Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Dezember 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/37 7. Wahlperiode 22.12.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Politisch motivierte Straftaten - rechts 2016 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die im Folgenden für den Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2016 aufgeführten Fallzahlen der Politisch Motivierten Kriminalität geben die bislang beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern mit Stand vom 2. November 2016 eingegangenen Meldungen wieder und haben daher nur vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und Bewertungen noch erheblich verändern. 1. Wie viele Straftaten wurden im Zeitraum Januar bis September 2016 in Mecklenburg-Vorpommern in dem Bereich „PMK-rechts“ (Politisch Motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert (bitte aufführen nach Gewaltstraftaten, terroristischen Straftaten, Störungen der Totenruhe, Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung und sonstige Straftaten (z. B. Sachbeschädigungen). Im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2016 wurden in Mecklenburg-Vorpommern mit Stand 2. November 2016 insgesamt 791 Straftaten registriert, die der Politisch Motivierten Kriminalität - rechts zugeordnet wurden. 449 dieser Straftaten wurden als Propagandadelikte, 62 als Gewaltstraftaten und 278 als sonstige Straftaten registriert. Ein Fall einer Straftat gemäß § 89a Strafgesetzbuch („Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“) und ein Fall zur Störung der Totenruhe wurden bekannt. Straftaten zu den Tatbeständen der Bildung krimineller Vereinigungen und Bildung terroristischer Vereinigungen wurden nicht bekannt. Drucksache 7/37 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Um welche Gewaltstraftaten tabellarisch aufgeschlüsselt nach Datum, Ort, Landkreis, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Anzahl der Täter/ermittelten Tatverdächtigen, evtl. polizeiliche Vorkenntnisse aus dem Bereich PMK rechts zu diesen Personen, Straftat nach dem Strafgesetzbuch, Kategorie im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) handelte es sich? Auf die Tabelle der Anlage 1 wird verwiesen. 3. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit diesen Gewaltstraftaten geschädigt (bitte tabellarisch mit Bezug auf die Antwort zu Frage 2 aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht, Herkunftsland und Opfergruppen (z. B. Rassismusopfer, Antisemitismusopfer, Linke, Menschen mit Behinderungen, Wohnungslose, sexuelle Orientierung etc.)? Angaben zu Geschädigten werden im Zusammenhang mit Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität statistisch nicht erfasst. Personen hingegen, die unmittelbar durch mit Strafe bedrohte Handlungen körperlich geschädigt worden sind, werden als Opfer registriert. Im Zusammenhang mit den 62 Gewaltstraftaten wurden 41 Opfer registriert. Auf die Tabelle der Anlage 2 wird verwiesen. 4. Sind der Landesregierung für den Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2016 terroristische Straftaten bekannt, die in den Bereich „PMKrechts “ fallen und wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? In dem angefragten Zeitraum wurde im Phänomenbereich der Politisch Motivierten Kriminalität - rechts am 17.05.2016 in Güstrow, Landkreis Rostock, eine Straftat gemäß § 89a Strafgesetzbuch bekannt gemacht. Zwei Tatverdächtige konnten ermittelt werden. Ein Tatverdächtiger kann der losen Gruppierung „Aktionsgruppe Güstrow“ zugeordnet werden. Opfer gab es keine. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/37 Anlage 1 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 1. 