Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3739 7. Wahlperiode 27.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Konfessionelle Krankenhäuser und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Finanzierung der Krankenhäuser erfolgt in Deutschland, so auch in Mecklenburg- Vorpommern, im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung. Die Investitionskosten werden im Wege der öffentlichen Förderung durch die Länder getragen. Die Krankenkassen finanzieren die laufenden Betriebskosten. Grundlage dafür sind das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und das Landeskrankenhausgesetz (LKHG M-V). Die Krankenhausträger sind im Rahmen der Förderung durch das Land nicht verpflichtet, ihre Gesellschaftsstrukturen offen zu legen. Insofern ist die Zuordnung der im Folgenden genannten Krankenhäuser zu einem Träger mit dahinter stehender ganz oder teilweiser konfessioneller Gesellschafterstruktur gegebenenfalls nicht abschließend. Diese hat sich über die Jahre immer wieder verändert. Zurzeit wird über die direkten und indirekten Zuwendungen und Leistungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern an die beiden christlichen Kirchen/Bistümer unter dem Gesichtspunkt der gebotenen staatlichen Neutralität (Laizismus) einerseits und der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Zuwendungen andererseits lebhaft diskutiert. Drucksache 7/3739 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele konfessionelle Krankenhäuser gab es am 31. Dezember 1991 und am 31. Dezember 2018 in Mecklenburg-Vorpommern (bitte getrennt nach dem jeweiligen konfessionellen Träger aufzählen)? Am 31. Dezember 1991 gab es in Mecklenburg-Vorpommern fünf konfessionelle Krankenhäuser . Hierbei handelte es sich um das Evangelische Krankenhaus Bethanien (Greifswald) mit der Johanna-Odebrecht-Stiftung als Träger, das Krankenhaus Stift Bethlehem Ludwigslust mit dem Träger „Stift Bethlehem Ludwigslust Diakonissenhaus und Krankenhaus“, das Klinikum Neubrandenburg mit der Evangelischen Krankenhausbetriebsgesellschaft mbH als Träger, das Christophorus-Krankenhaus Ueckermünde mit der Christophorus-Krankenhaus gGmbH als Träger und schließlich das Anna-Hospital Schwerin, dessen Träger die Anna-Hospital-Stiftung war. Am 31. Dezember 2018 gab es in Mecklenburg-Vorpommern vier konfessionelle Krankenhäuser . Hierbei handelte es sich um das Evangelische Krankenhaus Bethanien (Greifswald) als ein Betrieb der Johanna-Odebrecht-Stiftung mit der Evangelischen Krankenhaus Bethanien gGmbH als Träger, das Westmecklenburg Klinikum Helene von Bülow (Hagenow) als ein gemeinsames Unternehmen des Landkreises Ludwigslust-Parchim und des Stiftes Bethlehem und Mitglied im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern mit der Westmecklenburg Klinikum Helene von Bülow GmbH als Träger, das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg mit der Diakonie Klinikum Dietrich Bonhoeffer GmbH als Träger und schließlich die Klinik Amsee Waren als Eigentum der Johannesstift-Diakonie mit dem Träger Klinik Amsee GmbH. 2. Wie hoch ist der Anteil der Betten in diesen Krankenhäusern an der Gesamtzahl der Krankenhausbetten in Mecklenburg-Vorpommern? Nach dem aktuellen Krankenhausplan beträgt der Anteil der Betten in den zu Frage 1 für 2018 genannten vier Krankenhäusern an der Gesamtzahl der Krankenhausbetten circa 15 Prozent. 3. Auf welche Summe beliefen sich die Zuwendungen, Zuschüsse und Kostenerstattungen an die Träger dieser konfessionellen Krankenhäuser in den Jahren 1991, 2000, 2010 und 2018? Die an die Krankenhäuser ausgereichten Fördermittel sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (es wird die derzeit aktuelle Bezeichnung des Krankenhauses verwendet). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3739 3 1991 2000 2010 2018 Evangelisches Krankenhaus Bethanien Greifswald 414.146,42 Euro 4.218.628,71 Euro 746.688,34 Euro 1.323.665,96 Euro Klinikum Neubrandenburg 9.322.896,16 Euro 8.852.030,27 Euro 7.894.329,95 Euro 10.873.239,50 Euro AMEOS Klinikum Ueckermünde 5.768.906,30 Euro 2.824.156,01 Euro Westmecklenburg Klinikum, Standort Hagenow** 658.391,67 Euro Westmecklenburg Klinikum, Standort Ludwigslust* 3.542.332,41 Euro 3.047.213,54 Euro 419.420,94 Euro 0,00** Euro Klinik Waren Amsee 157.557,69 Euro Anna-Hospital Schwerin*** 577.759,83 Euro * inzwischen ein Krankenhaus mit zwei Standorten, ** unter Hagenow in Betrag 2018 enthalten, *** seit 01.01.1995 aus dem Krankenhausplan Mecklenburg-Vorpommern ausgeschieden. Kein Eintrag bedeutet, dass das betreffende Krankenhaus nicht in konfessioneller Trägerschaft befand beziehungsweise befindet. 4. Wie hoch waren die Zuschüsse von Land, Kreisen und Kommunen zu den jeweiligen Bau- bzw. Umbaukosten für diese konfessionellen Krankenhäuser an die jeweiligen Träger (bitte getrennt nach Trägern auflisten)? Der Anteil des Landes an den in Frage 3 aufgeführten Fördermitteln betrug 100 Prozent. Dies entspricht jeweils den angemessenen und förderfähigen Kosten der getätigten Investitionen. Inwieweit darüber hinaus der Träger eigene Mittel eingesetzt hat oder Mittel durch Kommunen oder Kreise gewährt wurden, ist der Landesregierung nicht bekannt. Drucksache 7/3739 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie hoch waren die Zuschüsse von Land, Kreisen und Kommunen zu den jeweiligen Personalkosten für diese konfessionellen Krankenhäuser an die jeweiligen Träger (bitte getrennt nach Trägern auflisten)? Die Personalkosten werden im Rahmen der Krankenhausvergütung von den Krankenkassen finanziert. 6. Wie hoch waren die Zuschüsse von Land, Kreisen und Kommunen zu den jeweiligen Sachkosten für diese konfessionellen Krankenhäuser an die jeweiligen Träger (bitte getrennt nach Trägern auflisten)? Die Sachkosten werden im Rahmen der Krankenhausvergütung von den Krankenkassen finanziert .