Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3763 7. Wahlperiode 16.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Feuerwehren: Aktueller Stand der Brandschutzbedarfsplanungen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Am 4. Juni 2019 wurden die Landkreise gebeten zu berichten, wie weit die Umsetzung der gesetzlichen Forderung zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in ihrem Zuständigkeitsbereich ist. Der vorgesehene Zeitpunkt des Berichtes ist der 31. August 2019. Städte mit Berufsfeuerwehren hatten schon vor Einführung der gesetzlichen Brandschutzbedarfsplanung einen Brandschutzbedarfsplan. Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Drucksache 7/2499) ergeben sich Nachfragen. 1. Wie viele Gemeinden im Land haben zum jetzigen Stand eine Brandschutzbedarfsplanung aufgestellt (bitte aufschlüsseln nach Gemeinde und Brandschutzbedarfsplanung)? Aufgrund des geringen Zeitrahmens für die Beantwortung der Kleinen Anfrage waren zum Zeitpunkt der Beantwortung nur die Landkreise Rostock, Ludwigslust-Parchim, Vorpommern- Rügen und Mecklenburgische Seenplatte in der Lage, eine Übersicht zur Verfügung zu stellen. Drucksache 7/3763 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Danach haben folgende Gemeinden einen Brandschutzbedarfsplan aufgestellt: Landkreis Rostock Die Gemeinden Roggentin, Broderstorf, Thulendorf, Poppendorf, Klein Kussewitz, Glasewitz, Groß Schwiesow, Gülzow-Prüzen, Gutow, Klein Upahl, Kuhs, Lohmen, Lüssow, Mistorf, Mühl, Rosin, Plaaz, Reimershagen, Sarmstorf, Zehna, Laage, Dolgen am See, Wardow, Hohen Sprenz, Diekhof, Groß Wokern, Bentwisch, Blankenhagen, Gelbensande, Mönchhagen, Rövershagen, Benitz, Bröbberow, Kassow, Rukieten, Stadt Schwaan, Vorbeck, Wiendorf, Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow Ziesendorf, Sanitz, Satow und die Stadt Bad Doberan haben einen Brandschutzbedarfsplan beschlossen. Landkreis Ludwigslust-Parchim Die Stadt Parchim und die Ämter Boizenburg-Land und Crivitz haben einen Brandschutzbedarfsplan für ihre angehörigen Gemeinden beschlossen. Landkreis Vorpommern-Rügen Es hat bisher noch keine Gemeinde einen Brandschutzbedarfsplan beschlossen. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Die Hansestadt Demmin, die Stadt Neustrelitz und die Stadt Dargun sowie die Ämter Demmin- Land, Friedland, Malchin am Kummerower See, Neverin, Penzliner Land, Röbel-Müritz, Stargarder Land und Woldegk haben einen Brandschutzbedarfsplan für ihre angehörigen Gemeinden beschlossen. 2. Wie viele Gemeinden im Land haben zum jetzigen Stand noch keine Brandschutzbedarfsplanung aufgestellt (bitte aufschlüsseln nach Gemeinde und Brandschutzbedarfsplanung)? Bei allen Gemeinden der Landkreise Rostock, Ludwigslust-Parchim, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte befindet sich die Brandschutzbedarfsplanung in Erarbeitung. Demzufolge gibt es in den zuvor genannten Landkreisen keine Gemeinden, die mit der Brandschutzbedarfsplanung nicht begonnen haben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3763 3 3. Aus welchen Gründen haben die in der Antwort auf Frage 2 genannten Gemeinden zum jetzigen Stand noch keine Brandschutzbedarfsplanung aufgestellt? Entfällt. Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Bis wann wird die Landesregierung die Brandschutzbedarfsplanungen ausgewertet haben? Nach § 15 der Feuerwehrorganisationsverordnung vom 21. April 2017 hatten die Gemeinden bis spätestens 31. Mai 2019 Zeit, die Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen. Die Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg- Vorpommern, welche die Grundlage für die Brandschutzbedarfsplanung bildet, ist jedoch erst ein halbes Jahr nach Inkraftsetzung der Feuerwehrorganisationsverordnung am 12. Oktober 2017 verabschiedet worden. Aufgrund dieser Zeitverzögerung haben einige Gemeinden ihre Planungen erst verspätet begonnen. Diese Gemeinden sollten allerdings bis Oktober 2019 in der Lage sein, ihre Brandschutzbedarfsplanungen abzuschließen. Erst danach kann der Brandschutzbedarf aus Landessicht ermittelt werden. Eine verbindliche Aussage, wann dieser Vorgang tatsächlich abgeschlossen sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden. 5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung nach der Auswertung der Brandschutzbedarfsplanungen treffen? Die Gemeinden haben nach § 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises in ihrem Gebiet sicherzustellen. Somit obliegt es vorrangig den Gemeinden auf der Grundlage der Brandschutzbedarfsplanungen, bestehende Defizite im Brandschutz abzustellen. Sofern sich allerdings Schwerpunkte ergeben, die für viele Gemeinden zutreffend sind, ist zu überlegen, in welcher Form eine Hilfestellung durch den Landkreis beziehungsweise durch das Land erfolgen kann. Unabhängig davon beabsichtigt die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen mit Hilfe von Landesbeschaffungen von Fahrzeugen die Gemeinden zu unterstützen. Die Gemeinden sollen damit in die Lage versetzt werden, mögliche Defizite bei der Feuerwehr bezüglich der Fahrzeuge abzubauen.