11.01. 2016 Schwerin Schwerin Der Tatverdächtige beabsichtigte während der MVGIDA-Demonstration diese zu verlassen. Da er Teilnehmer der MVGIDA-Veranstaltung war, wurde er zurückgewiesen. Jetzt setzte er seinen Oberkörper gegen die Polizeivollzugsbeamten ein. Nachdem der Tatverdächtige am Arm gehalten wurde, wehrte er sich durch Umherschlagen der Arme und versuchte zu entkommen. § 113 Strafgesetz - buch 1 keine 2. 09.01. 2016 Neubranden - burg Mecklenburgische Seenplatte Der Tatverdächtige führte auf dem Weg zu einer AfD-Veranstaltung eine Deutschlandfahne mit sich. Mit dieser führte der Tatverdächtige einen Schlag in Richtung einer entgegenkommenden Person aus. § 224 Strafgesetz - buch 1 keine gegen links 3. 05.02. 2016 Schwerin Schwerin Die beiden Tatverdächtigen beleidigten einen syrischen Asylbewerber in einer Straßenbahn. Anschließend schlugen und traten sie auf ihn ein. Nach der Tat verließen die beiden Tatverdächtigen die Straßenbahn und flüchteten in unbekannte Richtung. § 224 Strafgesetz - buch 2 keine fremdenfeindlich 4. 30.01. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Der Tatverdächtige als Teilnehmer einer asylkritischen Versammlung warf eine Glasflasche in Richtung anwesender Fotografen, ohne diese zu treffen. Die Flasche zerschellte auf der Straße vor der Personengruppe. § 224 Strafgesetz - buch 1 keine Drucksache 7/37 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 5. 17.02. 2016 Ueckermünde Vorpommern - Greifswald Unbekannte Tatverdächtige beschädigten die äußere Scheibe eines doppelverglasten Fensters einer dezentralen Unterkunft. Die Scheibe wies 9 bis 10 Löcher von jeweils 3 bis 4 mm Durchmesser auf. Die Löcher könnten durch Beschuss mittels Schrotmunition entstanden sein. § 224 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich 6. 22.02. 2016 Grevesmühlen Nordwestmecklen - burg Der Tatverdächtige schlug im Rahmen der Veranstaltung „MVGIDA Abendspaziergang“ aus einer rechtsorientierten Gruppe heraus einem Pressevertreter gezielt mit dem Handballen ins Gesicht. § 223 Strafgesetz - buch 1 ja 7. 27.02. 2016 Wismar Nordwestmecklen - burg Ein schwedischer Bürger, der Mitarbeiter von „Das Boot e. V.“ ist, lieferte an eine Zuwandererunterkunft Möbel an. Die Zuwanderer halfen beim Tragen. Eine Störer-Gruppe pöbelte die Personen an. Es kam zur tätlichen Auseinandersetzung in deren Verlauf der schwedische Bürger einen Faustschlag ins Gesicht erhielt. Darüber hinaus wurden zwei Reifen vom Transporter zerstochen. Die Zuwanderer flüchteten aus Angst ins Haus. § 224 Strafgesetz - buch 2 ja; 1 von 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/37 5 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 8. 30.01. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Im Zusammenhang mit einer Veranstaltung gegen die Asyl- und Flüchtlingspolitik kam es zu mehreren körperlichen Auseinandersetzungen zwischen sechs offensichtlichen Teilnehmern dieser Kundgebung und mutmaßlichen Teilnehmern einer Gegenveranstaltung. Durch die eingesetzten Polizeibeamten wurden zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet. § 224 Strafgesetz - buch 0 gegen links 9. 26.01. 2016 Stralsund Vorpommern - Rügen Sinngemäß gab der Tatverdächtige dem Geschädigten zu verstehen, dass er so langsam genug von all den Ausländern habe. Er fragte den Geschädigten dann, aus welchem Land er kommen würde. Nachdem ihm der Geschädigte sagte, dass er aus der Türkei stammt, sei der Mann auf ihn losgegangen. Der Geschädigte erlitt keine Verletzungen. § 223 Strafgesetz - buch 1 keine fremdenfeindlich 10. 15.03. