Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3721 7. Wahlperiode 08.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Touristische Entwicklung vs. NSG Halbinsel Wustrow und ANTWORT der Landesregierung Nach Plänen der Fundus-Gruppe sollten auf der Halbinsel Wustrow hochkomfortable Eigentumswohnungen und Ferienobjekte mit einer Gesamtkapazität von über 2.000 Personen gebaut werden. Die Bauvorhaben umfassten auch ein Hotel mit 150 Betten und kleinere Gebäudegruppen an der Ostseeseite. Dazu wollte man schrittweise die alte Gartenstadt sanieren, erweitern und eine zweite Gartenstadt errichten. Um den gehobenen Ansprüchen der Zielgruppe gerecht zu werden, gehörten auch ein seeseitiger Yachthafen, ein Golfplatz und ein Reiterhof zum Konzept. Doch seit Jahren herrscht Stillstand und die Natur erobert sich die Halbinsel mehr und mehr zurück. 1. Wurden oder werden finanzielle Mittel für die Entwicklungs- Compagnie Wustrow (ECW) für die Halbinsel Wustrow zur Verfügung gestellt? a) Wenn ja, in welcher Höhe? b) Mit welcher Zweckbindung? (Bitte tabellarisch nach Jahr, Zweck und Höhe darstellen.) Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Nein, finanzielle Mittel für die Entwicklungs-Compagnie Wustrow (ECW) für die Halbinsel Wustrow wurden oder werden nicht zur Verfügung gestellt. Drucksache 7/3721 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wurden oder werden finanzielle Mittel für die Bewachung der Halbinsel Wustrow zur Verfügung gestellt? Wenn ja, a) seit wann? b) für wen? c) in welcher Höhe? 3. Wurden finanzielle Mittel für den Bau des neuen Zaunes um die Halbinsel Wustrow zur Verfügung gestellt? Wenn ja, in welcher Höhe? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Von Seiten der Landesregierung werden keine derartigen Mittel bereitgestellt. Überdies liegen der Landesregierung keine weiteren Erkenntnisse in der Sache vor. 4. Ist geplant, eine touristische Entwicklung und Nutzung der Halbinsel Wustrow zu fördern? a) Wenn ja, wer ist der Zuwendungsempfänger? b) In welcher Höhe werden eventuelle Mittel mit welchen Auflagen ausgereicht? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Bislang ist nicht geplant, eine touristische Entwicklung und Nutzung der Halbinsel Wustrow zu fördern. Dazu bedarf es zunächst eines Förderantrages, der nicht vorliegt. Auch hat es dazu bislang keine Gespräche gegeben. 5. Wie soll im Falle einer touristischen Entwicklung der Halbinsel Wustrow mit der einzigen Zuwegung über die schmale Durchgangsstraße durch das Ostseebad Rerik verfahren werden? Die Zuwegung hängt von der zu schaffenden planungsrechtlichen Grundlage (zum Beispiel Bebauungsplan) und diese vom Gesamtkonzept einer touristischen Entwicklung der Halbinsel ab. Daher können derzeit noch keine Aussagen zu der Zuwegung getroffen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3721 3 6. Wie steht die Landesregierung zum Bauprojekt Halbinsel Wustrow in Bezug auf die unmittelbare Nähe zu NSG, LSG, Europäischem Vogelschutzgebiet DE 1934-401 Wismarbucht und Salzhaff und dem Küstenschutz? Teile der Halbinsel Wustrow sind sowohl als Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung (DE 1934- 302, Wismarbucht) als auch als EU-Vogelschutzgebiet (DE 1934-401, Wismarbucht und Salzhaff) ausgewiesen und besitzen weiteren nationalen Schutzgebietsstatus. Nach § 33 des Bundesnaturschutzgesetzes sind alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig. Nach § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Die Ergebnisse der erforderlichen Prüfungen bleiben abzuwarten. 7. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, den Schutzstatus des NSG auf die gesamte Fläche auszudehnen? Wenn ja, gibt es dazu Planungen? Derartige Planungen bestehen nicht. 8. Welche Bereiche der Halbinsel Wustrow sind von Munition beräumt worden? Wer trug diese Kosten? Im östlichen Bereich zwischen der Ortschaft Rerik und der sogenannten Gartenstadt (ehemalige Garnison) auf der Haff-Seite ist im Jahr 1995 eine Fläche beräumt worden. Hiervon liegen rund 200 Meter im jetzt durch den aktuellen Eigentümer eingefriedeten Bereich. 1995 erfolgten ebenfalls Kampfmittelräumarbeiten im Bereich der Gartenstadt, die jedoch nach den der Landesregierung vorliegenden Dokumenten abgebrochen worden sind. Mithin ist diese Fläche nicht als kampfmittelfrei dokumentiert. 1998/1999 erfolgten großflächige Beräumungen im Bereich des ehemaligen Flugplatzes bis an die Grenze des Naturschutzgebietes Wustrow und eine anschließende Freigabe durch den Munitionsbergungsdienst. Die Kosten dieser drei Maßnahmen wurden durch den Bund (damals Bundesvermögensamt Rostock) getragen. Drucksache 7/3721 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Im Jahr 2000 erfolgte nach Munitionsfunden in einem mit Sand aufgespültem Strandbereich eines kleinen Teils des Ostseestrandes der Halbinsel eine Beräumung. Diese auch zurzeit für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Strandbereiche wurden aus Mitteln des Landes beräumt. 2001/2002 erfolgte die Beräumung einer Wegetrasse im Naturschutzgebiet Wustrow. Zurzeit erfolgt eine weitere Kampfmittelräumung auf Wegen (rund 45.000 Quadratmeter). Diese Kosten werden und wurden durch den aktuellen Eigentümer, die Entwicklungs- Compagnie Wustrow GmbH & Co. KG, getragen.