche Geräte werden hierzu aktuell von der Landespolizei genutzt? b) Wenn nicht, ist die Ausrüstung der Landespolizei mit entsprechenden Geräten absehbar geplant? Zu 2 Nein, die Landespolizei besitzt keine solche Endgeräte. Zu a) Entfällt. Zu b) Nein, entsprechende Geräte sind derzeit weder für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zertifiziert noch liegen der zuständigen Bundesanstalt für den Digitalfunk Anträge zur Zertifizierung entsprechender Geräte vor. 3. Plant die Landesregierung, sich für einen Ausbau der 5G-Netzwerktechnologie in Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen? a) Wenn ja, in welcher Form geschah dies bisher? b) Wenn ja, welche Ziele werden hierbei verfolgt? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Nach der Ankündigung des Bundes, einen Wettbewerb für 5G-Testregionen ausloben zu wollen, hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung im November 2018 in einem Schreiben an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur seine Absicht bekundet, sich für das Land um eine Testregion für den neuen Mobilfunkstandard 5G zu bewerben. Mit einer solchen Testregion soll nachgewiesen werden, dass der 5G-Ausbau in ländlichen und dünn besiedelten Räumen in Deutschland nicht nur technisch möglich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Einführung moderner digitaler Technologien in diesen Regionen ist Ziel der Initiative. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3679 3 Auf der Basis des Beschlusses des Landtages vom 11. April 2019 zum Antrag auf Drucksache 7/3412 „Mobilfunk ist Daseinsvorsorge - Mobilfunkförderprogramm für unterversorgte Gebiete“ erarbeitet die Landesregierung zurzeit ein Mobilfunkförderprogramm. Gegenstand der Förderung soll die Errichtung von passiver Mobilfunkinfrastruktur, beispielsweise Funkmast , Stromversorgung, Zuwegung sowie Leerrohr sein. Die geförderte Mobilfunkinfrastruktur soll sowohl für den Ausbau von 4G- als auch 5G-Mobilfunkversorgung zur Verfügung stehen.