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Vor einer Berufsschule hielt ein Personenkraftwagen mit drei männlichen Insassen. Eine Person blieb am Fahrzeug, die anderen beiden Personen betraten das Schulgebäude und aktivierten mehrere Stinkbomben. Anschließend haben die Tatverdächtigen das Gebäude verlassen und sind mit dem Fahrzeug weggefahren. In der Schule fand zur Tatzeit für circa 100 Zuwanderer Deutschunterricht statt. Eine Lehrerin erlitt durch den Gestank starke Kopfschmerzen. § 224 Strafgesetz - buch 3 keine fremdenfeindlich Drucksache 7/37 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 11. 16.03. 2016 Hagenow Ludwigslust -Parchim Zwei unbekannte Tatverdächtige warfen von der Straße aus zwei Bierflaschen in die erleuchtete Parterrewohnung von Zuwanderern. Eine der in diesem Zimmer befindlichen Personen wurde von der Flasche am Kopf getroffen. Weiterhin erlitten diese und eine weitere in diesem Zimmer befindliche Person Schnittwunden an der Hand. Am Kopf entstand keine Verletzung. § 224 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich 12. 21.03. 2016 Wolgast Vorpommern - Greifswald Ein unbekannter Tatverdächtiger wechselte aus einer Gruppe von 3 männlichen und 2 weiblichen unbekannten Jugendlichen die Straßenseite, um den Geschädigten anzusprechen. Der Tatverdächtige äußerte zum Geschädigten, dass er sich dort hinbegeben soll, wo er hergekommen sei und dass dieser mal deutsch sprechen soll. Danach schlug ihm der Tatverdächtige einmal mit der rechten Faust aufs rechte Auge. Eine Rötung der Augenpartie war die Folge. § 223 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich 13. 09.01. 2016 Spantekow Vorpommern - Greifswald Fünf unbekannte Tatverdächtige griffen den Geschädigten (iranischer Asylbewerber) und dessen Frau bei einem Spaziergang mit einer abgebrochenen Flasche an und verletzten den Geschädigten am linken Unterarm. § 224 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/37 7 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 14. 25.03. 2016 Roggendorf Nordwestmecklen - burg Unbekannte Tatverdächtige warfen einen Feldstein in ein Schlafzimmerfenster der Asylunterkunft. In dem Zimmer hielten sich eine Frau und ein Kleinkind auf. Die Frau wurde durch Glassplitter an der Hand verletzt. § 224 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich 15. 03.04. 2016 Neubranden - burg Mecklenburgische Seenplatte Zwei unbekannte Tatverdächtige beschimpften einen afghanischen Asylbewerber mit den Worten „Scheiß Ausländer“ und „Scheiß Syrer“. Anschließend ging einer der Tatverdächtigen mit einem Stock auf den Geschädigten los und verletzte diesen am Kopf. § 224 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich 16. 02.04. 2016 Stralsund Vorpommern - Rügen Im Personenzug zwischen Rostock und Stralsund wurden vier afghanische Geschädigte von betrunkenen Fußballfans unter „Ausländer raus“- Rufen mit leeren Bierflaschen beworfen. Außerdem wurden ihre mitgeführten Einkäufe durch das Zugabteil geworfen und ein Kinderwagen leicht beschädigt. § 224 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich 17. 11.04. 2016 Stralsund Vorpommern - Rügen Die zwei Tatverdächtigen gingen auf eine Personengruppe zu. Dabei trug jeder eine Schusswaffe und eine Eisenstange in der Hand. Sie schossen mit Schreckschussmunition auf die Geschädigten und flüchteten anschließend in ihre Wohnung. Die beiden Waffen wurden in der Wohnung aufgefunden. § 224 Strafgesetz - buch 2 ja; 2 von 2 gegen links Drucksache 7/37 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 18. 20.01. 