Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3741 7. Wahlperiode 08.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Kirchliches Vermögen und ANTWORT der Landesregierung Zurzeit wird über die direkten und indirekten Zuwendungen und Leistungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern an die beiden christlichen Kirchen/Bistümer unter dem Gesichtspunkt der gebotenen staatlichen Neutralität (Laizismus) einerseits und der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Zuwendungen andererseits lebhaft diskutiert. 1. Wie groß war der Grundbesitz der Kirchen und ihrer Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 1991 und 2018 (bitte getrennt nach Konfessionen/Landeskirchen und Bistümern angeben)? 2. Auf welche Summe beläuft sich der (Schätz)Wert dieser Immobilien (bitte getrennt nach Konfessionen/Landeskirchen und Bistümern angeben)? 3. Welche Summen umfasst der (Schätz)Wert des Kunstbesitzes dieser Kirchen und ihrer Einrichtungen (bitte getrennt nach Konfessionen /Landeskirchen und Bistümern angeben)? 4. Wie hoch waren die Miet- und Pachteinnahmen dieser Kirchen und ihrer Einrichtungen (bitte getrennt nach Konfessionen/Landeskirchen und Bistümern angeben)? Die Fragen 1 bis 4 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/3741 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 5. Wie hoch waren in den Jahren 1991 und 2018 die Einnahmen dieser Kirchen aus der sog. Kirchensteuer (bitte getrennt nach Konfessionen /Landeskirchen und Bistümern angeben)? Für folgende Kirchen erfolgt die Verwaltung der Kirchensteuer in Mecklenburg-Vorpommern durch die Finanzämter: Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (bis zum 26. Mai 2012 für die Evangelisch-Lutherische Kirche Mecklenburgs und die Pommersche Evangelische Kirche), Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Evangelisch-reformierte Kirche, Erzbistum Hamburg und Erzbistum Berlin. Für das Jahr 1991 liegen keine Daten zum Kirchensteueraufkommen in den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern vor. Im Jahr 2018 betrug das evangelische Kirchensteueraufkommen 33,73 Millionen Euro, das römisch-katholische Kirchensteueraufkommen lag bei 9,83 Millionen Euro. Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge betrug zudem 0,86 Millionen Euro. Für die Verwaltung der Kirchensteuer durch die Finanzämter behält das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Entschädigung in Höhe von 3 Prozent des Kirchensteueraufkommens ein. 6. An wie vielen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern sind diese Kirchen mehrheitlich oder anteilig beteiligt und wie hoch war deren Umsatz im Jahre 2018 (bitte getrennt nach Konfessionen/Landeskirchen und Bistümern sowie nach den einzelnen Unternehmen angeben)? Die Fragen 1 bis 4 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Die Antworten auf die Fragen 1 bis 4 und 6 betreffen Sachverhalte, die dem Selbstverwaltungsrecht der Kirche unterliegen. Informationen dazu liegen der Landesregierung nicht vor.