Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/376 7. Wahlperiode 04.04.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und deren Teilnahme an Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife sowie der Allgemeinen Hochschulreife und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Für aktuelle Auswertungen wird im Bildungsbereich das Schulinformations- und Planungssystem (SIP) genutzt. Mit dem darin befindlichen Personalverwaltungssystem Persys werden außer zu Beschäftigungsverträgen keine Zeitbezüge zu personenbezogenen Merkmalen gespeichert. Historische Daten können nur unter Verwendung der amtlichen Schulstatistik ermittelt werden. Drucksache 7/376 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Anzahl von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern arbeitete bzw. arbeitet in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016 sowie 2016/2017 a) an den öffentlichen allgemein bildenden und b) an den öffentlichen beruflichen Schulen in Mecklenburg- Vorpommern (bitte getrennt nach Schularten, Schulamtsbereichen, Standort der beruflichen Schule angeben)? Zu a) und b) Der Begriff „Seiteneinsteiger“ ist im Rahmen der Schulstatistik in Mecklenburg-Vorpommern kein Erhebungsmerkmal. Alternativ wird über die Zahl der Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung berichtet. Die Daten für die Schuljahre 2013/2014 bis 2015/2016 können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Anzahl der hauptberuflichen Lehrkräfte ohne (anerkannte) Lehramtsprüfung bzw. ohne DDR-Lehrerqualifikation im … Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Zu 1a) Öffentliche allgemein bildende Schulen 386 459 504 Zu 1b) Öffentliche berufliche Schulen Daten zu den öffentlichen beruflichen Schulen liegen nicht vor. Die Anzahl für die öffentlichen und privaten beruflichen Schulen beträgt 458. 277 269 Quelle: amtliche Schulstatistik. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/376 3 Die Daten für das Schuljahr 2016/2017 können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Grundtyp der Schule* Schulamtsbereich Standort (Stammsitz) Anzahl der Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung Grundschule Greifswald 58 Neubrandenburg 20 Rostock 28 Schwerin 50 Förderschule Greifswald 36 Neubrandenburg 4 Rostock 16 Schwerin 51 Gesamtschule Greifswald 8 Neubrandenburg 14 Rostock 18 Schwerin 15 Regionale Schule Greifswald 74 Neubrandenburg 21 Rostock 26 Schwerin 59 Gymnasium Greifswald 19 Neubrandenburg 21 Rostock 16 Schwerin 33 Berufliche Schule Greifswald 9 Güstrow 7 Neubrandenburg 20 Neustrelitz 5 Parchim 1 Pasewalk 4 Rostock 20 Schwerin 15 Stralsund 8 Waren (Müritz) 4 Wismar 5 Wolgast 5 Gesamtergebnis 690 * Die Schulen wurden nach dem Grundtyp der Schule zugeordnet: Beispielsweise Regionale Schulen mit Grundschulen den Regionalen Schulen, Integrierte Gesamtschulen den Gesamtschulen etc. Quelle: SIP Modul Persys Oktober 2016. Drucksache 7/376 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 2. Welche Anzahl der unter Frage 1 benannten Personen verfügt a) über die grundlegende pädagogische Qualifizierung, b) über die lehrbefähigungsbezogene Qualifizierung, c) noch über keine grundlegende pädagogische Qualifizierung (bitte getrennt nach Schularten, Schulamtsbereichen, Standort der beruflichen Schule angeben)? Zu a), b) und c) Ob die in Frage 1 benannten Personen jeweils über die unter a) und c) erfragte grundlegende pädagogische Qualifizierung verfügen, kann nicht angegeben werden, da das Merkmal nicht elektronisch erfasst wird. Weil im Nachhinein die in der amtlichen Schulstatistik ausgewiesenen Lehrkräfte nicht identifizierbar sind, kann eine derartige Erhebung nicht geleistet werden. Berichtet werden kann über die Anzahl der Lehrkräfte, die in den Schuljahren 2013/2014 bis 2015/2016 erfolgreich an der grundlegenden pädagogischen Qualifizierung teilgenommen haben: Schulamt 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Greifswald 13 46 20 Neubrandenburg 1 18 4 Rostock 4 20 13 Schwerin 8 30 15 berufliche Schulen 7 14 7 Gesamt 33 128 59 Schulart 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Grundschulen 9 41 8 Gymnasien/Gesamtschulen 2 14 11 Förderschulen 3 34 14 Regionale Schulen 12 25 19 berufliche Schulen 7 14 7 Gesamt 33 128 59 Im laufenden Schuljahr 2016/2017 nehmen 138 Lehrkräfte an der grundlegenden pädagogischen Qualifizierung teil. Die Landesregierung geht davon aus, dass mit der in Frage 2b) angesprochenen „lehrbefähigungsbezogenen Qualifizierung“ die modularisierte Qualifizierungsreihe nach § 7 der Verordnung zur Qualifizierung von Lehrkräften nach § 2 Absatz 5 und 6 des Lehrerbildungsgesetzes (Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung - LehBAVO M-V) vom 16. November 2015 gemeint ist. Diese wird derzeit vorbereitet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/376 5 3. Wie begründet die Landesregierung, dass