Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3722 7. Wahlperiode 08.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Förderung von Produktionsschulprojekten im Land dient dem Ziel, junge Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen an die Aufnahme einer Ausbildung beziehungsweise Erwerbstätigkeit heranzuführen. Dazu nehmen die jungen Menschen auf Basis eines individuellen Bildungs-, Entwicklungs- und Arbeitsplans an ausbildungsvorbereitenden und fachpraktischen Bildungsmodulen teil, arbeiten weitgehend betriebsgleich (betriebsnah) und werden zudem sozialpädagogisch begleitet. Bei Bedarf können sie sich zudem darauf vorbereiten, einen Schulabschluss nachzuholen. Die Produktionsschulen sind an den fünf regionalen Hauptstandorten in Greven, Rostock, Stralsund, Waren (Müritz) und Wolgast mit ihren Werkstattbereichen tätig. Auf diese Standorte beziehen sich alle nachfolgenden Antworten. Äquivalent zu der Bezeichnung Produktionsschülerinnen und Produktionsschüler wird auch die allgemeine Bezeichnung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verwendet. Drucksache 7/3722 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Diese Kleine Anfrage versteht sich als Fortschreibung der Kleinen Anfragen und der Antworten der Landesregierung auf Drucksache 7/1059 vom 25. Oktober 2017, Drucksache 6/4128 vom 18. September 2015, Drucksache 6/2899 vom 21. Mai 2014 und Drucksache 6/977 vom 27. Juli 2012. 1. Wie haben sich die Platzkapazitäten an den jeweiligen Standorten der Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern von 2017 bis heute entwickelt (bitte insgesamt für das Land und je Standort sowie nach Jungen und Mädchen getrennt darstellen)? a) Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den Jahren 2017 bis 2019 an den verschiedenen Standorten in Mecklenburg- Vorpommern die Angebote der Produktionsschulen wahrgenommen ? b) Wie hat sich die altersbezogene Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler in den Jahren 2017 bis 2019 entwickelt (bitte insgesamt für das Land und je Standort sowie nach Jungen und Mädchen getrennt darstellen)? c) Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten in den Jahren 2017 bis 2019 im Ergebnis des Produktionsschulbesuches ihren Schulabschluss nachholen sowie in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden (bitte insgesamt für das Land und je Standort sowie nach Jungen und Mädchen getrennt darstellen)? Bis 2018 hielten die Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern eine Gesamtplatzkapazität von 350 Plätzen vor (vergleiche auch die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1059). Aufgrund sinkender Nachfrage sowie konzeptioneller Anpassungen seitens der Produktionsschulen wird in 2019 eine Platzkapazität von 310 Plätzen für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtige Jugendliche vorgehalten. Die Verteilung der Plätze ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Standort Platzkapazitäten pro Jahr Produktionsschule Westmecklenburg 60 Hanse Produktionsschule Rostock 70 Produktionsschule Vorpommern-Rügen 50 Produktionsschule Müritz 50 Produktionsschule Vorpommern-Greifswald 80 Plätze Gesamt 310 Die in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1059 dargestellte Aufteilung der Kapazitäten für Jungen und Mädchen ist als Richtwert zu verstehen. Aus diesem Grund ist von einer Fortpflege dieser Aufteilung abgesehen worden. Insbesondere vor dem Hintergrund eines bedarfsgerechten Angebotes vor Ort stehen die Plätze an den Produktionsschulen unabhängig vom Geschlecht zur Verfügung. Die besonderen Bedürfnisse von Mädchen und jungen Frauen werden jedoch bei der Umsetzung des Produktionsschulangebots besonders berücksichtig. