Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3690 7. Wahlperiode 27.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Elektromobilität fördern und ANTWORT der Landesregierung 1. Inwieweit wurde gemäß Landtagsbeschluss vom 17. Mai 2017 ein Konzept zur bedarfsdeckenden Ausstattung Mecklenburg- Vorpommerns mit Ladeinfrastruktur zur Förderung von E-Mobilität erstellt? Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern mit der Erarbeitung eines landesweiten Konzeptes für eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für Elektro- und Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge beauftragt. Das Konzept befindet sich zurzeit in der Endabstimmung und wird voraussichtlich im 3. Quartal des Jahres 2019 veröffentlicht. 2. Wo und für wen ist dieses Konzept gegebenenfalls einsehbar? Was beinhaltet es im Wesentlichen? Es ist beabsichtigt, das in Rede stehende Konzept online auf den Seiten des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern für jedermann zu veröffentlichen. Drucksache 7/3690 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Wesentliche Inhalte des Konzeptes lassen sich mit den nachfolgenden Überschriften zusammenfassen: 1. IST-Analyse der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und Wasserstoff, 2. Prognosen und Bedarfe für eine bedarfsgerechte öffentliche Ladeinfrastruktur, 3. Standortfindung für die öffentliche Ladeinfrastruktur der Elektro- und Wasserstoff-Mobilität im Land Mecklenburg-Vorpommern, 4. Leitfäden zur Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten im Land Mecklenburg- Vorpommern (Einsteigerinformationen sowie Detailleitfaden für Errichter und Betreiber), 5. Leitfaden zur Errichtung von Wasserstoff-Tankstellen im Land Mecklenburg-Vorpommern, 6. Maßnahmenplan. 3. Inwieweit und gegebenenfalls wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller sind im Rahmen des Bundesprogrammes Ladeinfrastruktur seitens des Landes unterstützt worden? Im Rahmen des ersten Förderaufrufes zum Bundesprogramm Ladeinfrastruktur sind acht Antragstellerinnen und Antragsteller gefördert worden. Im zweiten Förderaufruf wurden Bewilligungen für 15 Antragstellerinnen und Antragsteller ausgesprochen. Einige Antragstellerinnen und Antragsteller wurden sowohl in der ersten als auch in der zweiten Förderrunde unterstützt. Über die konkreten Förderhöhen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Der dritte Förderaufruf befindet sich zurzeit in Bearbeitung durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen. 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet oder sollen eingeleitet werden, um auch in Mecklenburg-Vorpommern E-Mobilität im Öffentlichen Personennahverkehr zu unterstützen und die Elektrifizierung des Nahverkehrs zu fördern? Die Landesregierung hat in den vergangenen zehn Jahren durch verschiedene Förderprogramme Verkehrsbetriebe bei Maßnahmen zur Umstellung auf alternative Antriebstechnik im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) finanziell unterstützt. Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Neubeschaffung und die Modernisierung von Fahrzeugen des ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNV-Fahrzeug-Neubeschaffungsund Modernisierungsrichtlinie - NeubeschModRL) vom 25. Februar 1998, die ab 2013 durch die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Neubeschaffung von Bussen des ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNV-Bus-Neubeschaffungsrichtlinie - ÖPNV- BusRL) ersetzt wurde, konnten Busse mit alternativen Antrieben gefördert werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3690 3 Zusätzlich wurden im Jahr 2012 durch das Sonderprogramm Intermodaler öffentlicher Nahverkehr im ländlichen Raum auf Basis von Elektromobilitätskomponenten (INMOD) weitere Busse mit alternativer Antriebstechnik gefördert. In der Gesamtsumme wurden Mittel in Höhe von 4.577.068 Euro zur Verfügung gestellt. Neben diesem standardisierten Busförderprogramm, aus dem auch Busse mit alternativen Antrieben gefördert werden, ist es möglich, über die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten in wirtschaftlich tätigen Organisationen (Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen - KliFöUntRL M-V), Busse mit alternativen Antrieben zu fördern. Aktuell hat der Nahverkehr Schwerin für 2019 und 2022 insgesamt acht Busse zur Förderung beantragt. Hierzu wurde durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung bereits ein vorzeitiger Maßnahmebeginn erteilt. Weiterhin ist aus der EFRE-ÖPNV-Richtlinie wie auch der EFRE-Klimaschutz-Richtlinie die Förderung der erforderlichen Ladeinfrastruktur möglich.