Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3736 7. Wahlperiode 25.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Konfessionelle Kindergärten, Kitas und Horte und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Für die Beantwortung der Fragen 2 bis 4 wurden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe um Stellungnahme gebeten. Von der Hansestadt Rostock, der Landeshauptstadt Schwerin und dem Landkreis Nordwestmecklenburg wurden innerhalb der Frist keine Angaben gemacht. Von den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Rostock wurden zu einzelnen Fragen eine Stellungnahme abgegeben. Zurzeit wird über die direkten und indirekten Zuwendungen und Leistungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern an die beiden christlichen Kirchen/Bistümer unter dem Gesichtspunkt der gebotenen staatlichen Neutralität (Laizismus) einerseits und der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Zuwendungen andererseits lebhaft diskutiert. 1. Wie viele konfessionelle Kindergärten, Kitas und Horte gab es am 31. Dezember 1991 und am 31. Dezember 2018 in Mecklenburg- Vorpommern (bitte getrennt nach dem jeweiligen konfessionellen Träger aufzählen)? Angaben für das Jahr 1991 liegen der Landesregierung nicht vor. Drucksache 7/3736 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Anzahl der konfessionellen Kindertageseinrichtungen im Jahr 2018 kann der Tabelle 2.1 der Statistik „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern“ unter dem folgenden Link entnommen werden: https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20V%20Kinder-%20 und%20Jugendhilfe/K%20433/K433%202018%2000.pdf 2. Wie hoch waren in den Jahren 1991, 2000, 2010 und 2018 die Zuwendungen, Zuschüsse und Erstattungen von Kosten an die Träger konfessioneller Kindergärten, Kitas und Horte insgesamt (bitte nach Projekt und Träger differenziert auflisten)? Das Land beteiligt sich gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) mit einem Festbetrag an den allgemeinen Kosten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Grundförderung). Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe legen in Satzungen die Höhe der Landesmittel (Grundförderung) für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach den Förderarten und den Förderumfang fest und leiten diese gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V an die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen weiter. Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 2 KiföG M-V gewähren die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus eigenen Mitteln einen Betrag in Höhe von 28,8 Prozent des auf sie entfallenden Landesanteils an die Träger der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen. Darüber hinaus stellt das Land Landesmittel für die Qualitätsförderung nach § 18 Absätze 3 bis 7 KiföG M-V zur Verfügung. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe leiten diese Mittel an die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege weiter. Die Angaben über die Höhe der Zuweisungen an konfessionelle Kindertageseinrichtungen liegen für die Jahr 1991 und 2000 aufgrund der geltenden Aufbewahrungsfristen nicht vor. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat hierzu nachfolgende Angaben gemacht. ganztags (in Euro) Teilzeit (in Euro) Halbtags (in Euro) Krippe 212,00 127,20 84,80 Kindergarten 117,00 70,20 46,80 Hort 71,00 42,60 - Die Beteiligung des Kreises nach § 19 Absatz 1 KiföG M-V stellte sich im Jahr 2018 wie folgt dar: ganztags (in Euro) Teilzeit (in Euro) Halbtags (in Euro) Krippe 61,06 36,63 24,42 Kindergarten 33,70 20,22 13,48 Hort 20,45 12,27 - Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3736 3 Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes richtet sich nach § 20 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V). Die Gemeinde hat mindestens 50 Prozent des Finanzierungsbedarfes zu tragen, der nach Abzug der Landes- und Kreismittel vom Entgelt nach § 16 Absatz 1 KiföG M-V verbleibt. Weitere Angaben liegen dem Landkreis Ludwiglust-Parchim nicht vor. