Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3689 7. Wahlperiode 27.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Initiativen zur Verhinderung von etwaigem AdBlue-Betrug und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Für die Benutzung der Bundesautobahnen und der Bundesstraßen mit Fahrzeugen wird eine Gebühr (Maut) erhoben. Mautpflichtige Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen , die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Die geschuldete Maut bestimmt sich nach der auf mautpflichtigen Straßen zurückgelegten Strecke des Fahrzeuges oder der Fahrzeugkombination und einem Mautsatz je Kilometer, der aus je einem Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten , die verursachten Luftverschmutzungskosten und die verursachten Lärmbelastungskosten besteht. Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Maut nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet, handelt ordnungswidrig. Auf den deutschen Bundesautobahnen und Fernstraßen führt das Bundesamt für Güterverkehr Straßenkontrollen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz sowie Mautkontrollen nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz durch. Nach § 7 Absatz 4 Satz 4 der Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut (Lkw-Maut-Verordnung) vom 25. Juni 2018 (BGBl. I S. 1156), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2700) geändert worden ist, entscheidet das Bundesamt für Güterverkehr nach pflichtgemäßem Ermessen, ob Tatsachen auf eine eingeschränkte oder fehlende Funktionsfähigkeit des Abgasreinigungs- oder Partikelminderungssystems schließen lassen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen der Tank mit dem Harnstoffadditiv (AdBlue) leer ist oder technische Manipulationen am Fahrzeug (zum Beispiel sogenannte AdBlue-Emulatoren) entdeckt werden. Gemäß § 8 Absatz 3 der Lkw-Maut-Verordnung kann das Bundesamt für Güterverkehr verlangen, dass der Mautschuldner auf eigene Kosten nachweist, dass das Fahrzeug tatsächlich der Emissionsklasse angehört, die ihm zugeschrieben wurde. Dies kann durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen belegt werden. Drucksache 7/3689 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 des Grundgesetzes zählt die Erhebung und Verteilung von Gebühren oder Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. Mit dem Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2251) geändert worden ist, hat der Bundesgesetzgeber die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren und die Kontrolle der Mautentrichtung abschließend geregelt. Gemäß § 4 Absatz 4 Satz 3, Absatz 5 Satz 2 und des § 5 Satz 2 und 3 des Bundesfernstraßenmautgesetzes ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ohne Zustimmung des Bundesrates ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen. 1. Welche Initiativen unternimmt bzw. unternahm die Landesregierung, um den etwaigen Betrug durch sogenannte AdBlue-Emulatoren in Lastkraftwagen (Lkw) zu verhindern? 2. Inwieweit sind der Landesregierung Maßnahmen auf Bundesebene bekannt, die den etwaigen AdBlue-Betrug verhindern oder eindämmen sollen, etwa durch eine höhere Kontrolldichte und eine entsprechende technische Ausstattung der Kontrollteams des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG)? 3. Sind der Landesregierung etwaige Betrugsfälle in Mecklenburg- Vorpommern bekannt oder gibt es Hinweise durch einschlägige Berufsverbände zur Entwicklung von Verdachts- oder Betrugsfällen? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Der Landesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor, da der Vollzug der einschlägigen Vorschriften in die Zuständigkeit des Bundes und dort des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) fällt. Zu dessen Aufgabenerfüllung hatten die Länder zugestimmt, dass das BAG die erforderlichen polizeilichen Befugnisse selbst wahrnimmt . Damit sollten Doppelstrukturen vermieden werden.