Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3728 7. Wahlperiode 08.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Durchführung des Schwimmunterrichts an den öffentlichen Grundschulen und Grundschulteilen der verbundenen Grund- und Regionalschulen in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 und ANTWORT der Landesregierung 1. An wie vielen Grundschulen sowie Grundschulteilen der verbundenen Grund- und Regionalschulen wurde im Schuljahr 2017/2018 und wird im Schuljahr 2018/2019 gemäß Schulinformations- und Planungssystem (SIP) der Schwimmunterricht in jeweils welcher Jahrgangsstufe durchgeführt (bitte getrennt nach Schulen angeben)? Im Schulinformations- und Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern (SIP M-V) werden lediglich die „Besonderheiten von Schülerinnen und Schülern“ als Katalogwerte Seepferdchen , Jugendschwimmabzeichen, Grundfertigkeiten und Nichtschwimmer erfasst. Aussagen zur Anzahl von Schulen und zur jeweiligen Jahrgangsstufe, in der der Schwimmunterricht durchgeführt wurde, können deshalb auf dieser Basis nicht gemacht werden. 2. An wie vielen Grundschulen sowie Grundschulteilen der verbundenen Grund- und Regionalschulen wurde im Schuljahr 2017/2018 und wird im Schuljahr 2018/2019 gemäß Schulinformations- und Planungssystem (SIP) kein Schwimmunterricht für die betreffende Jahrgangsstufe durchgeführt (bitte getrennt nach Schulen und die jeweiligen Gründe angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 7/3728 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. An wie vielen Schulen fand der Schwimmunterricht im Schuljahr 2017/2018 gemäß Schulinformations- und Planungssystem (SIP) im Rahmen des Sportunterrichts oder im Rahmen eines Schwimmlagers statt? Wird er im Schuljahr 2018/2019 in dieser Form stattfinden (bitte getrennt nach Schulen angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. An welchen Schulen fanden im Schuljahr 2017/2018 bzw. finden im Schuljahr 2018/2019 in welcher Klassenstufe Schwimmauffrischungskurse statt? Schwimmauffrischungskurse werden nicht erfasst. Insofern ist eine Angabe dieser Daten nicht möglich. 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die am Schwimmunterricht in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 teilgenommen haben, schlossen den Schwimmunterricht gemäß Schulinformations- und Planungssystem (SIP) a) als Nichtschwimmer, b) mit Grundfertigkeiten im Schwimmen, c) mit dem „Seepferdchen“ ab (bitte im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl der entsprechenden Klassenstufe angeben)? Die endgültigen Ergebnisse zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler gemäß SIP M-V zum Stichtag 31. Juli 2018 (Schuljahr 2017/2018) an den Grundschulen mit den Schülerbesonderheiten „Nichtschwimmer“, „Grundfertigkeiten Schwimmen“, „Seepferdchen“ beziehungsweise „Jugendschwimmabzeichen“ können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Der Bezug auf die Gesamtschülerzahl ist lediglich am Ende der vierten Jahrgangsstufe sinnvoll, da erst zum Ende der vierten Jahrgangsstufe davon ausgegangen werden kann, dass der Schwimmunterricht und eine Erfassung der Schwimmfähigkeit erfolgten. Zum Schuljahresende 2017/2018 besaßen somit rund 84 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Ende der vierten Klasse mindestens Grundfertigkeiten im Schwimmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3728 3 Jahrgangsstufe Schülerinnen und Schüler gemäß SIP M-V zum Stichtag 31. Juli 2018 (Schuljahr 2017/18) an öffentlichen Grundschulen* mit der Schülerbesonderheit Gesamtschülerzahl an öffentlichen Grundschulen* zum Stichtag 31. Juli 2018 Nichtschwimmer Grundfertigkeiten Schwimmen Seepferdchen Jugendschwimm - abzeichen 1 10.544 824 1.732 226 13.326 2 8.450 1.114 2.343 683 12.590 3 3.462 1.512 3.523 3.336 11.833 4 1.893 1.608 3.321 4.756 11.578 Gesamt 24.349 5.058 10.919 9.001 49.327 * einschließlich Grundschulen, die mit anderen Schularten organisatorisch verbunden sind. Die Datenerhebung und Plausibilisierung zum Schuljahresabschluss 2018/2019, die auch die Erfassung der Schwimmfähigkeiten einschließt, ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse liegen voraussichtlich im vierten Quartal 2019 vor. 