Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3686 7. Wahlperiode 02.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Planung für E-Fuel-Aktivitäten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung E-Fuels (auch bezeichnet als PtF=Power-to-Fuels) sind synthetische Kraftstoffe, die aus Strom, Wasser (H2O) und gegebenenfalls Kohlenstoffdioxid (CO2) erzeugt werden. Vor dem Hintergrund des Klimaschutzgedankens sollte dieser Strom aus erneuerbaren Quellen stammen. E- Fuels sind Produkte der Technologien Power-to-Gas (PtG) und Power-to-Liquid (PtL). Wasserstoff (H2), Methan (CH4) und andere gasförmige Verbindungen gehören zur PtG-Gruppe. Eine ganze Reihe von flüssigen Kohlenwasserstoffverbindungen gehört zur PtL-Gruppe. 1. Bis wann wird die Landesregierung voraussichtlich die Planung für E-Fuel-Aktivitäten des Landes vorlegen? Den unter dem Dach der PtX-Technologien zugehörigen strombasierten Endprodukten (wie zum Beispiel PtH, PtG, PtL, PtF, PtP) fehlen derzeit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Marktreife. Die Landesregierung ist daher der Auffassung, dass es sowohl einer dringenden Reform des Abgabe-, Steuer- und Umlagesystems als auch einer neuen Anlagendefinition beziehungsweise Anlagensystematik im Rahmen der Sektorenkopplung bei PtX- Technologien bedarf. Drucksache 7/3686 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat dazu rechtliche Möglichkeiten aufgezeigt und dem zuständigen Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landtages vorgestellt (Gutachten des IKEM, Berlin Greifswald). Die Landesregierung geht davon aus, dass mit konkreten Lösungsansätzen seitens des Bundes nicht vor dem vierten Quartal 2019 gerechnet werden kann. Erst auf Grundlage sich abzeichnender Lösungsansätze kann eine Planung aufgebaut werden. 2. Inwieweit wurde dazu mit der Evaluierung bestehender Rahmenbedingungen in Forschung und Wirtschaft im Land begonnen und mit welchem Ergebnis? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Der Vorschlag beinhaltet eine Experimentierklausel für verbesserte Rahmenbedingungen bei der Sektorenkopplung. Kern dieser Klausel ist die Schaffung eines neuen Anlagentypus, der durch eine virtuelle Verbindung von Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, Speicheranlagen und Sektorenkopplungsanlagen (PtX) über das Netz oder eine Direktleitung geschaffen wird (Anlagenkopplung). Diese Kopplung ermöglicht ein gezieltes Erzeugungsund Entnahmemanagement. Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit zur Implementierung der Sektorenkopplung in den Innovationsausschreibungen. Letzteres ist gesetzestechnisch leichter umsetzbar. Der Vorschlag war bereits Gegenstand der Erörterungen in der Ministerpräsidentenkonferenz und der Energieministerkonferenz.