Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3746 7. Wahlperiode 27.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Medikamentenengpässe und ANTWORT der Landesregierung Im NDR und anderen Medien wird berichtet, dass in diesem Jahr bundesweit schon ein Vielfaches an Medikamentenengpässen im Vergleich zu den Vorjahren aufgetreten ist. Damit ergeben sich zu Drucksache 7/510 Nachfragen. Betrafen solche Versorgungsengpässe auch Mecklenburg-Vorpommern? Wenn ja, a) um welche Medikamente handelt es sich dabei? b) um welche Gegenden (Apotheken) handelt es sich? Im Bereich der Arzneimittelversorgung treten seit einigen Jahren vermehrt Lieferengpässe bei Arzneimitteln auf. Ein Lieferengpass ist eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Nachfrage , der nicht angemessen nachgekommen werden kann. Probleme infolge der nicht bedarfsgerechten Lieferung von Arzneimitteln wurden aus Krankenhausapotheken und öffentlichen Apotheken auch in Mecklenburg-Vorpommern geschildert. Listen über vom pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilte Lieferengpässe werden beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführt und sind öffentlich einsehbar https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/ Arzneimittelzulassung/Arzneimittelinformationen/Lieferengpaesse/_functions/Filtersuche_Fo rmular.html. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Lieferengpässe auch Versorgungsprobleme nach sich ziehen, da in den meisten Fällen durch Alternativpräparate oder alternative Therapien die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden kann. Drucksache 7/3746 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Sollten Lieferengpässe länger anhalten oder Alternativen zur Behandlung nicht zur Verfügung stehen, könnte ein Versorgungsmangel entstehen, der durch das Bundesministerium für Gesundheit festgestellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden würde. In diesen Fällen kann die zuständige Landesbehörde Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz zulassen, um eine Versorgung mit Arzneimitteln, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt werden, zu ermöglichen. Diese Versorgungsmängel werden grundsätzlich für das gesamte Bundesgebiet festgestellt, können aber regional sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. In den Jahren 2018 und 2019 wurden durch das Bundesministerium für Gesundheit folgende Versorgungsmängel festgestellt: - Botulismus-Antitoxin vom Pferd (12. Oktober 2018), - Saisonale Influenza-Impfstoffe (20. November 2018), - Oxytocin (18. März 2019). Die Feststellung ermöglichte es der zuständigen Landesbehörde, im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu gestatten. Von dieser Möglichkeit hat die Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Gebrauch gemacht. Sie hat im Fall des Versorgungsmangels mit saisonalem Grippe-Impfstoff dem Arzneimittelgroßhandel und den Apotheken gestattet, Impfstoffe , die eine gültige Genehmigung zum Inverkehrbringen in einem EU-Mitgliedstaat hatten, auch ohne deutsche Kennzeichnung und deutschsprachige Packungsbeilage zu beziehen und abzugeben. Das Botulismus-Antitoxin vom Pferd wurde durch die Apothekerkammer Mecklenburg- Vorpommern beschafft. Der Lieferengpass bei dem Arzneimittel Oxytocin hat in Mecklenburg-Vorpommern nicht zu einem Versorgungsmangel geführt.