Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3757 7. Wahlperiode 08.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Neue Vorgaben zur Fachbedarfsplanung für Lehrkräfte und ANTWORT der Landesregierung Vor Kurzem wurde bekannt, dass ein Schulamt in Mecklenburg- Vorpommern eine offizielle Dienstanweisung an die Schulen in seinem Zuständigkeitsbereich herausgegeben hat. Laut dieser soll die Fachbedarfsplanung für Lehrkräfte nur noch so erfolgen, dass die zehnten und zwölften Jahrgangsstufen mit genügend Fachlehrern ausgestattet sind, in allen anderen Klassen sollen die ggf. auftretenden Fachlehrerlücken durch andere Lehrer ausgeglichen werden. Des Weiteren sollen in Zukunft auch Regionalschullehrkräfte innerhalb der Oberstufe in jedem Fachbereich unterrichten dürfen. 1. Kann die Landesregierung den Inhalt der Dienstanweisung bestätigen? Wenn ja, a) welches Ziel wird mit den darin enthaltenen Anweisungen verfolgt ? b) wer ist der ursprüngliche Ideengeber der Dienstanweisung? Zu 1 Nein. Drucksache 7/3757 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu a) und b) Entfällt. 2. Welchen Nutzen sieht die Landesregierung in der neuen Fachbedarfsplanung für Lehrkräfte? Entfällt. 3. Welchen Nutzen sieht die Landesregierung darin, dass Regionalschullehrkräfte innerhalb der Oberstufe unterrichten sollen? Entfällt. 4. Widerspricht die neue Regelung zur Unterrichtung in der Oberstufe nicht dem Prinzip des Fachlehrers? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen wird auf § 10 Absatz 6 der Abiturprüfungsverordnung (APVO M-V) in der Fassung vom 19. Februar 2019, die am 1. August 2019 in Kraft treten wird, Bezug genommen.