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3722 3 Zu a) Der folgenden Übersicht ist zu entnehmen, wie viele Produktionsschülerinnen und Produktionsschüler insgesamt in den Jahren 2017 bis 2019 die Angebote der Produktionsschulen wahrgenommen haben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Einstieg in die Produktionsschulen jederzeit im laufenden Jahr erfolgen kann und für die Teilnehmenden ein individueller Betreuungsplan mit entsprechend variierenden Laufzeiten (bis zu 18 Monate mit Option auf Verlängerung um maximal sechs weitere Monate) erarbeitet wird. Folglich kann ein Produktionsschulplatz im laufenden Jahr mehrfach belegt sein. Die nachfolgenden Daten beruhen auf den Angaben, die direkt durch die Produktionsschulen in das Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik des Europäischen Sozialfonds (ISAP) eingepflegt werden. Standort 2017 2018 2019 Produktionsschule Westmecklenburg 140 87 65 Hanse Produktions-schule Rostock 189 157 83 Produktionsschule Vorpommern-Rügen 115 97 54 Produktionsschule Müritz 121 108 59 Produktionsschule Vorpommern-Greifswald 160 157 84 Gesamt Anzahl 725 606 345 Datenquelle: Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik des Europäischen Sozialfonds (ISAP), Stand: 18. Juni 2019 Zu b) Die altersbezogene Zusammensetzung der Produktionsschülerinnen und Produktionsschüler hat sich in den Jahren 2017 bis 2019 wie folgt entwickelt: Standort 2017 gesamt (davon weiblich) unter 20 Jahre (davon weiblich) unter 25 Jahre (davon weiblich) über 25 Jahre (davon weiblich) Produktionsschule Westmecklenburg 140 (38) 127 (34) 140 (38) 0 Hanse Produktionsschule Rostock 189 (55) 156 (47) 186 (52) 3 (3) Produktionsschule Vorpommern-Rügen 115 (39) 101 (38) 115 (39) 0 Produktionsschule Müritz 121 (40) 106 (37) 119 (40) 1 (0) Produktionsschule Vorpommern-Greifswald 160 (56) 125 (47) 157 (55) 3 (1) Gesamt Anzahl 725 (228) 615 (203) 717 (224) 7 (4) Datenquelle: Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik des Europäischen Sozialfonds (ISAP), Stand: 18. Juni 2019 Hinweis: Die Abweichung bei der Gesamtrechnung basiert auf der Verweigerung dieser Angaben durch einen Teilnehmenden. Drucksache 7/3722 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Standort 2018 gesamt (davon weiblich) unter 20 Jahre (davon weiblich) unter 25 Jahre (davon weiblich) über 25 Jahre (davon weiblich) Produktionsschule Westmecklenburg 87 (26) 82 (24) 87 (26) 0 Hanse Produktionsschule Rostock 157 (46) 139 (41) 155 (44) 2 (2) Produktionsschule Vorpommern-Rügen 97 (30) 87 (28) 97 (30) 0 Produktionsschule Müritz 108 (35) 90 (30) 107 (35) 0 Produktionsschule Vorpommern-Greifswald 157 (46) 132 (40) 154 (45) 3 (1) Gesamt Anzahl 606 (183) 530 (163) 600 (180) 5 (3) Datenquelle: Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik des Europäischen Sozialfonds (ISAP), Stand: 18. Juni 2019 Hinweis: Die Abweichung bei der Gesamtrechnung basiert auf der Verweigerung dieser Angaben durch einen Teilnehmenden. Standort 2019 gesamt (davon weiblich) unter 20 Jahre (davon weiblich) Unter 25 Jahre (davon weiblich) über 25 Jahre (davon weiblich) Produktionsschule Westmecklenburg 65 (17) 62 (16) 65 (17) 0 Hanse Produktionsschule Rostock 83 (20) 74 (19) 83 (20) 0 Produktionsschule Vorpommern-Rügen 54 (16) 48 (15) 54 (16) 0 Produktionsschule Müritz 59 (15) 46 (11) 59 (15) 0 Produktionsschule Vorpommern- Greifswald 84 (30) 78 (28) 83 (29) 1 (1) Gesamt Anzahl 345 (98) 308 (89) 344 (97) 1(1) Datenquelle: Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik des Europäischen Sozialfonds (ISAP), Stand: 18. Juni 2019 Zu c) Dem Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik des Europäischen Sozialfonds (ISAP) ist zu entnehmen, dass in den Jahren 2017 bis 2019 insgesamt 159 Produktionsschülerinnen und Produktionsschüler im Rahmen der Teilnahme an einem Produktionsschulangebot ihren Schulabschluss nachholen konnten. Da die Prüfungen zum Erwerb der Berufsreife gegenwärtig noch nicht abgeschlossen sind, können derzeit noch keine Aussagen für das Jahr 2019 