Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3725 7. Wahlperiode 27.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Gesetzesvorhaben der Bundesregierung in Bezug auf nicht akademische Gesundheitsberufe und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Aktuell liegen der Landesregierung drei Gesetzentwürfe mit unterschiedlichen Verfahrensständen vor. Dazu zählen der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz), Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten sowie der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz). 1. Welche Gesetzesvorhaben bzw. Gesetzesänderungen der Bundesregierung in Bezug auf nicht akademische Gesundheitsberufe liegen der Landesregierung zurzeit direkt oder über die Befassung im Bundesrat vor? a) Welchen Arbeitsstatus haben die Vorlagen (Referentenentwurf, Entwurf der Bundesregierung im Rahmen einer Verbandsanhörung, etc.)? b) Seit wann liegen die Vorlagen vor? c) Bis wann sollen die Stellungnahmen abgeliefert werden? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3725 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zum Referentenentwurf des Hebammenreformgesetzes mit Stand 20. März 2019 wurde den Ländern die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 13. April 2019 gegeben. Ergänzend fand eine mündliche Anhörung am 11. April 2019 statt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, beschlossen im Bundeskabinett am 6. Mai 2019, wurde am 12. Juni 2019 in der 651. Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates beraten. Der federführende Gesundheitsausschuss , der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Kulturfragen haben dem Bundesrat empfohlen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes Stellung zu nehmen. Einzelheiten sind der Bundesrats- Drucksache 229/1/19 zu entnehmen. Der Gesetzentwurf steht auf der Tagesordnung der 979. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2019. Der Bundestag hat den Entwurf des Hebammenreformgesetzes als Bundestags-Drucksache 19/10612 am 6. Juni 2019 erstmals beraten und zur federführenden Beratung dem dortigen Gesundheitsausschuss überwiesen. Dieser führt am 26. Juni 2019 eine öffentliche Anhörung durch. Der Entwurf eines Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten wurde den Ländern mit Schreiben vom 17. April 2019 zur Kenntnis gegeben und gleichzeitig die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme bis zum 15. Mai 2019 ermöglicht. Am 22. Mai 2019 wurden die Länder auf Fachebene ergänzend mündlich angehört. Der Entwurf zum PTA-Reformgesetz wurde den Ländern ebenfalls mit Schreiben vom 17. April 2019 zugeleitet und eine schriftliche Stellungnahme bis zum 15. Mai 2019 erbeten. Zusätzlich fand am 21. Mai 2019 eine Länderbesprechung zum vorgelegten Entwurf statt. Darüber hinaus wurde in 2018 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzeption Gesundheitsfachberufe “ einberufen, welche zwischenzeitlich viermal getagt hat. In diesem Rahmen werden Novellierungsbedarfe der Berufsgesetze für die Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister, Logopäden, medizinisch-technischen Assistenten (MTA-L, MTA-R, MTA-F), Diätassistenten und Podologen herausgearbeitet. Hierzu ist beabsichtigt , bis Ende 2019 ein entsprechendes Eckpunktepapier vorzulegen, sodass die nächsten Gesetzentwürfe für das Jahr 2020 erwartet werden. 2. Bis wann will die Bundesregierung nach Kenntnis der Landesregierung welche Gesetzesvorhaben bzw. Gesetzesänderungen in Bezug auf nicht akdademische Gesundheitsberufe dem Deutschen Bundestag und gegebenenfalls dem Bundesrat vorlegen? Über die weiteren zeitlichen Planungen der Bundesregierung liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3725 3 3. Welche Gesetzesvorhaben bzw. Gesetzesänderungen in Bezug auf nicht akademische Gesundheitsberufe, die die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und gegegebenfalls dem Bundesrat vorlegen will, sind Zustimmungsgesetze? Bei welchen handelt es sich um Einspruchsgesetze? Die bisher vorgelegten Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. 4. Welche Gesetzesvorhaben bzw. Gesetzesänderungen in Bezug auf nicht akademische Gesundheitsberufe beabsichtigt gegebenenfalls der Bundesrat, bis zu welchem Zeitpunkt vorzulegen? Über Aktivitäten des Bundesrates, entsprechende Gesetzentwürfe vorzulegen, liegen der Landesregierung keine Informationen vor.