Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3738 7. Wahlperiode 08.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Mittelbare Zuwendungen zugunsten der Kirchen und ANTWORT der Landesregierung Zurzeit wird über die direkten und indirekten Zuwendungen und Leistungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern an die beiden christlichen Kirchen/Bistümer unter dem Gesichtspunkt der gebotenen staatlichen Neutralität (Laizismus) einerseits und der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Zuwendungen andererseits lebhaft diskutiert. 1. Auf welche Summe beliefen sich in den Jahren 1991, 2000, 2010 und 2018 die jährlichen Zahlungen und Aufwandsentschädigungen an die von den christlichen Kirchen einschließlich Diakonie und Caritas entsandten Mitglieder in den Aufsichtsgremien für den öffentlichrechtlichen Rundfunk (bitte getrennt nach Landeskirche /Diakonie/Bistum/Caritas usw. auflisten)? Das Land Mecklenburg-Vorpommern leistet keine direkten oder indirekten Zahlungen und Aufwandsentschädigungen an die in die Binnengremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entsandten Mitglieder. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter sind in mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestatteten rechtsfähigen Anstalten (im Falle des Deutschlandradios als eine Körperschaft) des öffentlichen Rechts organisiert. Sie unterliegen keiner Fachaufsicht und aus (rundfunk-)verfassungsrechtlichen Gründen (Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes) einer nur eingeschränkten Rechtsaufsicht durch die Landesregierungen. Ihre Finanzierung speist sich zum weit überwiegenden Teil aus dem (staatsfernen) Rundfunkbeitragsaufkommen und zu einem deutlich geringeren Anteil aus Werbeeinnahmen; staatliche Mittel sind nicht Gegenstand der Finanzierung. Drucksache 7/3738 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch waren in den Jahren 1991, 2000, 2010 und 2018 die Aufwendungen der Denkmalpflege zugunsten von Kircheneigentum, die entweder unmittelbar vom Land oder den Kreisen bzw. mittelbar durch staatliche Fördermittel getragen wurden (bitte getrennt nach Landeskirche/Bistümer aufzählen)? Für 1991 und 2000 liegen keine Zahlen vor. Die Förderunterlagen wurden nach der geregelten Aufbewahrungszeit entsorgt. Für 2010 und 2018 lauten die Zahlen aufgeschlüsselt nach Mittelbewilligung für Kirchen in Euro; Gesamtbewilligung Denkmalpflege in Euro; Anteil der Kirchen in Prozent: 2010: Gesamtbewilligung: 7.805.000 Euro davon Mittelbewilligung für Kirchen: 2.920.000 Euro (37,41 Prozent) 2018: Gesamtbewilligung: 4.773.000 Euro davon Mittelbewilligung für Kirchen: 2.310.000 Euro (48,40 Prozent) Eine Differenzierung nach Religionsgesellschaften und ihren Untergliederungen findet nicht statt. Im Rahmen des Projektes „Kirchensanierung“ aus dem „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ wurden im Jahr 2018 gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung kirchlicher Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern“ an zwei evangelische Gemeinden der Nordkirche - hier Sprengel Mecklenburg und Pommern - Fördermittel in einer Gesamthöhe von 89.900,00 Euro ausgereicht.