getroffen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3722 5 Anzahl der Teilnehmenden mit Berufsreife nach Besuch einer Produktionsschule Jahr Gesamt (davon weiblich) Produktionsschule Westmecklenburg (davon weiblich) Hanse Produktionsschule Rostock (davon weiblich) Produktionsschule Vorpommern - Rügen (davon weiblich) Produktionsschule Müritz (davon weiblich) Produktionsschule Vorpommern - Greifswald (davon weiblich) 2017 70 (23) 3 (2) 20 (1) 13 (5) 12 (6) 22 (9) 2018 89 (26) 5 (3) 21 (6) 21 (5) 18 (6) 24 (6) 2019 keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben keine Angaben Anzahl 159 (49) 8 (5) 41 (7) 34 (10) 30 (12) 46 (15) Datenquelle: Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik des Europäischen Sozialfonds (ISAP), Stand: 18. Juni 2019 Nach Angaben der Produktionsschulen im Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik des Europäischen Sozialfonds (ISAP) konnten von 2017 bis 2019 insgesamt 209 junge Menschen nach ihrer Teilnahme an einem Produktionsschulangebot in Ausbildung oder Arbeit vermittelt werden. Anzahl der Teilnehmenden mit Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit Jahr Gesamt (davon weiblich) Produktionsschule Westmecklenburg (davon weiblich) Hanse Produktionsschule Rostock (davon weiblich) Produktionsschule Vorpommern - Rügen (davon weiblich) Produktionsschule Müritz (davon weiblich) Produktionsschule Vorpommern - Greifswald (davon weiblich) 2017 107 (28) 7 (2) 28 (2) 15 (5) 23 (8) 34 (11) 2018 99 (28) 3 (1) 21 (3) 19 (6) 25 (8) 31 (10) 2019 3 (0) 0 1 (0) 0 2 (0) 0 Anzahl 209 (56) 10 (3) 50 (5) 34 (11) 50 (16) 65 (21) Datenquelle: Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik des Europäischen Sozialfonds (ISAP), Stand: 18. Juni 2019 2. Wie hat sich die Personalsituation an den einzelnen Standorten und insgesamt in den Produktionsschulen von 2017 bis 2019 entwickelt (bitte Einsatz/Verwendung - Leitungspersonal, Verwaltung, pädagogisches Personal, Werkstattpersonal und Wochenarbeitszeit - darstellen )? Welche Stundenlöhne bzw. -gehälter werden aktuell gezahlt? Die nachfolgenden Daten basieren ausschließlich auf Angaben, die im Rahmen von Anträgen und Abrechnungen durch die Zuwendungsempfänger vorgelegt und durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales als Bewilligungsbehörde geprüft wurden. Es werden Vollzeitäquivalente (VZÄ) ausgewiesen. Ein VZÄ entspricht einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden im fraglichen Projektzeitraum. Drucksache 7/3722 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Weiterhin soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass Personen an den Produktionsschulen anteilig verschiedene Aufgaben erfüllen. Diese Personen werden deshalb in mehreren Aufgaben berücksichtigt. Es kommt dadurch im gesamten dargestellten Zeitraum zu Mehrfachzählungen bei der Anzahl der Mitarbeitenden. Projektzeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 Standort gefördertes Personal insgesamt davon Leitung davon päd. Personal davon Verwaltung davon Werkstatt Anzahl Vollzeit - äquivalente Anzahl Vollzeit - äquivalente Anzahl Vollzeit - äquivalente Anzahl Vollzeit - äquivalente Anzahl Vollzeit - äquivalente Produktionsschule Vorpommern-Rügen 10 8,8 1 0,5 1 1,0 1 0,5 8 6,8 Produktionsschule Müritz 10 8,7 1 0,5 1 1,0 1 0,5 7 6,7 Hanse Produktionsschule Rostock 12 11,3 1 1,0 1 1,0 1 0,5 9 8,8 Produktionsschule Vorpommern- Greifswald 15 13,8 2 1,0 3 1,5 1 0,5 12 10,8 Produktionsschule Westmecklenburg 18 13,7 2 1,0 3 2,0 1 0,5 13 10,2 Datenquelle: Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik des Europäischen Sozialfonds (ISAP), Stichtag: Zeitpunkt der Bewilligung Projektzeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 Standort gefördertes Personal insgesamt davon Leitung davon päd. Personal davon Verwaltung davon Werkstatt Anzahl Vollzeit - äquivalente Anzahl Vollzeit - äquivalente Anzahl