Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3681 7. Wahlperiode 08.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unbesetzte Stellen von Lehrkräften an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. 1. Wie viele Stellen/Planstellen sind mit Stand 1. Mai 2019 an den a) allgemeinbildenden Schulen und b) beruflichen Schulen unbesetzt (bitte nach Schulen und Fachkombinationen aufführen)? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Stellen/Planstellen nach Schulen und Fachkombinationen . Im Haushaltsplan Einzelplan 07 werden Stellen/Planstellen für Schulen nach Haushaltskapitel, dem Grundtyp der Schule und der Wertigkeit der Stelle ausgewiesen. Die unteren Schulbehörden und die oberste Schulbehörde führen gemäß Ziffer 6.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 49 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern Nachweise zur Stellenüberwachung der ihnen zugewiesenen Stellen/Planstellen. Gemäß Ziffer 6.3 der Verwaltungsvorschrift zu § 49 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern haben die nachgeordneten Dienststellen der obersten Landesbehörde nach Ablauf des ersten und dritten Kalendervierteljahres, spätestens zum 10. des darauf folgenden Monats, Abschriften der Stellen-/Planstellennachweisungen zur Abstimmung vorzulegen. Drucksache 7/3681 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Stellen und Stellenanteile, welche gemäß Ziffer 6.3 der Verwaltungsvorschrift zu § 49 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf des ersten Kalendervierteljahres 2019 unbesetzt waren, können aufgeschlüsselt nach Schulbehörden und Schularten der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Schulbehörde Kapitel gemäß Haushaltsplan Schulart gemäß Kapitel im Haushaltsplan nicht besetzte Stellen beziehungsweise Stellenanteile Staatliches Schulamt Greifswald 0751 Grundschulen 4,9 Staatliches Schulamt Greifswald 0752 Förderschulen 8,7 Staatliches Schulamt Greifswald 0753 Gesamtschulen 10,3 Staatliches Schulamt Greifswald 0754 Regionale Schulen 17,7 Staatliches Schulamt Greifswald 0755 Gymnasien 33,2 Staatliches Schulamt Neubrandenburg 0751 Grundschulen 6,4 Staatliches Schulamt Neubrandenburg 0752 Förderschulen 11,4 Staatliches Schulamt Neubrandenburg 0753 Gesamtschulen 2,0 Staatliches Schulamt Neubrandenburg 0754 Regionale Schulen 6,5 Staatliches Schulamt Neubrandenburg 0755 Gymnasien 11,8 Staatliches Schulamt Rostock 0751 Grundschulen 3,4 Staatliches Schulamt Rostock 0752 Förderschulen 20,2 Staatliches Schulamt Rostock 0753 Gesamtschulen 10,0 Staatliches Schulamt Rostock 0754 Regionale Schulen 28,9 Staatliches Schulamt Rostock 0755 Gymnasien 11,6 Staatliches Schulamt Schwerin 0751 Grundschulen 2,0 Staatliches Schulamt Schwerin 0752 Förderschulen 0 Staatliches Schulamt Schwerin 0753 Gesamtschulen 1,9 Staatliches Schulamt Schwerin 0754 Regionale Schulen 6,7 Staatliches Schulamt Schwerin 0755 Gymnasien 2,8 Berufliche Schule 0755 Gymnasien 0,9 Berufliche Schule 0756 Berufliche Schulen 6,1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3681 3 Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 8 Absatz 5 des Haushaltsgesetzes 2018/2019 Stellen zwischen den Schularten kapitelübergreifend genutzt werden dürfen und somit aus den Daten keine Rückschlüsse zum tatsächlichen Personaleinsatz an bestimmten Schularten möglich sind, da diese die Stellenzuordnung nach Haushaltskapiteln abbilden. 2. An welchen allgemeinbildenden Schulen konnte nach Angaben der Staatlichen Schulämter im 1. Schulhalbjahr 2018/2019 in jeweils welchem Fach/welchen Fächern aufgrund unbesetzter Stellen/Planstellen ganz oder teilweise kein Unterricht erteilt werden (bitte nach Schulämtern und Einzelschulen aufgeschlüsselt angeben)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgt jeweils nach Abschluss eines Schulhalbjahres und nach Ende eines Schuljahres die Auswertung der nicht fachbezogenen Erhebung der zur Vertretung angefallenen und ausgefallenen Unterrichtsstunden an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Die fächerbezogene Erhebung von Ausfalldaten stellt hingegen einen unverhältnismäßig hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für alle beteiligten Stellen dar und ist daher von der Landesregierung nicht vorgesehen. Gleichwohl sind nicht besetzte Lehrkräftestellen nicht gleichbedeutend mit Unterrichtsausfall. An den Schulen ist der Unterricht mindestens entsprechend der Kontingentstundentafelverordnung sichergestellt. 3. In welchen Fächern können aufgrund des in Frage 1 geschilderten Umstandes im Schuljahr 2018/2019 und voraussichtlich in den folgenden Schuljahren a) keine Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife und b) keine Prüfungen zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife durchgeführt werden, da im Schuljahr 2018/2019 der Unterricht nicht stattfindet und somit die Unterrichtsinhalte nicht oder nicht vollständig vermittelt werden können? Bezüglich der Erfassung der zur Vertretung angefallenen Unterrichtsstunden wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Darüber hinaus liegen sowohl der obersten Schulbehörde als auch den unteren Schulbehörden keine Informationen über Unterrichtsausfälle vor, die zu einer Gefährdung des Erreichens der jeweiligen Schulabschlüsse führen können. Es wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen auf den Drucksachen 7/1264 und 6/5507 verwiesen.