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler, die am Schwimmunterricht in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 teilnahmen, schlossen den Schwimmunterricht gemäß Schulinformations- und Planungssystem (SIP) mit dem Jugendschwimmabzeichen ab? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. An wie vielen Schulen wird in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 kein Schwimmunterricht durchgeführt, weil Lehrkräfte mit einer Schwimmlehrerausbildung oder Rettungsschwimmer nicht zur Verfügung standen oder stehen (bitte getrennt nach Schulen angeben)? Für das Schuljahr 2017/2018 und 2018/2019 sind keine Daten erhoben worden, ob Lehrkräfte mit einer Schwimmlehrerausbildung oder Rettungsschwimmer nicht zur Verfügung standen. Drucksache 7/3728 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Zahl der Lehrkräfte mit einer Schwimmlehrerausbildung zu erhöhen? Das Land hat in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, Schwimmlehrkräfte auszubilden. So sind seit 2016 circa 120 Lehrkräfte in der Methodik des Schwimmens und der Rettungsfähigkeit geschult worden. In diesem Jahr finden ebenfalls jeweils im Juni und im November weitere diesbezügliche Lehrgänge statt. 9. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Landesregierung dagegen, die Schwimmlehrerausbildung auch Lehramtsstudierenden zu ermöglichen , die kein Lehramt für Sport studieren? Die Frage beinhaltet einen grundsätzlich diskutablen Vorschlag, insbesondere mit Blick auf das Lehramtsstudium an Grundschulen. Allerdings müssen auch für diese Lehramtsstudierenden dieselben Anforderungen gelten wie für die Sportstudierenden (Vertiefungskurs Schwimmen und Rettungsschwimmerqualifikation). Mit der Universität Rostock wäre zu prüfen, inwiefern die Teilnahme am Vertiefungskurs Schwimmen gesondert zertifiziert werden kann. 10. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für Schwimmkurse in Mecklenburg-Vorpommern, die außerhalb des Unterrichtes von Dritten durchgeführt werden? Da der Landesregierung hierzu keine Angaben vorliegen, wurden die Leistungserbringer dazu um Auskunft gebeten. Die nachstehenden Angaben beruhen auf den Informationen der Leistungserbringer. Deutsches Rotes Kreuz (DRK): Die Kosten variieren in Abhängigkeit der Schwimmhallenkosten teilweise erheblich. Durchschnittlich werden 120 bis 150 Euro pro Kurs veranschlagt. Im Schnitt dauert ein Schwimmkurs bis zum Erwerb des Seepferdchen-Abzeichens zwischen 12 und 15 Unterrichtsstunden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3728 5 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG): Ein Frühschwimmerkurs (Seepferdchen) mit circa 12 Stunden kostet (bei kommerziellen) Schwimmschulen circa 120 bis 130 Euro. In Schwimmvereinen oder bei der DLRG kostet ein solcher Kurs zwischen 5 Euro und 30 Euro, wobei die Anzahl der Stunden meist nicht begrenzt ist, da die Kinder in der Regel Mitglied sind und Beiträge zahlen. Lehrgänge für den sicheren Schwimmer werden im freien Markt für circa 10 bis 14 Euro pro Stunde angeboten. Die Teilnehmenden kommen solange, bis sie die Bedingungen erfüllen. Wenn das Frühschwimmerzeugnis vorhanden ist, kann man dafür circa 25 bis 30 Stunden veranschlagen. In den Vereinen sind die Konditionen dafür ähnlich wie beim Frühschwimmer. Arbeiter-Samariter-Bund e. V. (ASB): Schwimmkurse des ASB-Wasserrettungsdienstes im Umfang von 15 Zeitstunden - in der Regel auf fünf Tage verteilt - kosten gegenwärtig 50 Euro pro Teilnehmendem. Hinzu kommen Kosten in Höhe von 5 Euro je abgenommener Schwimmstufe.