Vollzeit - äquivalente Anzahl Vollzeit - äquivalente Anzahl Vollzeit - äquivalente Produktionsschule Vorpommern-Rügen 10 8,75 1 0,5 2 1,25 1 0,25 8 6,75 Produktionsschule Müritz 10 8,5 1 0,5 1 1,0 1 0,33 7 6,7 Hanse Produktionsschule Rostock 13 10,5 1 1,0 1 1,0 1 0,5 10 8,0 Produktionsschule Vorpommern- Greifswald 16 13,8 2 1,0 2 1,0 1 0,5 12 11,3 Produktionsschule Westmecklenburg 16 13,5 2 1,5 2 1,3 1 0,5 12 10,2 Datenquelle: Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik des Europäischen Sozialfonds (ISAP), Stichtag: Zeitpunkt der Bewilligung Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3722 7 Projektzeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 Standort gefördertes Personal insgesamt davon Leitung davon päd. Personal davon Verwaltung davon Werkstatt Anzahl Vollzeit - äquivalente Anzahl Vollzeit - äquivalente Anzahl Vollzeit - äquivalente Anzahl Vollzeit - äquivalente Anzahl Vollzeit - äquivalente Produktionsschule Vorpommern-Rügen 10 8,5 1 0,5 2 1,13 1 0,25 8 6,62 Produktionsschule Müritz 8 6,75 1 0,45 1 0,9 1 0,5 6 6,7 Hanse Produktionsschule Rostock 13 10,5 1 1,0 1 1,0 1 0,5 10 8,0 Produktionsschule Vorpommern- Greifswald 16 14,05 2 1,0 3 1,25 1 0,5 12 11,3 Produktionsschule Westmecklenburg 14 10,6 1 1,0 3 1,6 1 0,5 9 7,6 Datenquelle: Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik des Europäischen Sozialfonds (ISAP), Stichtag: Zeitpunkt der Bewilligung In den Produktionsschulen werden keine Stundenlöhne, sondern Monatsgehälter gezahlt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine auf die einzelnen Produktionsschulstandorte bezogene Auswertung nicht möglich. Das aktuelle monatliche Arbeitnehmerbrutto der Mitarbeitenden (bezogen auf eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenarbeitsstunden) bewegt sich im Zuwendungszeitraum 2019 an den Produktionsschulen wie folgt: - im Leitungsbereich (sechs Mitarbeitende) zwischen 3.426,30 Euro und 4.337,64 Euro, - im pädagogischen Bereich (zehn Mitarbeitende) zwischen 3.067,75 Euro und 3.717,10 Euro, - im Verwaltungsbereich (fünf Mitarbeitende) zwischen 2.182,73 Euro und 3.292,77 Euro, - im Werkstattbereich (45 Mitarbeitende) zwischen 2.315,64 Euro und 3.309,24 Euro. 3. Wie hat sich die Finanzierung der Produktionsschulen in absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen (Land/ESF, Kommunen, Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter, sonstige Dritte, Eigenmittel/Einnahmen) in den Jahren 2017 bis 2019 konkret je Produktionsschule entwickelt? Die Entwicklung der Finanzierung der Produktionsschulen in den Jahren 2017 bis 2019 ist in der Übersicht in Anlage 1 dargestellt. Die Bewilligung der Produktionsschulen erfolgte für die Jahre 2016 und 2017 im Rahmen einer zweijährigen Bewilligung vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018. Eine gesonderte Darstellung der Finanzierung für 2017 ist nicht möglich. Drucksache 7/3722 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Die vorgelegten Werte basieren auf dem aktuellen Bewilligungsstand. Für 2019 lagen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch keine Informationen über mögliche Vertragsverlängerungen der Bundesagentur für Arbeit vor. Die Bewilligung erfolgte deshalb auf Grundlage der Verträge der Bundesagentur für Arbeit bis zum 31. August 2019. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist dem Landesamt für Gesundheit und Soziales bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit teilweise Vertragsverlängerungen über den 31. August 2019 hinaus im Wege einer Optionsziehung beabsichtigt. Lediglich für die Hanse Produktionsschule liegt diese Vertragsverlängerung konkret vor und ist in den Werten berücksichtigt. 