2016 Wolgast Vorpommern - Greifswald Der Tatverdächtige schrieb in seinem Widerspruch , dass die Strafrichterin „sich erst mal zur Gesetzeslage in diesem Land informieren müsse, bevor sie sich eines Tages im Knast wieder findet“. § 253 Strafgesetz - buch 1 ja 19. 23.04. 2016 Wismar Nordwestmecklen - burg Zwei Tatverdächtige griffen vor einem Einkaufsmarkt gezielt zwei Personen an. Einer der Tatverdächtigen schlug offensichtlich grundlos wiederholt auf den Geschädigten ein. § 224 Strafgesetz - buch 2 keine fremdenfeindlich 20. 26.04. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Die eingesetzten Polizeibeamten mit Migrationshintergrund wurden von der Tatverdächtigen beleidigt und geschlagen. Dabei äußerte die Tatverdächtige unter anderem „Scheiß Russen, ihr habt in Deutschland nichts zu suchen“, „Ich hasse alle Ausländer“, „Scheiß Afrikaner“ und „Alle Ausländer sollen brennen“. § 223 Strafgesetz - buch 1 keine fremdenfeindlich 21. 26.02. 2016 Stralsund Vorpommern - Rügen Drei Tatverdächtige sprachen zwei Personen an, dass sie deutsch sprechen mögen. Anschließend wurde ein Geschädigter mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen, der andere wurde mit der Flasche beworfen. § 224 Strafgesetz - buch 3 ja; 1 von 3 fremdenfeindlich 22. 02.05. 2016 Hagenow Ludwigslust -Parchim Eine weibliche Tatverdächtige äußerte gegenüber dem Geschädigten „Scheiß Ausländer!“, packte diesen am Kragen und trat gegen sein Bein. Anschließend kam ein männlicher Tatverdächtiger hinzu. Beide schlugen gemeinschaftlich jeweils mit einem Faustschlag auf den Geschädigten ein. § 224 Strafgesetz - buch 2 keine fremdenfeindlich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/37 9 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 23. 05.04. 2016 Klütz Nordwestmecklen - burg Der Tatverdächtige fuhr mit seinem Personenkraftwagen auf mehrere Personen zu, als diese bei Grün die Straße überqueren wollten. Dies wiederholte er drei Mal. § 315b Strafgesetz - buch 1 keine fremdenfeindlich 24. 05.05. 2016 Strasburg Vorpommern - Greifswald Durch unbekannte Tatverdächtige wurde eine Flasche auf zwei Geschädigte geworfen. Beide Geschädigten wurden am Bein getroffen und verletzt. § 224 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich 25. 10.05. 2016 Neubranden - burg Mecklenburgische - Seenplatte Der Geschädigte wurde durch einen unbekannten Tatverdächtigen von hinten auf den Kopf geschlagen und erlitt eine Platzwunde. Der Tatverdächtige sagte: „Das hast du verdient, scheiß Zecke.“ § 223 Strafgesetz - buch 0 gegen links 26. 05.05. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Der Tatverdächtige schoss mit einer Waffe (vermutlich Luftgewehr) auf eine Frau syrischer Herkunft und verletzte sie leicht am Fuß. Weiterhin schoss er auf eine unbekannte männliche Person, die dem Äußeren nach vermutlich arabischer Herkunft sein könnte. § 224 Strafgesetz - buch 1 keine fremdenfeindlich 27. 07.04. 2016 Stavenhagen Mecklenburgische Seenplatte Der ghanaische Geschädigte gab an, vor zwei Tagen, gegen 20.30 Uhr in Stavenhagen im Bereich des Marktes an einer Personengruppe (6 männlich und 1 Hund) vorbeigekommen zu sein und von 5 Personen dieser Gruppe gemeinschaftlich geschlagen worden zu sein. Der Hauptakteur war ein Mann mit Glatze. § 224 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich Drucksache 7/37 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 28. 27.04. 2016 Wismar Nordwestmecklen - burg Acht Personen griffen vier ausländische Personen an. Der erste Tatverdächtige schlug dem Geschädigten unvermittelt mit dem Ellenbogen und mit der Faust ins Gesicht. Der zweite Tatverdächtige trat einen anderen Geschädigten mit dem Knie gegen den Oberschenkel und schlug ihm mit der rechten Faust gegen den Kopf. § 223 Strafgesetz - buch 2 ja; 1 von 2 fremdenfeindlich 29. 