Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3723 7. Wahlperiode 02.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Wohnsitzprämie für Studierende und ANTWORT der Landesregierung Im Zuge des Doppelhaushaltes 2010/2011 beschloss der Landtag, im Einzelplan 07 in der Maßnahmengruppe 04 einen neuen Titel 682.04 mit dem Namen „Zuweisungen an die Hochschulen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen“ einzurichten. Dieser Titel war als Leertitel angelegt und sollte nicht innerhalb der Maßnahmengruppe deckungsfähig sein. Ziel sollte es sein, mehr Studierende dazu zu bewegen , sich an ihren Hochschulstandorten mit ihrem Erstwohnsitz anzumelden . 1. In welcher Höhe wurden die einzelnen Hochschulen bzw. Fakultäten und Institute im Zuge dieses Beschlusses in den Jahren 2010 und 2011 bezuschusst? Aus welchem Einzelplan/Maßnahmengruppe/Titel stammten die Mittel? In 2010 gab es keine Zuweisungen an die Hochschulen. In 2011 wurden an die Universität Greifswald 3.000 Euro aus dem Titel 0770 MG 04 682.04 - Zuweisungen an die Hochschulen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen - zugewiesen. Hierzu waren Verstärkungsmittel aus dem Titel 1108 682.02 - Mehrbedarfe für laufende Zuweisungen und Zuschüsse - notwendig. Eine Aufteilung auf die einzelnen Institute beziehungsweise Fakultäten erfolgte seitens der Landesregierung nicht. Die hochschulinterne Verteilung liegt der Landesregierung nicht vor. Drucksache 7/3723 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Inwieweit gab es in den darauffolgenden Doppelhaushalten eine Anschlussfinanzierung? a) Wenn ja, aus welchem Einzelplan/Maßnahmengruppe/Titel stammten die Mittel? b) In welcher Höhe erfolgte die Anschlussfinanzierung (bitte nach Jahren unterscheiden)? c) Wenn nicht, warum nicht? Zu 2 Es gab einschließlich des Landeshaushaltes 2018/2019 eine Anschlussfinanzierung. Zu a) Die Mittel wurden aus dem Titel 0770 MG 04 682.04 - Zuweisungen an die Hochschulen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen - an die Hochschulen zugewiesen. Hierzu waren Verstärkungsmittel aus dem Titel 1108 682.02 - Mehrbedarfe für laufende Zuweisungen und Zuschüsse - in den Jahren 2013 bis 2017 notwendig, da es sich bei dem Zuweisungstitel um einen sogenannten Leertitel handelte. Mit dem Landeshaushalt 2018/2019 verfügt der Titel 0770 MG 04 682.04 über einen Ansatz. Zu b) In den Jahren wurden bis einschließlich 2018 folgende Mittel an die Hochschulen zugewiesen : Jahr Euro 2013 44.000 2014 239.000 2015 824.000 2016 1.398.500 2017 2.253.000 2018 3.052.000 Zu c) Es wird auf die Antwort zu Frage b) verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3723 3 3. Wie schätzt die Landesregierung den Erfolg dieser Maßnahme, insbesondere vor dem Hintergrund der Konkurrenzsituation mit anderen Hochschulstandorten in anderen Bundesländern, ein? Die steigenden Zuweisungen in den letzten Jahren zeigen deutlich den Erfolg der sogenannten „Wohnsitzprämie“. Es ist dabei aber zu betonen, dass auch die „Begrüßungsgelder“ und ähnliche Prämien der Hochschulstandorte, die bei einer Ummeldung an die Studierenden ausgereicht werden, zu einer verstärkten Bereitschaft der Studierenden beigetragen haben, ihren Wohnsitz auf den jeweiligen Hochschulstandort umzumelden. Bezüglich der Konkurrenzsituation mit anderen Hochschulstandorten liegen der Landesregierung keine Statistiken oder Übersichten vor, wie sich das dortige Ummeldeverhalten der Studierenden in den letzten Jahren entwickelt hat. Auch hat die Landesregierung keine Informationen über die Maßnahmen der jeweiligen Kommune, wie zum Beispiel „Begrüßungsgelder“.