4. Wie hat sich der Platzeinkauf durch Dritte an den Produktionsschulen im Land von 2017 bis 2019 insgesamt und je Standtort entwickelt (bitte Anzahl der Plätze, durch wen eingekauft und für welche Maßnahme angeben)? Platzeinkäufe im Rahmen von privatrechtlichen Vereinbarungen erfolgen durch die Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit seit 2013. Die Jobcenter nehmen jährlich Platzeinkäufe vor. Es handelt sich um „Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ (MAT). Die Bundesagentur für Arbeit vergibt „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz“ (BvB-Pro). Durch die Bundesagentur für Arbeit wurde eine Verlängerung der Platzeinkäufe an den bisher teilnehmenden Produktionsschulen ab dem 1. August 2019 bis zum 31. Juli 2020 angekündigt. Die Entwicklung der Platzeinkäufe an den jeweiligen Standorten von 2017 bis 2019 ist der Anlage 2 zu entnehmen. 5. Inwieweit und mit welcher Begründung hat sich die Bundesagentur für Arbeit teilweise oder vollständig aus der Finanzierung von Plätzen in Produktionsschulen zurückgezogen? a) Welche finanziellen Mindereinnahmen hat dies für den jeweiligen einzelnen Produktionsschulstandort in Mecklenburg-Vorpommern zur Folge? b) Wie sollen die Produktionsschulen den Ausfall des Finanzierungsanteils kompensieren? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3722 9 Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich nicht an der Gesamtfinanzierung der Produktionsschulprojekte . Sie kauft vielmehr bedarfsbezogen an den jeweiligen Standorten der Produktionsschulen Plätze zur Durchführung der BvB-Pro ein. Diese Platzeinkäufe werden dann durch die Produktionsschulträger bei der Sicherung der Gesamtfinanzierung berücksichtigt. Die Bundesagentur begründet den veränderten Platzeinkauf mit der veränderten Arbeitsmarktund Ausbildungsplatzsituation und dem kaum noch vorhandenen Bedarf an diesem Angebot des Übergangs von der Schule in den Beruf. Der aktuellen Bedarfsermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit folgend, werden die BvB-Pro Maßnahmen an den derzeit Standorten in weitgehend unverändertem Umfang bis zum 21. August 2020 fortgeführt. Die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt über den bedarfsgerechten Einkauf von BvB-Pro Plätzen. Erfolgt der Platzeinkauf nicht, entfallen für die Produktionsschulträger nicht nur Einnahmen, sondern es entfällt auch der entsprechende Bedarf an Produktionsschulplätzen . Diese Veränderungen sind durch die Produktionsschulen über entsprechende strukturelle und damit auch finanzielle Anpassungen nachzuvollziehen. Die Finanzierung der Produktionsschulen erfolgt im Wege einer Projektförderung. Hierfür werden durch die Produktionsschulen als Träger entsprechende Anträge mit Konzepten zur Bewilligung eingereicht. Die Sicherung der Gesamtfinanzierung liegt in der Verantwortung des Trägers. 6. Mit welchem Datum haben die jeweiligen Produktionsschulen in den Jahren 2017 bis 2019 ihre Förder- bzw. Bewilligungsbescheide sowie Zuweisungen erhalten? In 2017 wurden keine Bewilligungen ausgesprochen. Die für den Förderzeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 maßgeblichen Bewilligungen erfolgten im Zeitraum vom 26. Februar 2016 bis 8. April 2016. Für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 erfolgten die Bewilligungen der Anträge zwischen dem 6. März 2018 und dem 20. Juli 2018. Für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 wurden die Bewilligungen im Zeitraum vom 19. Dezember 2018 bis zum 8. April 2019 erteilt. Es erfolgen keine Zuweisungen. Es wird davon ausgegangen, dass hier die Mittelauszahlungen an die Träger erfragt werden. Die ersten Auszahlungen von Mitteln im Förderzeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 erfolgt zwischen dem 22. März 2016 und dem 27. Juli 2016. Im Förderzeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 erfolgte die erste Auszahlung angeforderter Mittel im Zeitraum vom 13. März 2018 bis 21. August 2018. Für den aktuellen Förderzeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 wurden erste angeforderte