Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/375 7. Wahlperiode 27.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der AfD Sozialbestattungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Mit dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen“ wurde im Jahr 2004 das sogenannte Sterbegeld abgeschafft, das bis zu diesem Zeitpunkt durch die Gesetzliche Krankenversicherung gezahlt wurde. Mittellos Verstorbenen bleibt nun nur noch die Möglichkeit einer Sozialbestattung, wenn keine Hinterbliebenen existieren oder diese finanziell nicht in der Lage sind, für die Kosten der Beerdigung aufzukommen. 1. Wie viele Sozialbestattungen gab es in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 2004 bis heute (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Vor der Einführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) zum 1. Januar 2005 ist die Anzahl von Bestattungen, deren Kosten über die Sozialhilfe getragen wurden, nicht gesondert erfasst worden, sodass Aussagen hierüber erst ab dem Jahr 2005 möglich sind. Die folgende Tabelle enthält die Anzahl der Bestattungen in Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2005 bis 2015, deren Kosten über die Sozialhilfe getragen wurden: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Fälle 304 486 555 767 788 814 770 781 817 704 637 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Für das Jahr 2016 liegen noch keine Daten vor. Drucksache 7/375 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Kosten entstanden durch die Sozialbestattungen in den Jahren 2004 bis 2016? Wer hatte diese zu tragen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Auch für die Höhe der Kosten von Bestattungen, deren Kosten über die Sozialhilfe getragen wurden, gelten die in der Antwort zu Frage 1 gemachten Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit der Daten. Zudem wurden die Kosten in der Vergangenheit nicht nach Kostenträgern aufgegliedert, da die örtlichen Träger der Sozialhilfe einschließlich bis zum Jahr 2015 über das Sozialhilfefinanzierungsgesetz einen pauschalen Ersatz der konnexen Kosten erhalten haben. Zum 1. Januar 2016 trat das Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Landesausführungsgesetz SGB XII - AG-SGB XII M-V) in Kraft und löste das Sozialhilfefinanzierungsgesetz ab. Nach dem AG-SGB XII M-V erhalten die Sozialhilfeträger in Mecklenburg-Vorpommern eine anteilige Ist-Kostenerstattung. Die Bruttoausgaben für Bestattungen, deren Kosten in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2005 bis 2015 über die Sozialhilfe getragen wurden, können der folgenden Tabelle entnommen werden: Jahr Bruttoausgaben in Euro 2005 1.021.552 2006 1.070.069 2007 1.105.605 2008 1.106.445 2009 1.145.399 2010 1.132.560 2011 1.191.349 2012 1.225.079 2013 1.167.579 2014 1.141.366 2015 1.213.807 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/375 3 3. Wie viele Sozialbestattungen gab es vor der Gesetzesänderung in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren von 1999 bis 2003 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 4. Welche Kosten entstanden durch die Sozialbestattungen in den Jahren 1999 bis 2003? Wer hatte diese zu tragen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.