04.06. 2016 Schwerin Schwerin Unbekannte Tatverdächtige setzten das fest an dem Gebäude angebrachte Institutionsschild in Brand, wobei starke Rußanschwärzungen am Gebäude entstanden. § 306 Strafgesetz - buch 0 30. 28.04. 2016 Bad Kleinen Nordwestmecklen - burg Der Geschädigte teilte mit, dass er gegen 23.00 Uhr mit dem Fahrrad am Bahnhofsvorplatz vorbei fuhr. Dort kamen ihm vier männliche Personen entgegen. Einer rief Stopp und fragte woher er komme. Er antwortete: „Aus Syrien“. Daraufhin rief einer der vier Personen, „Wir haben hier einen Ausländer“. Der Geschädigte fuhr weiter und bekam eine Bierflasche an den Rücken geworfen, dadurch fiel er vom Fahrrad. Zwei unbekannte Tatverdächtige traten ihn dann mit Füßen. § 224 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/37 11 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 31. 02.06. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Durch eine größere Personengruppe wurde die serbische Familie zunächst beleidigt und anschließend mittels Flaschenwurf angegriffen. Dabei wurde das Kind am Arm getroffen und der Personenkraftwagen beschädigt. § 224 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich 32. 04.06. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Der Tatverdächtige öffnete ohne ersichtlichen Grund die Fahrertür und schlug dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht. Dieser erlitt dadurch Nasenbluten und eine Prellung an der Oberlippe. Auf die Frage des Geschädigten nach dem Grund für die Schläge antwortete der Tatverdächtige: „Sie sind neu hier in Deutschland angekommen. Jetzt kriegen sie das!“ Passanten hielten den Tatverdächtigen von weiteren Schlägen ab. § 223 Strafgesetz - buch 1 keine fremdenfeindlich 33. 15.06. 2016 Wolgast Vorpommern - Greifswald Durch die zwei Tatverdächtigen wurde eine Rauchfackel von außen durch ein Fenster in eine Wohnung der Asylunterkunft geworfen. Zu dieser Zeit befanden sich 13 Personen im Raum und beteten. Die Fackel hat sich nicht entzündet. § 306a Strafgesetz - buch 2 keine fremdenfeindlich 34. 16.06. 2016 Neustadt- Glewe Ludwigslust -Parchim Aus einer Gruppe von fünf Jugendlichen heraus wurde eine Gruppe von fünf syrischen Jugendlichen mit Rufen wie „Ausländer raus!“ und „Was wollt ihr hier?“ beschimpft. Daraufhin kam es zu einer Schlägerei zwischen den Personengruppen. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. § 224 Strafgesetz - buch 1 keine fremdenfeindlich Drucksache 7/37 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 35. 27.05. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Das geschädigte albanische Mädchen fuhr mit Freundinnen im Bus des öffentlichen Nahverkehrs und wurde durch die unbekannte Tatverdächtige aufgefordert, den Lärm zu unterlassen. Nach dem Aussteigen folgte die Tatverdächtige der Geschädigten, zog ihr an den Haaren, würgte sie am Hals und beschimpfte sie mit „Scheiß Ausländer“. § 223 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich 36. 16.07. 2016 Neustrelitz Mecklenburgische Seenplatte Drei junge Frauen wurden von dem Tatverdächtigen und zwei weiblichen Personen mit den Worten „Schlampen“, „Huren“ und „Scheiß Ausländer“ beleidigt. Weiterhin holte der Tatverdächtige mit der flachen Hand aus und wollte eine junge Frau treffen. Der Schlag verfehlte sie jedoch. § 223 Strafgesetz - buch 1 keine fremdenfeindlich 37. 18.07. 2016 Schwerin Schwerin Der Tatverdächtige war Teilnehmer der „Deutschland wehrt sich“-Demonstration und warf eine Glasflasche in Richtung der Gegendemonstranten. § 224 Strafgesetz - buch 1 keine gegen links 38. 