Mittel zwischen dem 24. Januar 2019 und dem 9. Mai 2019 ausgezahlt. Drucksache 7/3722 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 7. In welchem Umfang sind ESF-Mittel der Förderperiode 2014 bis 2020 aus dem Titel 684.43 „Aktive Eingliederung“ des Einzelplan 06 aktuell für welchen Zweck (Förderung von Produktionsschulen, der Jugendsozialarbeit, von Integrationsprojekten, von Familiencoaches, von Kleinprojekten, der Qualifizierung von Strafgefangenen und Probanden , für Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, der beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten, und für welche weiteren Maßnahmen) verausgabt bzw. durch Bewilligungsbescheide gebunden? Mit Stand vom 1. Juni 2019 wurden aus dem Einzelplan 06 Kapitel 0608 Titel 684.43 „Aktive Eingliederung“ die folgenden Maßnahmen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert: Bezeichnung gebundene ESF-Mittel ausgezahlte ESF-Mittel Angaben in Mio. Euro B.1.2 I Förderung von Integrationsprojekten 19,850 10,275 B.1.2 F Förderung von Familiencoachprojekten 8,436 4,983 B.1.3 Förderung von Kleinprojekten 1,663 1,369 B.1.4 Förderung der Jugendsozialarbeit 21,547 12,471 B.1.5 Förderung von Produktionsschulen 10,534 8,324 B.1.6 Förderung der Qualifizierung von Strafgefangenen und Probanden der Bewährungshilfe 7,028 5,069 B.1.7 Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz 13,400 7,602 B.1.8 Förderung der beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten 6,113 2,283 Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen 1,562 0,261 8. Inwieweit sieht die Landesregierung einen gleichbleibend hohen, einen sinkenden oder ansteigenden bzw. sich anderweitig ändernden Bedarf an Produktionsschulstandorten oder -plätzen im Land? a) Welche Vorstellungen hat die Landesregierung bezüglich der weiteren Finanzierung der Produktionsschulen im Land über das Jahr 2020 hinaus? b) Inwieweit sieht die Landesregierung es als sinnvoll und erforderlich sowie realisierbar an, den Produktionsschulen mehrjährige Bewilligungsbescheide auszustellen? Die Landesregierung hält an ihrem Ziel fest, die Produktionsschulen als landesweites Angebot im Rahmen der Landeskonzeption zum Übergang von der Schule in den Beruf finanziell zu unterstützen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3722 11 Die Arbeits- und Ausbildungsplatzsituation hat sich seit dem Beginn der Förderung der Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich verändert. Diese sehr positive Entwicklung zeigt sich auch in veränderten Anforderungen und Bedarfen an Übergangsmaßnahmen von der Schule in den Beruf. Wie den Antworten auf die Fragen 1, a) und b) zu entnehmen ist, stellt sich die Entwicklung der Bedarfe regional sehr unterschiedlich dar, zeigt allerdings eine deutlich abnehmende Zahl an jungen Menschen, die über den Weg der Produktionsschule den Zugang zu einer Ausbildung beziehungsweise Beschäftigung finden möchten. Zu a) Die Finanzierung der Produktionsschulen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds erfolgt über das Jahr 2020 hinaus bis Ende 2022. Zu b) Die Landesregierung ist grundsätzlich bereit, die Produktionsschulprojekte über mehrjährige Bewilligungen zu fördern, so insbesondere die Bedarfe an diesem Instrument des Übergangs in Ausbildung beziehungsweise Arbeit vor Ort konkret und für die kommenden Jahre benannt werden können, die konzeptionelle und strukturelle Ausrichtung der einzelnen Standorte diesen Bedarfen entspricht und trägerseitig die Gesamtfinanzierung als gesichert dargestellt werden kann. 9. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Finanzierung von Produktionsschulen bzw. vergleichbaren Instrumenten der Jugendberufshilfe in anderen Bundesländern und wie bewertet sie diese? Die Produktionsschulen oder vergleichbare Instrumente werden in den Bundesländern, trotz Parallelen, sehr unterschiedlich finanziert. Darüber hinaus verzichten einige Bundesländer gänzlich auf die Umsetzung des Produktionsschulansatzes. Die Finanzierungswege reichen von einer unterstützenden ESF-Förderung, einer kommunalen Finanzierung als Jugendhilfeangebot bis hin zu einer Finanzierung über Landesmittel. Eine vergleichende und auf das Produktionsschulangebot in Mecklenburg-Vorpommern bezogene Bewertung der unterschiedlichen Finanzierungswege ist kaum möglich, da der ursprünglich länderübergreifend sehr vergleichbare Produktionsschulansatz in allen Bundesländern den Veränderungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt folgt. So wurde beispielsweise in Nordrhein-Westfalen der ursprüngliche Produktionsschulansatz nicht fortgeführt. Hier wird nunmehr ein unternehmensnahes „Werkstattjahr“ gefördert, während ein anderer stark auf Jugendhilfeansätze ausgerichteter Ansatz kommunal finanziert wird. Drucksache 7/3722 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Anlage 1 Übersicht der Finanzierung der Produktionsschulen in den 2017 bis 2019 in absoluten und prozentualen Anteilen Produktionsschule/ Jahr Gesamt in Euro ESF in Euro in % Kommunale Mittel in Euro in % Jobcenter (SGB II) in Euro in % Bundesagentur für Arbeit in Euro in % sonstige öffentliche Mittel in Euro in % Verkaufserlöse in Euro in % Produktionsschule Vorpommern Rügen 2016/ 2017 1.442.187,79 874.319,52 60,62 260.000,00 18,03 96.156,00 6,67 138.712,27 9,62 - 0,00 73.000,00 5,06 2018 709.812,06 425.888,16 60,00 130.000,00 18,31 38.361,60 5,40 74.562,30 10,50 - 0,00 41.000,00 5,78 2019 759.231,50 455.538,90 60,00 130.000,00 17,12 74.817,00 9,85 40.240,00 5,30 - 0,00 58.635,60 7,72 Produktionsschule Müritz 2016/ 2017 1.405.018,25 807.370,93 57,46 296.000,00 21,07 - 0,00 221.647,32 15,78 - 0,00 80.000,00 5,69 2018 740.550,77 444.330,46 60,00 148.000,00 19,99 - 0,00 89.989,20 12,15 12.325,00 1,66 45.906,11 6,20 2019 650.944,34 405.566,60 62,30 148.000,00 22,74 - 0,00 40.624,00 6,24 - 0,00 56.753,74 8,72 Produktionsschule Vorpommern-Greifswald 2016/ 2017 2.397.821,17 1.048.352,86 43,72 482.000,00 20,10 583.776,00 24,35 166.192,31 6,93 - 0,00 117.500,00 4,90 2018 1.217.675,16 503.193,35 41,32 241.000,00 19,79 307.483,20 25,25 94.998,61 7,80 - 0,00 71.000,00 5,83 2019 1.222.770,28 545.349,32 44,60 241.000,00 19,71 311.520,00 25,48 61.900,96 5,06 - 0,00 63.000,00 5,15 Hanse Produktionsschule Rostock 2016/ 2017 1.594.414,86 839.887,18 52,68 265.369,77 16,64 219.466,56 13,76 194.032,05 12,17 - 0,00 75.659,30 4,75 2018 832.482,13 425.448,45 51,11 132.306,00 15,89 129.650,40 15,57 105.077,28 12,62 - 0,00 40.000,00 4,80 2019 845.395,20 419.665,11 49,64 141.615,04 16,75 143.311,68 16,95 100.803,37 11,92 - 0,00 40.000,00 4,73 Produktionsschule Westmecklenburg 2016/ 2017 2.064.289,72 1.068.554,08 51,76 55.991,07 26,93 - 0,00 345.721,42 16,75 - 0,00 94.023,15 4,55 2018 940.193,36 483.845,84 51,46 276.200,00 29,38 - 0,00 125.147,52 13,31 - 0,00 55.000,00 5,85 2019 887.828,80 527.067,44 59,37 323.961,36 36,49 - 0,00 - 0,00 - 0,00 36.800,00 4,14 Datenquelle: Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik des Europäischen Sozialfonds (ISAP), Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3722 13 Anlage 2 Übersicht zum Platzeinkauf an Produktionsschulen durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter Zeitraum Platzeinkauf an der Produktionsschule Gesamt Vorpommern-Rügen Müritz Rostock Vorpommern- Greifswald Westmecklenburg Jobcenter Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Bundesagentur für Arbeit 01.01.2017 - 31.08.2017 01.09.2017 - 31.12.2017 60 90 84 0 10 0 20 20 18 40 12 0 30 24 01.01.2018 - 31.08.2018 01.09.2018 - 31.12.2018 62 84 37 0 10 5 0 20 5 22 18 16 40 12 11 0 24 0 01.01.2019 - 31.08.2019 01.09.2019 - 31.12.2019 64 37 30 0 5 5 0 5 0 24 16 40 11 9 0 0 Datenquelle: Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik des Europäischen Sozialfonds (ISAP),