die Qualifizierung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger vorwiegend während der Unterrichtszeit stattfindet, obwohl die Verwaltungsvorschrift „Grundlegende pädagogische Qualifizierung von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung “ im § 2 ausführt, dass die Qualifizierung grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit erfolgt? Dass eine Verwaltungsvorschrift „Grundlegende pädagogische Qualifizierung von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung“ mit der zitierten Vorschrift erlassen wurde, ist der Landesregierung nicht bekannt. Der Entwurf einer gleichnamigen Verwaltungsvorschrift, die dann die Qualifizierung ab dem Schuljahr 2017/2018 regeln soll, liegt bislang nur im Status eines noch nicht abgestimmten Referentenentwurfes vor. Die Meinungsbildung der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen. 4. Welche Anzahl von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern arbeitet a) seit mehr als 5 Jahren, b) seit mehr als sieben Jahren und c) seit mehr als 10 Jahren an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen? Zu a), b) und c) Der Begriff „Seiteneinsteiger“ ist im Rahmen der Schulstatistik in Mecklenburg-Vorpommern kein Erhebungsmerkmal. Alternativ wird über die Zahl der Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung berichtet. Die Daten für das Schuljahr 2016/2017 können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Beschäftigungsdauer Anzahl der Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen mehr als 5 Jahre 12 mehr als 7 Jahre 19 mehr als 10 Jahre 44 Quelle: SIP Modul Persys Oktober 2016. Drucksache 7/376 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 5. Welche Anzahl der in Frage 4 benannten Personen verfügt a) über eine grundlegende pädagogische Qualifizierung, b) über eine lehrbefähigungsbezogene Qualifizierung? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Wie verfährt die Landesregierung bei den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, die keine lehrbefähigungsbezogene Qualifizierung absolvierten bzw. absolvieren, die aber die Voraussetzung aufgrund der Dauer ihrer Beschäftigung im Schuldienst gemäß § 2, Absätze 5, 6 und 7 des Lehrerbildungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns erfüllen? Wenn Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die nach dem 31. Dezember 2013 eingestellt wurden, den maßgeblichen Mindestbeschäftigungszeitraum erfüllen und noch nicht oder nur teilweise Gelegenheit hatten, an der modularisierten Qualifizierungsreihe teilzunehmen, verzögert sich die Zuerkennung der Lehrbefähigung dadurch nicht. Es wird allerdings die in der Lehrbefähigungsanerkennungsverordnung festgelegte Vorgabe aufrechterhalten, der zufolge nach dem 31. Dezember 2013 eingestellte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger für die Zuerkennung der Lehrbefähigung auch den Nachweis der Teilnahme an der modularisierten Qualifizierungsreihe erbringen müssen. Dieser Nachweis kann - sofern die Maßnahme noch nicht angeboten wurde - auch im Nachgang zur Zuerkennung der Lehrbefähigung erfolgen. 7. Welche Anzahl von Qualifizierungsmaßnahmen plant die Landesregierung zu welchem Zeitpunkt, um die lehrbefähigungsbezogene Qualifizierung für alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger durchzuführen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/376 7 8. In welchem Umfang sind Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die über keine Lehrbefähigung verfügen, berechtigt, die Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife sowie zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife abzunehmen bzw. daran mitzuwirken, diese Prüfungen abzunehmen? In welchem Umfang von der Regelung in Bezug auf den Erwerb der Mittleren Reife Gebrauch gemacht wird, dass die Prüfungskommission durch alle im Prüfungsjahrgang unterrichtenden Lehrkräfte gebildet wird und weitere Lehrkräfte in die Prüfungskommission berufen werden können (§ 5 Absatz 1 der Verordnung über die Durchführung von Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife (Mittlere-Reife-Verordnung - MittReifVO M-V) vom 14. Juli 2013) und damit Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger einbezogen werden, ist der Landesregierung nicht bekannt. Für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife regelt § 6 Absatz 9 der Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe (Abiturprüfungsverordnung - AbiPrüfVO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 2014, dass von den Mitgliedern des Fachprüfungsausschusses mindestens zwei Mitglieder die Lehrbefähigung für das jeweilige Fach besitzen und die Lehramtsprüfung für Gymnasien abgelegt haben oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen sollen. In welchem Umfang dadurch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger beteiligt werden, ist ebenfalls nicht bekannt.