18.07. 2016 Schwerin Schwerin Der Tatverdächtige war Teilnehmer der „Deutschland wehrt sich“-Demonstration. Er leistete aktiven Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen und setzte diesen auch bei der Gewahrsamnahme fort. § 113 Strafgesetz - buch 1 keine Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/37 13 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 39. 18.07. 2016 Schwerin Schwerin Der Tatverdächtige war Teilnehmer der „Deutschland wehrt sich“-Demonstration. Er leistete aktiven Widerstand im Zuge der Durchsetzung der Gewahrsamnahme. § 113 Strafgesetz - buch 1 ja 40. 22.07. 2016 Greifswald Vorpommern - Greifswald Unbekannte Täter haben auf allen vier Reifen eines Personenkraftwagens Brandbeschleuniger platziert und diesen angezündet. Der Besitzer des Fahrzeuges ist in Greifswald politisch aktiv. § 306 Strafgesetz - buch 0 gegen links 41. 24.07. 2016 Stralsund Vorpommern - Rügen Der Tatverdächtige wedelte mittels Bierflasche in Kopfhöhe vor dem Geschädigten. Dabei schrie er wiederholt „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“. Auch schrie er dem Geschädigten zu; „Ich schlage mit der Flasche, ich bringe dich um!“. Der Geschädigte wurde durch den Tatverdächtigen zu Boden gestoßen und geschlagen. Der Tatverdächtige trat mehrfach auf den am Boden liegenden Geschädigten ein. § 224 Strafgesetz - buch 1 keine gegen sonstige politische Gegner 42. 25.07. 2016 Wismar Nordwestmecklen - burg Der Tatverdächtige beleidigte den Geschädigten mehrmals mit den Worten: „Du bist ein blöder Neger!“. Danach schlug der Tatverdächtige mit der rechten Hand dem Geschädigten ins Gesicht. § 223 Strafgesetz - buch 1 keine fremdenfeindlich 43. 25.07. 2016 Schwerin Schwerin Durch mehrere Tatverdächtige wurden vor dem Treffpunkt Komplex aus einer Personengruppe heraus Flaschen und Böller geworfen. Zudem wurde versucht, die Haustür aufzubrechen. § 125 Strafgesetz - buch 2 ja; 1 von 2 gegen links Drucksache 7/37 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 44. 10.08. 2016 Stralsund Vorpommern - Rügen Zwei Tatverdächtige sprachen die Geschädigten mit den Worten an: „Wir sind Rassisten! Was macht Ihr hier? Ihr müsst Deutsch reden!“ Danach griffen die Tatverdächtigen mit Schlägen und Tritten an und verletzten die zwei Geschädigten. § 224 Strafgesetz - buch 2 keine fremdenfeindlich 45. 12.08. 2016 Usedom Vorpommern - Greifswald Die beiden Geschädigten begingen im Vorfeld Sachbeschädigungen an Wahlplakaten der NPD. Der Tatverdächtige bemerkte dies und schlug die Geschädigten. Ein Geschädigter wurde gewürgt und am Boden liegend mit Füßen getreten. § 224 Strafgesetz - buch 1 ja gegen sonstige politische Gegner 46. 19.08. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Die Tatverdächtigen näherten sich einer Personengruppe und wollten sie in ein Gespräch verwickeln. Nachdem ein Geschädigter seine persönliche Abneigung zu diesen Gesprächsinhalten sowie den dazugehörigen ideologischen Einstellungen deutlich machte, schlug ein Tatverdächtiger ihm mit der geballten Faust ins Gesicht. Im weiteren Verlauf waren mehrere Personen an der folgenden körperlichen Auseinandersetzung beteiligt. Zwei Geschädigte erlitten auf Grund von Schlägen und Tritten (beschuht) leichte Verletzungen. § 224 Strafgesetz - buch 2 ja; 1 von 2 gegen sonstige politische Gegner Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/37 15 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 47. 23.08. 