Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/373 7. Wahlperiode 31.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Stephan J. Reuken und Holger Arppe, Fraktion der AfD Gender Mainstreaming als Grundsatzaufgabe der Schulen und ANTWORT der Landesregierung In § 4 Absatz 6 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg- Vorpommern steht: „Das Prinzip des Gender Mainstreaming ist zu berücksichtigen und alle erziehungsrelevanten Maßnahmen und Strukturen unter Einbeziehung der Geschlechterperspektive zu entwickeln.“ 1. Wie definiert die Landesregierung „Das Prinzip des Gender Mainstreaming “? Die Landesregierung definiert das „Prinzip des Gender Mainstreaming“ entsprechend der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU Mecklenburg-Vorpommern für die 7. Wahlperiode 2016 bis 2021, wonach bei „allen politischen Entscheidungen … die Koalitionspartner konsequent auf die Auswirkungen auf Frauen und Männer, Mädchen und Jungen achten“ werden. Drucksache 7/373 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Inwieweit findet Gender Mainstreaming Einzug in die jeweiligen Lehrpläne der einzelnen Schulfächer (bitte aufgeschlüsselt nach Schulfach und nach Jahrgangsstufen)? 3. Inwieweit wird über den Fachunterricht hinaus das „Prinzip des Gender Mainstreaming“ im schulischen Alltag angewendet (gendergerechte Sprache und Ähnliches)? 4. Werden zum Thema Gender Mainstreaming spezielle Lehrmaterialien verwendet? a) Wenn ja, welche sind das? b) Wer erstellt diese Materialien und wer prüft diese auf ihre Eignung? c) Welche Kosten entstehen dabei? Die Fragen 2, 3 und 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Umsetzung des Gender Mainstreaming in Rahmenplänen, im schulischen Alltag sowie in Lehrmaterialien erfolgt als durchgängiges Prinzip aller Bildungsstufen von der frühkindlichen Bildung bis zur Berufsausbildung auf der Basis des Schulgesetzes, insbesondere § 2 Absatz 1, § 4 Absatz 3 und Absatz 6. Neben den Rahmenplänen baut auf dieser Grundlage auch die Rahmenkonzeption „Berufe haben kein Geschlecht“ auf. 5. Werden die Eltern in die Umsetzung des Gender Mainstreaming, insbesondere in Fragen der Sexualerziehung, an den Schulen einbezogen ? Wenn ja, in welcher Form? Die Umsetzung des Gender Mainstreaming erfolgt auch im Rahmen der Sexualerziehung. Gemäß § 6 des Schulgesetzes werden mit den Eltern die Ziele, Inhalte und Formen der Sexualerziehung in der Schule besprochen. 6. Welche nichtstaatlichen Vereine und Initiativen unterstützen die Schulen Mecklenburg-Vorpommerns bei der Umsetzung des Gender Mainstreaming? Welche Kosten entstehen dabei? Die Umsetzung des Gender Mainstreaming erfolgt in erster Linie durch die Lehrkräfte und durch weiteres Fachpersonal an Schulen. Inwieweit Schulen nichtstaatliche Vereine und Initiativen zur Unterstützung bei der Umsetzung des Gender Mainstreaming einbeziehen, regeln sie eigenverantwortlich. Entsprechende Daten werden seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht erhoben.