Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3761 7. Wahlperiode 18.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Situation der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeiter sind derzeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten beschäftigt (bitte nach Schulform unterscheiden)? Nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten derzeit 190 Personen in der Jugendsozialarbeit beschäftigt. Der Einsatz von Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeitern erfolgt nicht am Lernort Schule. Aus diesem Grund ist eine Unterscheidung nach Schulform nicht möglich. 2. Wie viele Stellen in der Schulsozialarbeit gab es in Mecklenburg- Vorpommern zum Stichtag 31. Dezember 2018 sowie im ersten Quartal des Jahres 2019 unterteilt nach ESF- und BuT-geförderten Stellen sowie Stellen mit sonstiger Förderung (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Förderung auflisten)? Nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte gab es zum Stichtag 31. Dezember 2018 356 sowie zum Stichtag 31. März 2019 368 Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Die nachfolgende Darstellung gliedert die Gesamtzahl nach Finanzierungsart und Gebietskörperschaft. Drucksache 7/3761 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 kreisfreie Stadt/ Stichtag 31.12.2018 Landkreis ESF BuT Landesprogramm Schulsozialarbeit rein kommunal finanzierte Schulsozialarbeit Landeshauptstadt Schwerin 14 9 0 0 Hansestadt Rostock 24 0 8 4 Ludwigslust-Parchim 32 0 18 1 Mecklenburgische Seenplatte 34 0 15 7 Nordwestmecklenburg 21 6 9 0 Rostock 27 1 11 2 Vorpommern-Greifswald 34 5 15 6 Vorpommern-Rügen 29 0 21 3 Summe 215 21 97 23 kreisfreie Stadt/ Stichtag 31.03.2019 Landkreis ESF BuT Landesprogramm Schulsozialarbeit rein kommunal finanzierte Schulsozialarbeit Landeshauptstadt Schwerin 14 9 0 0 Hansestadt Rostock 25 0 8 10 Ludwigslust-Parchim 35 0 17 1 Mecklenburgische Seenplatte 35 0 14 8 Nordwestmecklenburg 22 6 9 0 Rostock 27 1 12 2 Vorpommern-Greifswald 34 5 15 6 Vorpommern-Rügen 29 0 21 3 Summe 221 21 96 30 3. Wie viele Stellen der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern, die aus nicht verbrauchten Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wurden, sind seit dem Jahr 2017 weggefallen (bitte konkrete Gründe angeben)? In der Landeshauptstadt Schwerin und der Hansestadt Rostock sowie den Landkreisen Rostock, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald, Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg sind nach eigenen Angaben seit 2017 keine Stellen der Schulsozialarbeit, die aus nicht verbrauchten Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert wurden, weggefallen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3761 3 Nach Angaben des Landkreises Vorpommern-Rügen sind alle 21 Fachkräfte der Schulsozialarbeit , die bis August 2017 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wurden, ab September 2017 aus dem Landesprogramm Schulsozialarbeit gefördert worden. 4. Wie viele Stellen von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sind aus welchen Gründen in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten von einer Streichung bedroht (bitte nach Schulform und Stellenumfang unterscheiden)? a) Wie viele Stellen sind gefährdet, weil wegen des Wegfalls der Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) keine Weiterbeschäftigung erfolgen kann? b) Welche Gesamtsumme zur Finanzierung der Schulsozialarbeit in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten wird durch Wegfall der Restmittel aus dem BuT defizitär? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach aktuellen Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte sind in der nachfolgenden Darstellung die von einer Streichung bedrohten Stellen (Einsatzorte) angegeben. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass gemäß der aktuellen Richtlinie zur Förderung der Schulsozialarbeit vom 22. März 2018 den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit gegeben ist, die erforderliche Kofinanzierung auch über die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu erbringen. kreisfreie Stadt/ Landkreis von Streichung bedroht Grund für die Streichung defizitäre Gesamtsumme in Euro nach Schulform (Einsatzort) nach Umfang in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) Landeshauptstadt Schwerin 6 x Grundschule 2 x Regionalschule 1 x Berufsschulförderzentrum 1 x stadtweite Schulsozial- arbeit 1 x Förderschule 3,8125 VZÄ 1,625 VZÄ 0,875 VZÄ 0,875 VZÄ 0,4375 VZÄ Wegfall BuT- Förderung ab 2021 300.000 Hansestadt Rostock 0 - - - Ludwigslust- Parchim 0 - - - Mecklenburgische Seenplatte 0 - - - Drucksache 7/3761 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 kreisfreie Stadt/ Landkreis von Streichung bedroht Grund für die Streichung defizitäre Gesamtsumme in Euro Nordwestmecklenburg 4 x Gymnasium 4 x Regionale Schule 4 x Förderschule 3 x Berufliche Schule 3,25 VZÄ 3,75 VZÄ 3,125 VZÄ 2,675 VZÄ Wegfall Restmittel BuT ab 2021 710.000 Rostock 13 keine Angaben keine Angaben 245.976,96 Vorpommern- Greifswald 3 x Grundschule 5 x Gymnasium 2 x Berufliche Schule 1 x Regionale Schule 2 x Förderschule 2 x Regionale Schule mit 2 x Grundschule 1 x Regionale Schule 2 x Berufliche Schule 2,625 VZÄ 4,275 VZÄ 1,875 VZÄ 0,75 VZÄ 1,625 VZÄ 1,675 VZÄ 1,00 VZÄ 0,90 VZÄ 1,825 VZÄ Wegfall Restmittel BuT ab 2021 247.905 Vorpommern- Rügen 0 - - - Summe 59 Aus den von den Landkreisen und kreisfreien Städten angegebenen 59 Stellen (Einsatzorten), können nicht in jedem Fall Rückschlüsse auf den Wegfall einer Weiterbeschäftigung aufgrund fehlender Restmittel des Bildungs- und Teilhabepaketes gezogen werden, da mit Stand vom 31. März 2019 nur 21 Stellen ausschließlich aus diesen Restmitteln finanziert werden. 5. Welche Vorplanungen und Zielsetzungen zur auskömmlichen Finanzierung und flächendeckenden Sicherstellung der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern haben bisher zum geplanten Doppelhaushalt 2020/2021 stattgefunden? Ist geplant, wegfallende Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch Landesmittel zu ersetzen? Die Schulsozialarbeit wird als kommunale Aufgaben in Mecklenburg-Vorpommern in gemeinsamer Verantwortung von den Landkreisen, kreisfreien Städten und dem Land getragen. Dazu stellt das Land den Kommunen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Die Finanzierung der anteilig aus dem ESF geförderten Schulsozialarbeit erfolgt im Rahmen der aktuellen ESF-Förderperiode bis zum 31. Dezember 2022. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3761 5 Gemäß der Ziffern 9 und 10 der Koalitionsvereinbarung wird der Fortsetzung des Programms zur Förderung der Schulsozialarbeit auch nach 2022 aus dem ESF oberste Priorität eingeräumt. Gemäß Landtagsbeschluss vom 8. Dezember 2016 unterstützt das Land die Landkreise und kreisfreien Städte dabei, die temporär aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanzierte Schulsozialarbeit fortzuführen. Für diese Unterstützung stellt das Land jährlich bis zu 1,80 Millionen Euro zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Unterstützung ist derzeit nicht vorgesehen. Die derzeitig vom Land anteilig geförderte Schulsozialarbeit ist im Doppelhaushalt 2020/2021 sichergestellt. 6. Sollen Restmittel aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für die Finanzierung der Schulsozialarbeit in Mecklenburg- Vorpommern eingesetzt werden? a) In welcher Höhe? b) Aus welchem Verwendungszweck sind BAföG-Mittel übrig und sollen für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden? c) Wie viele und welche der mit BuT-Mitteln finanzierten Schulsozialarbeiterstellen sollen damit abgesichert werden? Die Fragen 6, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 5 stellt das Land aus Restmitteln des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) jährlich bis zu 1,80 Millionen Euro zur Verfügung und finanziert damit anteilig aktuell 96 Stellen der Schulsozialarbeit im Land. 7. Welche mittel- und langfristigen Zielsetzungen bzw. Visionen verfolgt die Landesregierung zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern? Jugend- und Schulsozialarbeit sind Leistungen der Jugendhilfe und werden von den Kommunen in eigener Verantwortung bedarfsgerecht eingesetzt. Das Land kommt auch weiterhin seiner Verpflichtung nach § 82 des SGB VIII nach, die Jugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Da insbesondere die Schulsozialarbeit auch im Landesinteresse liegt, beteiligt sich das Land auch an der Finanzierung der Schulsozialarbeit. Ziel der Landesregierung ist es, die Kommunen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung im eigenen Wirkungskreis auch weiterhin fachlich zu unterstützen . Hier soll gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten insbesondere die Qualität und Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit in den Fokus genommen werden. Drucksache 7/3761 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 8. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, die Schulsozialarbeit als festen Bestandteil der Jugendhilfe und damit als Pflichtaufgabe in das Kinder- und Jugendförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KJfG M-V) aufzunehmen? Eine abschließende Positionierung der Landesregierung hat hierzu noch nicht stattgefunden.