Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3683 7. Wahlperiode 27.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Entsorgung des Plastikmülls in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie ist die Entsorgung des anfallenden Plastikmülls in Mecklenburg- Vorpommern geregelt? Die Entsorgung von Kunststoffabfällen richtet sich nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und des Verpackungsgesetzes (VerpackG) sowie den entsprechenden untergesetzlichen Regelwerken (z. B. Gewerbeabfallverordnung, Altfahrzeugverordnung). Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger regeln im Rahmen ihrer Zuständigkeit im eigenen Wirkungskreis durch Satzungen das Wie der Entsorgung, soweit dies durch Bundesrecht nicht vorgegeben ist. 2. Wer ist für die Entsorgung des Plastikmülls verantwortlich? Die Abfallerzeuger sind grundsätzlich für die Entsorgung der von ihnen erzeugten Abfälle zuständig. Ausnahmsweise sind für Abfälle aus privaten Haushaltungen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger - das sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise und kreisfreien Städte - verantwortlich. Drucksache 7/3683 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wurde in den letzten fünf Jahren bzw. wird der Plastikmüll aktuell in andere Länder exportiert (wenn ja, bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Ländern und in Tonnen angeben)? Kunststoffabfälle sind regelmäßig dem internationalen Abfallcode B3010 - Feste Kunststoffabfälle - zugeordnet (vorausgesetzt, sie sind nicht übermäßig mit Störstoffen verunreinigt). Sie zählen damit zu den sogenannten „grün gelisteten“ Abfällen. Diese dürfen zur Verwertung innerhalb der EU und auch in viele Drittstaaten ohne Notifizierung verbracht werden (d. h. ohne behördliche Genehmigung). Dem Land Mecklenburg-Vorpommern liegen daher keine Informationen vor, welche Mengen an Kunststoffabfällen aus oder nach Mecklenburg-Vorpommern verbracht werden.