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat hierzu nachfolgende Angaben gemacht: Daten für das Jahr 2010 sowie Angaben zu den Gemeindeanteilen können nicht gemacht werden. Im Jahr 2018 wurde an 31 konfessionell ausgerichtete Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Finanzierungsanteile laut dem KiföG M-V in Abhängigkeit der entsprechenden Belegung ausgezahlt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die jeweiligen Träger und die entsprechenden Anteile nicht ausgewiesen. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat hierzu nachfolgende Angaben gemacht: Träger Kindertageseinrichtung 2018 (in Euro) Land Kreis Kommune Evangelische Domgemeinde St. Nikolai Greifswald Kita St. Nikolai Greifswald 77.369,53 22.272,14 Es wurden keine Angaben gemacht. Evangelische Kirchgemeinde St. Marien Greifswald Kita St. Marien Greifswald 97.930,75 28.202,25 Evangelische Kirchgemeinde St. Marien Loitz Kita St. Marien Loitz 115.112,26 33.150,68 Kreisdiakonische Kita gGmbH Kita Arche Greifswald 159.699,35 45.990,58 Kreisdiakonische Kita gGmbH Kita Hand in Hand Greifswald 210.109,47 60.499,41 Kreisdiakonische Kita gGmbH Naturkindergarten 15 Feuersteinchen Kita Greifswald 15.760,19 4.538,92 Kreisdiakonische Kita gGmbH Haus der kleinen Füße Görmin 79.409,22 22.868,29 Kreisdiakonische Kita gGmbH Benjamin Lühmannsdorf 84.864,63 24.439,84 Kreisdiakonische Kita gGmbH Regenbogen Anklam 91.420,41 26.327,40 Kreisdiakonische Kita gGmbH Zwergenburg Loissin 53.590,92 15.433,03 Kreisdiakonische Kita gGmbH Mutter Eva Strasburg 82.962,24 23.892,12 Evangelische Kirchengemeinde Benz Himmelschlüsselchen Benz 110.333,60 31.773,60 Evangelische Kirchengemeinde St. Petri zu Wolgast Kita Arche Wolgast 68.862,53 19.831,39 Drucksache 7/3736 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Träger Kindertageseinrichtung 2018 (in Euro) Land Kreis Kommune CJD Insel Usedom Zinnowitz Kleine Weltentdecker Trassenheide 78.473,10 22.598,75 CJD Insel Usedom Zinnowitz Kleine Weltentdecker Außenstelle Zinnowitz 40.875,61 11.771,55 Johanna-Odebrecht- Stiftung Hort der Evangelischen Martin-Schule 112.050,12 32.266,33 Evangelische Schulstiftung Schwerin Hort der Evangelischen Schule Peeneburg Anklam 32.170,60 9.263,58 Evangelische Schulstiftung Schwerin Hort der Evangelischen Schule Wolgast - ab 08/2018 4.510,11 1.298,87 Christophorus Diakoniewerk gGmbH Kita Morgenstern Ueckermünde 107.077,52 30.836,35 Evangelische Kirchengemeinde Torgelow Kita Friedrich Fröbel Torgelow 123.367,92 35.527,46 Kindertagesstätte „St. Spiritus“ gGmbH Pasewalk Kinderhaus am Pulverturm Pasewalk 110.918,65 31.942,97 Blaues Kreuz Diakoniewerk Eggesin gGmbH Kita Hintersee - ab 09/2018 7.995,60 2.302,57 Katholische Kirchengemeinde St. Joseph Kita Joseph Greifswald 89.891,35 25.887,12 Katholische Kirchengemeinde Salvator Anklam/Wolgast Kita St. Marienstift Wolgast 40.688,56 11.717,69 Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat hierzu nachfolgende Angaben gemacht: Gemäß der §§ 78b ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) werden die Entgelte prospektiv verhandelt. Zu den Entgelten für das Jahr 2010 können keine Angaben gemacht werden. Der Anteil an den monatlichen Platzkosten für das Jahr 2018 kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3736 5 Träger Kindertageseinrichtung 2018 (in Euro) Anzahl der belegten Plätze nach Förderart und -umfang Land Kreis Kommunen Evangelische St. Marien Barth KK gt 222,45 64,07 425,43 Kirchengemeinde Stichtagsmeldung KK tz 133,47 38,44 255,26 St. Marien Barth 01.03.2018 KK hT 88,98 25,63 170,17 KK 9 gt, 3 TZ, 1 ht KG gt 115,38 33,23 207,59 KG 31 gt, 11 TZ, 3 ht KG tz 69,23 19,94 124,55 KG HT 46,15 13,29 83,04 Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland Hort der evangelischen Hort gt 54,00 15,55 139,42 Grundschule Barth Hort tz 32,40 9,33 83,65 Stichtagsmeldung 01.03.2018 Hort 5 gt, 41 TZ Schulstiftung der Evangelisch -Lutherischen Kirche in Norddeutschland Hort der „Jona Schule“ Stralsund Stichtagsmeldung 01.03.2018 Hort: 104 gt, 65 TZ Hort gt 54,00 15,55 9,33 110,37 66,22 Hort tz 32,40 Evangelische Kirchengemeinde St. Johannes 8. März Sassnitz Stichtagsmeldung 01.03.2018 KK 20 gt, 6 TZ KG 43 gt, 16 TZ, 1 ht Hort 22 gt, 12 TZ KK gt 222,45 64,07 396,72 KK tz 133,47 38,44 238,03 KK ht 88,98 25,63 158,69 KG gt 115,38 33,23 178,94 KG tz 69,23 19,94 107,36 KG ht 46,15 13,29 71,58 Hort gt 54,00 15,55 116,58 Hort tz 32,40 9,33 69,95 Sozialdiakonisches Arche Noah Stralsund KK gt 222,45 64,07 393,05 Zentrum der Stichtagsmeldung KK tz 133,47 38,44 235,83 evangelischen 01.03.2018 KK ht 88,98 25,63 157,22 Kirchengemeinde KK 16 gt, 4 TZ KG gt 115,38 33,23 209,85 KG 60 gt, 31 TZ, 1 ht KG tz 69,23 19,94 125,91 KG ht 46,15 13,29 83,94 Kath. Kirchengemeinde Marienkrone Stralsund KK gt 222,45 64,07 308,84 „Hl. Dreifaltigkeit Stichtagsmeldung KK tz 133,47 38,44 185,31 01.03.2018 KK ht 88,98 25,63 123,54 KK 7 gt, 3 TZ KG gt 115,38 33,23 187,64 KG 40 gt, 12 TZ KG tz 69,23 19,94 112,58 KG ht 46,15 13,29 75,06 Legende: KK: Krippe KG: Kindergarten gt: ganztags TZ: Teilzeit ht: halbtags Drucksache 7/3736 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 3. Wie hoch waren die Zuschüsse von Land, Kreisen und Kommunen zu den jeweiligen Bau- bzw. Umbaukosten für diese konfessionellen Kindergärten, Kitas und Horte an die jeweiligen Träger (bitte getrennt nach Trägern auflisten)? Im Rahmen der Städtebauförderung werden Zuwendungen nur an die Kommunen ausgereicht. Diese können die gewährten Zuschüsse an Dritte weiterleiten. Eine Statistik hierzu liegt nicht vor. Die nachfolgend aufgeführte Kindertageseinrichtung wurde im Rahmen des Investitionspaktes „Soziale Integration im Quartier“ finanziell unterstützt: Träger Kindertageseinrichtung 2018 (in Euro) Land Bund Kommune Schulstiftung der evangelisch -lutherischen Kirchengemeinde Norddeutschland Neubau einer Kindertagesstätte in Anklam 291.093,75 1.649.531,25 215.625,00 Die nachfolgend aufgeführten Kindertageseinrichtungen wurden aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Landesmitteln unterstützt: Träger Kindertageseinrichtung Jahr Gesamtzuschuss (in Euro) ELER- Mittel (in Euro) Landesmittel (in Euro) Kreisdiakonisches Werk Stralsund e. V. Erweiterung der evangelischen Kindertagesstätte in Putbus 2008 135.000,00 108.000,00 27.000,00 Diakoniewerk Stargard GmbH Neubau eines Kneipp- Wassertretbeckens Kita „Sankt Martin“ Woldegk 2011 6.950,00 5.560,00 1.390,00 Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH Neubau Kindertagesstätte in Selmsdorf 2016 500.000,00 375.000,00 125.000,00 Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH Neubau Kita Herrnburg 2016 500.000,00 375.000,00 125.000,00 Diakoniewerk Stargard GmbH Gartenhaus Kita Marienkäfer 2016 131.379,78 118.241,80 13.137,98 Kreisdiakonisches Werk Stralsund e. V. Ersatzneubau Kindertagesstätte mit Hort 18565 Vitte 2017 1.309.117,91 981.838,44 327.279,48 Diakonie Malchin gGmbH Planungskosten für den Neubau der Kita „Regenbogen“ in Rechlin 2017 134.066,92 100.550,19 33.516,73 Diakonie Malchin gGmbH Neubau der Kita „Regenbogen“ in Rechlin 2018 900.000,00 675.000,00 225.000,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3736 7 Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat hierzu nachfolgende Angaben gemacht: Die Angaben für die Jahre 1991, 2000 und 2010 liegen nicht zusammengefasst vor. Im Jahr 2018 wurden insgesamt fünf Maßnahmen mit insgesamt 469.400,00 Euro aus Bundesmittel gefördert. Der Landkreis Rostock hat hierzu nachfolgende Angaben gemacht: Im Jahr 2018 wurden keine Zuschüsse für Investitionen aus Landes- oder Kreismitteln aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 gewährt. Der Landkreis Vorpommern-Greifwald hat hierzu nachfolgende Angaben gemacht: Träger Kindertageseinrichtung 2018 (in Euro) Land Kreis Kommunen insgesamt davon Bundesmittel CJD Insel Usedom Zinnowitz Kleine Weltentdecker Außenstelle Zinnowitz CJD Zinnowitz - 2.755,56 2.755,56 - 4. Wie hoch waren die Zuschüsse von Land, Kreisen und Kommunen zu den jeweiligen Personalkosten für diese konfessionellen Kindergärten, Kitas und Horte an die jeweiligen Träger (bitte getrennt nach Trägern auflisten)? Die Personalkosten sind für alle Kindertageseinrichtungen Bestandteil der Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 16 Absatz 1 und 3 KiföG M-V. Eine Ausweisung der Personal- und