2016 Striesdorf Rostock Ein Personenkraftwagen, besetzt mit drei bis vier unbekannten Tatverdächtigen fuhr an der Asylunterkunft vorbei. Dann rief der Beifahrer aus dem geöffneten Fenster „Allahu akbar“ und warf einen „Polenböller“ vor die Unterkunft und einen weiteren hinter die Unterkunft. Zum Zeitpunkt befanden sich mehrere Flüchtlinge vor der Unterkunft. § 224 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich 48. 12.08. 2016 Eggesin Vorpommern - Greifswald Der Tatverdächtige fuhr mit seinem Personenkraftwagen auf die Geschädigte zu. Die Geschädigte glaubte an einen Angriff auf sie, während sie dabei war, Wahlplakate der NPD abzureißen. § 224 Strafgesetz - buch 1 ja gegen links 49. 20.07. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Der Tatverdächtige als Teilnehmer einer AfD- Veranstaltung wurde aufgrund seiner Provokationen gegenüber der linken Klientel und durch seinen Alkoholisierungsgrad durch Polizeibeamte festgestellt. Nach dem Ansprechen durch die Polizeibeamten beleidigte er einen mit den Worten: „Nimm deine Hand aus meinem Gesicht, Du Fotze!“ und warf im Anschluss eine gefüllte Bierdose nach dem Beamten. § 224 Strafgesetz - buch 1 keine gegen links Drucksache 7/37 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 50. 31.08. 2016 Sternberg Ludwigslust -Parchim Während der Durchführung von Informationsständen mehrerer Parteien verhielt sich der Tatverdächtige gegenüber dem Geschädigten störend, aggressiv und schubste diesen. § 223 Strafgesetz - buch 1 keine gegen sonstige politische Gegner 51. 31.08. 2016 Stralsund Vorpommern - Rügen Der Tatverdächtige fasste den Geschädigten an den Kragen und gab ihm einen leichten Schlag gegen die Brust. Er bezeichnete den Geschädigten als „Scheiß Ausländer!“ § 223 Strafgesetz - buch 1 ja fremdenfeindlich 52. 04.09. 2016 Barth Vorpommern - Rügen Der Tatverdächtige beschimpfte die Geschädigte mit den Worten „Du Antifa-Fotze, dich fickt doch jeder in den Arsch“. Zudem schlug er in Richtung des Gesichts der Geschädigten, sodass diese ausweichen musste. § 223 Strafgesetz - buch 1 keine gegen links 53. 06.09. 2016 Schwerin Schwerin Der Tatverdächtige wurde vor Ort von Polizeibeamten gestellt, nachdem er ein Kellerfenster eingetreten hatte. Er gab an, dass er die Ausländer, die ebenfalls in dem Mehrfamilienhaus wohnen, verbrennen und umbringen wolle. Dabei benannte er konkret eine ausländische Familie. Der Tatverdächtige führte zur Tatausführung einen Gasbrenner und mehreren Gasflaschen mit. § 306a Strafgesetz - buch 1 keine fremdenfeindlich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/37 17 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 54. 23.08. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Zwei unbekannte Tatverdächtige schlugen dem Geschädigten ins Gesicht und gegen den Brustkorb, dabei riefen sie: „Verpisst euch aus Deutschland!“, „Schwuchtel, soll ich dir eine klatschen?“ § 223 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich 55. 31.08. 2016 Gadebusch Nordwestmecklen - burg Der Geschädigte gab an, durch 3 deutsche Tatverdächtige geschubst und geschlagen worden zu sein. Einer der Tatverdächtigen soll als Feuerwehrmann bei dem vorangegangen Kochtopfbrand im Haus im Einsatz gewesen sein und beim Verlassen der Wohnung eine „Halsdurchschneide Geste“ gegenüber dem Geschädigten vollzogen haben. § 224 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich 56. 01.08. 2016 Schwerin Schwerin Bei einer Auseinandersetzung zwischen dem Tatverdächtigen und mehreren ausländischen Mitbürgern schubste der Tatverdächtige den Geschädigten mit einem Gegenstand in der Hand, sodass dieser Schnittverletzungen erlitt. § 224 Strafgesetz - buch 1 ja fremdenfeindlich 57. 27.08. 