Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3733 7. Wahlperiode 15.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Containern in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es wird davon ausgegangen, dass das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung in Deutschland nicht vordergründig landesspezifisch ist. Deshalb wird eingangs auf eine 2012 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Studie zu Lebensmittelabfällen in Deutschland verwiesen, aus der hervorgeht, dass jährlich pro Kopf circa 82 kg Lebensmittel zu Abfall werden. 1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über Entwicklung und Ausmaß der Lebens-mittelverschwendung in Mecklenburg- Vorpommern vor? Der Landesregierung liegen keine konkreten Angaben über die Entwicklung und das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung in Mecklenburg-Vorpommern vor. Daten zum Abfallaufkommen durch verschwendete Lebensmittel werden nicht erhoben. Drucksache 7/3733 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Liegen der Landesregierung Zahlen über die Höhe der Lebensmittelverluste im Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommerns vor (bitte jeweils nach den letzten fünf Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Der Landesregierung liegen keine Angaben über die Höhe der Lebensmittelverluste im Einzelhandel Mecklenburg-Vorpommerns vor. 3. Inwieweit wurden Vereinbarungen zwischen der Landesregierung und der Wirtschaft getroffen, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden? Der Abfallvermeidungsplan des Bundes und der Länder gibt vor, dass Abfallvermeidungsmaßnahmen vor allem bei Unternehmen (entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette) und Konsumenten (Sensibilisierung durch Aufklärungskampagnen) angesetzt werden sollen. Ein Beispiel für die Aufklärung von Konsumenten ist das Programm der Bundesregierung „Zu gut für die Tonne“, das auch in Mecklenburg-Vorpommern beworben wird. Darüber hinaus hat die Landesregierung keine konkreten Vereinbarungen mit der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen getroffen. 4. Inwieweit ist das Thema Lebensmittelverschwendung Bestandteil der Lehrpläne in Schulen Mecklenburg-Vorpommerns? Rahmenpläne geben die Grundlinien für die Gestaltung von Unterricht vor und können deshalb Fragen des aktuellen Zeitgeschehens nicht im Detail abbilden. Vielmehr sind die Lehrkräfte gefordert, die Rahmenvorgaben durch die konkrete Umsetzung im Unterricht aktuell zu gestalten. Im konkreten Fall lässt sich das Thema Lebensmittelverschwendung im Rahmen des in allen neuen Rahmenplänen verankerten Querschnittsthemas „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ im Unterricht vieler Fächer abbilden. 5. Wie viele rechtliche Prozesse wurden seit 2013 gegen sogenannte „Containerer“, also Personen, die Lebensmittel aus Müllcontainern entwenden, geführt und mit welchem Ausgang (bitte jeweils nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Das sogenannte „Containern“ ist rechtlich als Diebstahl geringwertiger Sachen im Sinne der §§ 242, 248a des Strafgesetzbuches zu werten, weil das Gut, das aus Containern entnommen wird, regelmäßig einen Wert von unter 25,00 Euro haben dürfte. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3733 3 Im Rahmen der bei den Gerichten geführten Justizgeschäftsstatistik in Strafsachen werden diese Verfahren nicht gesondert, sondern im Sachgebiet "Diebstahl" zusammen mit anderen dieses Sachgebiet betreffende Verfahren erfasst. So sind in dem Berichtszeitraum von Januar bis September 2018 bei den Amtsgerichten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2.241 Verfahren zum Sachgebiet „Diebstahl und Unterschlagung“ eingegangen, in den fünf vorangegangenen Jahren vergleichbar viele. Für eine händische Einzelauswertung aller Verfahren, die seit 2013 wegen Diebstahls geführt worden sind, würden mindestens 4.000 Arbeitsstunden benötigt. Dies stellt einen Aufwand dar, der mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 6. Gibt es in der Landesregierung Bestrebungen, sich der Forderung Hamburgs, das sogenannte „Containern“ zu legalisieren, anzuschließen? Wenn nicht, wie steht die Landesregierung zu dieser Forderung? Mit der Forderung Hamburgs, das sogenannte „Containern“ zu legalisieren, haben sich die Justizministerinnen und Justizminister aller Länder in ihrer Frühjahrskonferenz am 6. Juni 2019 in Lübeck befasst. Sie sind sich in dem Ziel einig, dass diese Lebensmittelvernichtung möglichst vermieden werden sollte. In ihrem mit Unterstützung der Justizministerin Mecklenburg- Vorpommern gefassten Beschluss gehen sie davon aus, dass das Straf- und Zivilrecht keinen Ansatz bieten, dieses Problem zu lösen, vielmehr die Verschwendung noch verwertbarer Lebensmittel von vornherein zu vermeiden ist. Wegen der zur Erreichung dieses Ziels an die Bundesregierung gerichteten Bitten sowie ihrer Ansicht zur Frage eines straf- oder strafverfahrensrechtlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs wird auf den von der genannten Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zum Tagesordnungspunkt II.11 „Lebensmittelverschwendung bekämpfen“ gefassten und unter https://schleswig-holstein.de/ DE/Schwerpunkte/JUMIKO2019/Downloads/TOPII_11.html veröffentlichten Beschluss verwiesen . Ebenfalls mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren, hat bereits die 15. Verbraucherschutzministerkonferenz am 24. Mai 2019 in Mainz mit Unterstützung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob mit gesetzlichen Regelungen der Entstehung von Lebensmittelabfällen im Groß- und Einzelhandel sowie in der Gastronomie und Außer-Haus-Versorgung entgegengewirkt werden kann.