Sachkosten innerhalb der Entgelte (Platzkosten) erfolgt nicht. Der Landkreis Rostock hat hierzu nachfolgende Angaben gemacht: Die Vereinbarungen über das Entgelt (Platzkosten) für die Kindertageseinrichtungen werden seit Bestehen des Kindertagesförderungsgesetzes gemäß § 16 KiföG M-V in Verbindung mit §§ 78b - 78e SGB VIII geschlossen. Eine Differenzierung in der Finanzierung zwischen konfessionellen und anderen Einrichtungen findet nicht statt. Im Hinblick auf die jeweilige Höhe der Landes- und Kreismittel pro Ganztagsplatz (Krippe, Kindergarten, Hort) und Jahr entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat hierzu nachfolgende Angaben gemacht: Angaben für die Jahre 1991 und 2000 liegen aufgrund der Aufbewahrungsfristen nicht vor. Für das Jahr 2010 können keine Auskünfte erteilt werden. Drucksache 7/3736 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 In der folgenden Tabelle wird der Anteil der Personalkosten an den Entgelten (Platzkosten) für das Jahr 2018 ausgewiesen. Träger Kindertageseinrichtung Anzahl der belegten Plätze nach Förderart und -umfang Anteil der Personalkosten an den Platzkosten (ganztags) (in Euro) Evangelische Kirchengemeinde St. Marien Barth St. Marien Barth Krippe: 1.035,16 Kindergarten: 469,50 Schulstiftung der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland Hort der evangelischen Grundschule Barth Hort: 279,73 Schulstiftung der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland Hort der „Jona Schule“ Stralsund Hort: 221,11 Evangelische Kirchengemeinde St. Johannes 8. März Sassnitz Krippe: 1.030,37 Kindergarten: 456,85 Hort: 245,10 Sozialdiakonisches Zentrum der evangelischen Kirchengemeinde Arche Noah Stralsund Stichtagsmeldung Krippe: 894,18 Kindergarten: 390,26 Kath. Kirchengemeinde „Hl. Dreifaltigkeit Marienkrone Stralsund Krippe: 801,70 Kindergarten: 432,08 Der Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte hat hierzu nachfolgende Angaben gemacht: Die Personalkosten betragen - ohne Berücksichtigung des Anteils für die Leitungstätigkeit und verlängerte Öffnungszeiten - im Durchschnitt 65 Prozent von den Entgelten (Platzkosten). 5. Wie hoch waren die Zuschüsse von Land, Kreisen und Kommunen zu den jeweiligen Sachkosten für diese konfessionellen Kindergärten, Kitas und Horte an die jeweiligen Träger (bitte getrennt nach Trägern auflisten)? Die Sachkosten sind für alle Kindertageseinrichtungen Bestandteil der Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 16 Absatz 1 und 3 KiföG M-V. Eine Ausweisung der Personal-und Sachkosten innerhalb der Entgelte (Platzkosten) erfolgt nicht. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat hierzu nachfolgende Angaben gemacht: Die Angaben für die Jahre 1991 und 2000 liegen aufgrund der Aufbewahrungsfristen nicht vor. Für das Jahr 2010 können keine Auskünfte erteilt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3736 9 In der folgenden Tabelle wird der Anteil der Sachkosten an den Entgelten (Platzkosten) für das Jahr 2018 ausgewiesen. Träger Kindertageseinrichtung Anzahl der belegten Plätze nach Förderart und -umfang Anteil der Sachkosten an den Platzkosten ganztags (in Euro) Evangelische Kirchengemeinde St. Marien Barth St. Marien Barth Krippe: 102,22 Kindergarten: 94,29 Schulstiftung der Evangelisch -Lutherischen Kirche in Norddeutschland Hort der evangelischen Grundschule Barth Hort: 68,65 Schulstiftung der Evangelisch -Lutherischen Kirche in Norddeutschland Hort der „Jona Schule“ Stralsund Hort: 69,17 Evangelische Kirchengemeinde St. Johannes 8. März Sassnitz Krippe: 49,58 Kindergarten: 49,64 Hort: 57,61 Sozialdiakonisches Zentrum der evangelischen Kirchengemeinde Arche Noah Stralsund Stichtagsmeldung Krippe: 178,44 Kindergarten: 78,05 Kath. Kirchengemeinde „Hl. Dreifaltigkeit Marienkrone Stralsund Krippe: 2,50 Kindergarten: 1,81 Der Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte hat hierzu nachfolgende Angaben gemacht: Die Sachkosten betragen - ohne Berücksichtigung verlängerter Öffnungszeiten - im Durchschnitt 35 Prozent an den Entgelten (Platzkosten). Der Landkreis Rostock hat auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.