Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3724 7. Wahlperiode 02.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Ergebnisse Erste juristische Prüfung 2018 Wohnsitzprämie für Studierende und ANTWORT der Landesregierung Die Anfrage ist eine Nachfrage zu der Kleinen Anfrage „Juristisches Studium in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 7/3158, in der nicht alle Fragen beantwortet werden konnten. 1. Welche Examensnoten wurden in der Ersten juristischen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2018 erreicht (bitte sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent angeben)? Im Jahr 2018 wurden von 59 erfolgreichen Absolventen der Ersten juristischen Prüfung folgende Examensnoten erreicht: Note Anzahl Prozent gut (11,64 Punkte – 13,28 Punkte) 2 3,39 vollbefriedigend (9,01 Punkte – 11,41 Punkte) 9 15,25 befriedigend (6,57 Punkte – 8,96 Punkte) 29 49,15 ausreichend (4,22 Punkte – 6,34 Punkte) 19 32,20 Drucksache 7/3724 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Gibt es für die Bekanntgabe der Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung eine Höchstfrist? Wie lange warten Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaften in Mecklenburg-Vorpommern üblicherweise auf die Bekanntgabe ihrer Prüfungsergebnisse? Die Ergebnisse der Staatlichen Pflichtfachprüfung werden je nach Korrekturzeitraum nach ungefähr 2,5 Monaten bekanntgegeben. Dies folgt vorab über die Homepage des Landesjustizprüfungsamtes mit dem mit der Ladung zur schriftlichen Prüfung mitgeteiltem Aktenzeichen. Zeitgleich werden die Einzelergebnisse per Briefpost übersandt. Die Bekanntgabe der mündlichen Prüfungsnote sowie die Gesamtnote der Staatlichen Pflichtfachprüfung erfolgt gemäß § 22 Absatz 1 der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO M-V) direkt im Anschluss an die mündliche Prüfung durch die Prüfungskommission. Gemäß § 33 Absatz 1 JAPO M-V wird über das Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung ein Zeugnis erstellt. Das Gesamtzeugnis kann erst nach Mitteilung der Ergebnisse der universitären Schwerpunktbereichsprüfung erteilt werden (§ 31 Absatz 2 JAPO M-V); auf den zeitlichen Ablauf der universitären Prüfung hat das Landesjustizprüfungsamt keinen Einfluss. Das Zeugnis über die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wird nach Bestehen der einzelnen Teilleistungen ausgestellt. Die Studierenden haben folgende Leistungen zu erbringen: 1. eine Studienarbeit, 2. eine mündliche Prüfung in Form der Mitwirkung an einem Seminar, insbesondere durch Präsentation und Verteidigung der Studienarbeit nach Nummer 1, und 3. eine Klausur. Je nach Prüfungsleistung gibt es unterschiedliche Fristen für die Bewertung. Zu 1. (Studienarbeit) Die Klausur wird in jedem Semester während der ersten sechs Wochen der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Das Bewertungsverfahren soll spätestens in der ersten Woche der auf den Prüfungstermin folgenden Vorlesungszeit abgeschlossen sein (vergleiche § 29 Absatz 3 der Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Ernst-Moritz- Arndt-Universität Greifswald). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3724 3 Zu 2./3. (mündliche Prüfung und Klausur) Diese beiden Prüfungsleistungen sind bezüglich des Bewertungsverfahrens eng miteinander verbunden. Die Studienarbeit wird während der vorlesungsfreien Zeit am Ende des Semesters, in dem sich die Teilnehmer zu der Prüfung angemeldet haben, geschrieben. Die Bearbeitungsdauer beträgt ab Ausgabe des Themas sechs Wochen. Das Seminar soll in der auf die Bearbeitungszeit folgenden Vorlesungszeit stattfinden. Die Bewertung soll dann innerhalb von acht Wochen nach Ende des Seminars, in dem die Arbeit präsentiert wurde, abgeschlossen sein (vergleiche §§ 26 ff. der Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald).