Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3760 7. Wahlperiode 08.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Freiwilligendienste in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Freiwilligendienste sind über das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und das Bundesfreiwilligendienstegesetz (BFDG) bundesrechtlich einheitlich geregelt. Damit erfolgt über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eine bundeseinheitliche Datenerhebung. Eine landesspezifische Untersetzung (zum Beispiel Zuordnung zu Kreisen/kreisfreien Städten beziehungsweise zu einzelnen Tätigkeitsbereichen) wird durch das BAFzA nicht erfasst. Die durch das BAFzA geführten Statistiken beziehen sich auf alle durch den Bund gemäß Jugendfreiwilligendienstegesetz unterstützten Stellen. Aus diesem Grunde beziehen sich die nachfolgenden statistischen Angaben zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) und zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) ausschließlich auf die durch den Bund erhobenen Daten. Drucksache 7/3760 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Freiwilligendienstleistende sind in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt in welchen Bereichen tätig gewesen (bitte nach Jahren und Landkreis/kreisfreier Stadt darstellen)? Bundesfreiwilligendienst: Jahr durchschnittliche Anzahl der im jeweiligen Jahr monatlich tätigen Freiwilligendienstleistenden 2016 1.604 2017 1.670 2018 1.712 * Quelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Freiwilliges Soziales Jahr: Jahr Anzahl der Freiwilligendienstleistenden 2016 733 2017 791 2018 783 * Quelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) In dieser Statistik erfasst sind nur Freiwilligendienstleistende, für die der Träger des FSJ eine Förderung des Bundes für die pädagogische Begleitung erhält. Zu den Einsatzbereichen der Freiwilligendienstleistenden liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Freiwilliges Ökologisches Jahr: Jahr Anzahl der Freiwilligendienstleistenden 2016 129 2017 129 2018 129 In den genannten Jahren wurde jeweils 129 jungen Menschen ein Freiwilliges Ökologisches Jahr ermöglicht. 53 Jugendliche werden in der Region Westliches Mecklenburg durch den Träger Internationaler Bund e. V. betreut, 76 Jugendliche werden durch die Jugendwerk Aufbau Ost gGmbH in den Regionen Mittleres Mecklenburg, Vorpommern und Rügen betreut. Sie leisten ihren Freiwilligendienst in Einsatzstellen des Natur- und Umweltschutzes, in Einrichtungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, in Klein- und Mittelständischen Unternehmen sowie in Einsatzstellen der Forschung und Lehre. Es steht ein Einsatzstellenpool von mehr als 250 Einsatzstellen zur Verfügung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3760 3 Soweit für Freiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz keine Aufzählung erfolgt ist, liegen der Landesregierung keine Daten vor. 2. Wie hoch wird die Zahl der Freiwilligendienstleistenden im Jahr 2019 eingeschätzt (bitte nach Tätigkeitsgebiet und Landkreis/kreisfreier Stadt darstellen)? Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Gesamtzahl in 2019 nicht wesentlich verändern wird. 3. Mit welchen finanziellen Mitteln wurden welche Freiwilligendienste in Mecklenburg-Vorpommern in den jeweiligen Jahren seit 2016 unterstützt (bitte nach Herkunft der Mittel zwischen europäischen, Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln unterscheiden)? Bundesfreiwilligendienst: Für den Bundesfreiwilligendienst wurden für Einsatzstellen in Mecklenburg-Vorpommern finanzielle Mittel des Bundes in folgender Höhe ausgezahlt: Jahr Höhe der Mittel in Euro 2016 7.691.200 2017 8.016.800 2018 8.217.200 2019* 6.420.800 * Zu beachten ist, dass sich die Summe für 2019 durch weitere Dienstbeginne in diesem Jahr noch erhöhen wird. Freiwilliges Soziales Jahr: Für das FSJ stehen insgesamt in der laufenden Förderperiode 2,5 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Die Förderung erfolgt dabei schuljahresund nicht kalenderjahrbezogen. Folgende Beträge wurden für die Jahre 2016 bis 2018 im Rahmen der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres ausgezahlt: Jahr Höhe der Mittel in Euro 2016 266.955 2017 373.700 2018 242.725 Drucksache 7/3760 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Fördermittel, die zur Förderung der pädagogischen Begleitung im FSJ seitens des Bundes (Bundesmittel ) einfließen, sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Höhe der Mittel in Euro 2016 976.084 2017 930.077 2018 969.075 Landesmittel fließen nicht in die Finanzierung. Freiwilliges Ökologisches Jahr: Für das FÖJ stehen insgesamt in der laufenden Förderperiode 6,28 Millionen Euro aus Mitteln des ESF zur Verfügung. Folgende Beträge wurden für die Jahre 2016 bis 2018 im Rahmen der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres ausgezahlt: Jahr Höhe der Mittel in Euro 2016 771.340,50 2017 823.242,00 2018 821.631,84 Fördermittel, die zur Förderung der pädagogischen Begleitung im FÖJ seitens des Bundes (Bundesmittel) einfließen, sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Höhe der Mittel in Euro 2016 309.600 2017 309.600 2018 309.600 Landesmittel fließen nicht in die Finanzierung. Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD): Hinsichtlich weiterer geförderter Jugendfreiwilligendienste wird auf den Internationalen Jugendfreiwilligendienst hingewiesen. In Mecklenburg-Vorpommern erhält ein Träger des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes, das DRK Soziale Freiwilligendienste Mecklenburg-Vorpommern gGmbH in Schwerin, nach der Richtlinie zur Umsetzung des „Internationalen Jugendfreiwilligendienstes“ folgende Zuwendung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Jahr Höhe der Mittel in Euro 2016 170.950 2017 158.075 2018 153.575 Weitere Förderungen aus Mitteln des Bundes nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz sind nicht bekannt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3760 5 Zum Einsatz von kommunalen Mitteln liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Landkreise und kreisfreien Städte konnten hierzu ebenfalls keine Angaben beziehungsweise keine mit Blick auf die Fragestellung verwertbaren Angaben machen. 4. Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern finanzielle Möglichkeiten, um diese Personengruppe in der Frage der Mobilität und bei der Ehrenamtskarte zu unterstützen bzw. zu berücksichtigen? Allen im Inland tätigen Freiwilligen steht ein Freiwilligenausweis zu. Mit diesem Freiwilligenausweis besteht für die Teilnehmenden eines Freiwilligendienstes die Möglichkeit, Vergünstigungen im Öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel Monatskarte für Auszubildende anstelle einer normalen Monatskarte) und bei der Deutschen Bahn (beim Kauf einer BahnCard) zu erhalten. Hinsichtlich der Ehrenamtskarte wird auf das Konzept zur Einführung einer landesweit gültigen Ehrenamtskarte verwiesen (Landtagsdrucksache 7/3720). Diese soll auch von Teilnehmenden an Freiwilligendiensten beantragt werden können, soweit die Voraussetzungen für den Erhalt erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem eine Mindestdauer des ehrenamtlichen Engagements von drei Jahren. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren beträgt die Mindestdauer ein Jahr. Sonderregelungen für Teilnehmende an Freiwilligendiensten sind nicht vorgesehen.