2016 Schwerin Schwerin Der unbekannte Tatverdächtige beleidigte den Geschädigten und versetzte ihm mehrere Faustschläge auf den Körper, wodurch er zu Boden ging. Am Boden liegend wurde er dann mit einem Baseballschläger geschlagen. Dem Geschädigten wurde dabei das rechte Handgelenk gebrochen. § 224 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich Drucksache 7/37 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 18 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 58. 19.09. 2016 Schwerin Schwerin Bei einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen wurden zwei Geschädigte verletzten. Während der Auseinandersetzung wurde ein Geschädigter mit einer Waffe bedroht. Zwischendurch fielen die Worte „Ausländer raus!“. § 224 Strafgesetz - buch 2 keine fremdenfeindlich 59. 18.09. 2016 Rostock Hansestadt Rostock Die beiden Tatverdächtigen fragten den Geschädigten zunächst, ob er Moslem sei. Als er dies bestätigte, schlug ihn der erste Tatverdächtige mit der Faust einmal auf die Lippe, während der zweite Tatverdächtige versuchte, den Geschädigten vom Gehweg herunter auf den Rasen zu zerren. Nachdem der Geschädigte sich losreißen konnte, floh er. § 224 Strafgesetz - buch 2 ja; 1 von 2 fremdenfeindlich 60. 11.09. 2016 Waren Mecklenburgische Seenplatte Ein unbekannte Tatverdächtiger schubste drei weibliche Geschädigte. Gemeinsam mit einem weiteren Tatverdächtigen wurde dann auf einen männlichen Geschädigten eingeschlagen und getreten. Während der Tathandlungen wurde der Geschädigte als „Scheiß Ausländer!“ beschimpft. § 224 Strafgesetz - buch 0 fremdenfeindlich Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/37 19 Lfd. Nr. Tatzeit Tatort Landkreis Sachverhalt Strafrechts - norm Anzahl Tatverdächtige polizeiliche Vorerkenntnisse PMK-rechts Themenfeld 61. 30.09. 2016 Schwerin Schwerin Eine Gruppe Deutscher, auch der rechten Szene zugehörig, griffen auf dem Marienplatz eine Personengruppe, vorwiegend aus Syrien stammend, an. Durch schnelles Einschreiten der Polizei konnte der Angriff beendet werden. Im Rahmen der Durchsuchung wurde bei einigen Personen Schlagschutzhandschuhe, Reizstoffspray, Zahnschutz und bei einer Person ein Schlagring festgestellt. § 125 Strafgesetz - buch 1 keine fremdenfeindlich 62. 24.01. 2016 Borken Vorpommern - Greifswald Unbekannte Tatverdächtige setzten eine Werkstatt mittels Molotowcocktail in Brand. Der Geschädigte sieht den Grund für die Tat in einer Streitigkeit mit politischen Gegnern. § 306 Strafgesetz - buch 0 gegen sonstige politische Gegner Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/37 Anlage 2 Lfd. Nr. zur Anlage 1 Anzahl Opfer Geschlecht Staatsangehörigkeit Alter 3. 1 männlich syrisch 20 6. 1 männlich deutsch 31 7. 1 männlich schwedisch 54 8. 1 männlich deutsch 23 10. 1 weiblich deutsch 54 11. 2 männlich, männlich syrisch, syrisch 21, 21 12. 1 männlich ghanaisch 25 13. 1 männlich iranisch 31 14. 1 weiblich syrisch 30 15. 1 männlich afghanisch 22 19. 1 männlich eritreisch 29 21. 1 männlich syrisch 15 24. 2 männlich, weiblich syrisch, syrisch 25, 25 25. 1 männlich deutsch 32 26. 1 weiblich syrisch 41 27. 1 männlich ghanaisch 27 28. 2 männlich, männlich eritreisch, eritreisch 23, 29 30. 1 männlich syrisch 15 31. 1 weiblich serbisch 7 32. 1 männlich pakistanisch 46 35. 1 weiblich albanisch 11 41. 1 männlich deutsch 33 42. 1 männlich eritreisch 21 44. 2 männlich, männlich syrisch, unbekannt 23, 47 45. 2 männlich, weiblich deutsch 51,50 46. 2 männlich, weiblich deutsch, deutsch 32, 53 51. 1 männlich syrisch 20 54. 1 männlich ukrainisch 17 56. 1 männlich afghanisch 18 57. 1 männlich syrisch 29 58. 2 männlich, männlich syrisch, syrisch 28, 13 59. 1 männlich afghanisch 17 60. 1 männlich afghanisch 20 61. 1 männlich syrisch 16