Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3740 7. Wahlperiode 15.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Konfessionelle Ehe- und Familienberatungsstellen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zu der Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden alle Landkreise und kreisfreien Städte um Auskunft gebeten. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat geantwortet. Die Landkreise Vorpommern-Rügen und Nordwestmecklenburg haben Fehlmeldungen abgegeben, da die Konfession in dem Kontext nicht entscheidungsrelevant und somit auch kein auswertbares Merkmal ist. Eine Beantwortung der Frage wäre daher mit einem unverhältnismäßigen manuellen Aufwand verbunden gewesen. Die Landesregierung fördert nur Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (EFL) für Beratungen außerhalb des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die folgenden Antworten beziehen sich lediglich auf genau diese Beratungsstellen. Drucksache 7/3740 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zurzeit wird über die direkten und indirekten Zuwendungen und Leistungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern an die beiden christlichen Kirchen/Bistümer unter dem Gesichtspunkt der gebotenen staatlichen Neutralität (Laizismus) einerseits und der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Zuwendungen andererseits lebhaft diskutiert. 1. Wie viele konfessionelle Ehe- und Familienberatungsstellen gab es am 31. Dezember 1991 und am 31. Dezember 2018 in Mecklenburg- Vorpommern (bitte getrennt nach dem jeweiligen konfessionellen Träger aufzählen)? Zum Förderjahr 1991 können keine Aussagen getroffen werden. Im Jahr 2018 gab es insgesamt 15 konfessionelle Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (EFL). Es gab darüber hinaus zwei weitere konfessionelle EFL-Beratungsstellen im Landkreis Vorpommern-Greifswald (in Trägerschaft der Caritas und der Diakonie), die jedoch seit 2018 über das regionale Modellprojekt (Beratungslandschaft Vorpommern-Greifswald) gefördert wurden. Trägername Anzahl der Beratungsstellen Erzbistum Hamburg 4 Diakoniewerk Stargard GmbH 2 Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. 3 Stift Bethlehem Ludwigslust 1 Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH 1 Sozial Diakonische Arbeit - Evangelische Jugend Schwerin 1 Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH 1 Diakonie Güstrow e. V. 1 Kreisdiakonisches Werk Stralsund e. V. 1 Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH 2 2. Wie hoch waren in den Jahren 1991, 2000, 2010 und 2018 die Zuwendungen , Zuschüsse und Erstattungen von Kosten an die Träger konfessioneller Ehe- und Familienberatungsstellen insgesamt (bitte nach Projekt und Träger differenziert auflisten)? Zu den Förderjahren 1991 und 2000 können keine Aussagen getroffen werden. Im Förderjahr 2010 erfolgte die Bescheidung für das Erzbistum Hamburg aufgrund eines Sammelantrages mit einem Zuwendungsbescheid für vier Beratungsstellen. Für das Diakonische Werk als Erstempfänger erfolgte die Bescheidung aufgrund eines Sammelantrages mit einem Zuwendungsbescheid für zehn Beratungsstellen der Letztempfänger und für einen weiteren Sammelantrag mit einem Zuwendungsbescheid für weitere zwei Beratungsstellen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3740 3 Im Förderjahr 2018 erfolgte die Bescheidung für das Erzbistum Hamburg aufgrund eines Sammelantrages mit einem Zuwendungsbescheid für vier Beratungsstellen. Seitens des Landes erfolgten in den Jahren 2010 und 2018 somit folgende Zuwendungen: Erstempfänger Letztempfänger Sitz der Beratungsstelle Landesmittel 2010 in Euro Landesmittel 2018 in Euro Erzbistum Hamburg Schwerin 25.620 25.620 Erzbistum Hamburg Neubrandenburg Erzbistum Hamburg Hansestadt Rostock Erzbistum Hamburg Hansestadt Wismar Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. Region Vorpommern Greifswald 4.199 - Diakonisches Werk M-V e. V. Diakoniewerk Stargard GmbH Neustrelitz 30.710 4.900 Diakonisches Werk M-V e. V. Diakoniewerk Stargard GmbH Röbel 3.500 Diakonisches Werk M-V e. V. Stift Bethlehem Ludwigslust 10.500 Diakonisches Werk M-V e. V. Diakoniewerk im nördlichen Meck-lenburg gGmbH Wismar 3.200 Diakonisches Werk M-V e. V. Sozial-Diakonische Arbeit - Evangelische Jugend Schwerin 5.700 Diakonisches Werk M-V e. V. Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH Parchim 2.100 Diakonisches Werk M-V e. V. Diakonie Güstrow e. V. Bützow 2.100 Diakonisches Werk M-V e. V. Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. Bad Doberan 2.400 Diakonisches Werk M-V e. V. Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. Bergstraße Rostock 2.100 Diakonisches Werk M-V e. V. Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. Stockholmer Straße Rostock 2.100 Diakonisches Werk M-V e. V. Kreisdiakonisches Werk Stralsund e. V. Stralsund 13.229 6.400 Diakonisches Werk M-V e. V. Kreisdiakonisches Werk e. V. Greifswald Greifswald - Gesamtsumme 73.758 70.620 Drucksache 7/3740 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 kreisfreie Stadt/ Landkreis Träger Projekte 2010 Zuwendungen in Euro Zuschüsse Erstattungen Landkreis Ludwigslust- Parchim* Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH Ehe- und Familienberatung 1.400 - - kreisfreie Stadt/ Landkreis Träger Projekte 2018 Zuwendungen in Euro Zuschüsse Erstattungen Landkreis Ludwigslust- Parchim* Diakoniewerk Kloster Dobbertin gGmbH Ehe- und Familienberatung 2.500 - - * Wie in der Vorbemerkung erläutert hat nur der Landkreis Ludwigslust-Parchim zugearbeitet. 3. Wie hoch waren die Zuschüsse von Land, Kreisen und Kommunen zu den jeweiligen Bau- bzw. Umbaukosten für diese konfessionellen Eheund Familienberatungsstellen an die jeweiligen Träger (bitte getrennt nach Trägern auflisten)? Im Bereich der konfessionellen EFL-Beratungen (außerhalb SGB VIII) wurden keinerlei Baubeziehungsweise Umbaukosten durch das Land übernommen. Durch den Landkreis Ludwigslust Parchim wurden keine Zuschüsse zu den jeweiligen Baubeziehungsweise Umbaukosten geleistet. 4. Wie hoch waren die Zuschüsse von Land, Kreisen und Kommunen zu den jeweiligen Personalkosten für diese konfessionellen Ehe- und Familienberatungsstellen an die jeweiligen Träger (bitte getrennt nach Trägern auflisten)? 5. Wie hoch waren die Zuschüsse von Land, Kreisen und Kommunen zu den jeweiligen Sachkosten für diese konfessionellen Ehe- und Familienberatungsstellen an die jeweiligen Träger (bitte getrennt nach Trägern auflisten)? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Für die Zuschüsse des Landes gab es keine konkrete Zuordnung zu einzelnen Ausgabepositionen wie Personal- oder Sachausgaben; die Zuwendungen erfolgten bezogen auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Beratungsstellen. Inwieweit es bei Zuschüssen der Kreise und Kommunen eine solche Differenzierung gab, kann seitens der Landesregierung nicht eingeschätzt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3740 5 Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat im Jahr 2010 Zuschüsse in Höhe von 1.260 Euro an Personalkosten und 140 Euro an Sachkosten geleistet. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat im Jahr 2018 Zuschüsse in Höhe von 2.275 Euro an Personalkosten und 225 Euro an Sachkosten geleistet.