Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3764 7. Wahlperiode 09.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Verpflegung in der Kita und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch ist der Zeitaufwand für das Personal hinsichtlich des Eintreibens der Verpflegungskosten der Eltern? 2. Welche Probleme sind diesbezüglich aufgetreten? 3. Wie oft wurden seit 2017 Mahnbescheide an Eltern verschickt, die die Verpflegungskosten nicht bezahlt haben (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird weder durch das Land noch durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Statistik dazu erhoben, wie hoch der zeitliche Aufwand zum Einfordern der Verpflegungskosten ist, ob hierbei Probleme auftreten oder in welchem Umfang Mahnbescheide ausgelöst werden. Gemäß § 21 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 1 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) werden die Verpflegungskosten den Eltern als Bestandteil des Elternbeitrags durch den Träger der Einrichtung beziehungsweise durch die Tagespflegeperson in Rechnung gestellt. Der Personalaufwand zum Einfordern der Kosten verbleibt in der Verantwortung des Trägers beziehungsweise bei der Tagespflegeperson. Drucksache 7/3764 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Wie oft wurden seit 2017 die Verpflegungskosten seitens des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe übernommen (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wurden darum gebeten, die Anzahl von Übernahmefällen für Verpflegungskosten nach § 21 Absatz 6 KiföG M-V seit 2017 mitzuteilen. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Landeshauptstadt Schwerin und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben darauf hingewiesen, dass eine Beantwortung innerhalb der gegebenen Frist nicht möglich sei. Durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg und Rostock ist innerhalb der Frist keine Zuarbeit erfolgt. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vorpommern-Greifswald und Vorpommern- Rügen melden Fälle der Kostenübernahme für Verpflegungskosten in folgendem Umfang. Die Kosten bilden den monatlichen Durchschnitt des jeweiligen Jahres ab. Landkreis Anzahl Übernahme von Verpflegungskosten 2017 Anzahl Übernahmefälle von Verpflegungskosten 2018 Vorpommern-Greifswald 3.745 3.462 Vorpommern-Rügen 2.796 2.495 5. Wie hoch wären die Kosten für das Land, wenn die Vollverpflegung vom Land übernommen werden würde? Eine valide Bezifferung der Kosten für das Land ist nicht möglich. Die tatsächlichen Kosten für die Verpflegung variieren je nach Träger, Betreuungsart und -umfang. Darüber hinaus werden Daten in diesem Zusammenhang landesseitig nicht erhoben. Möglich ist allenfalls eine grobe Schätzung, basierend auf den aktuellen Meldungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 KiföG M-V und auf Kostenannahmen im Bereich Hort und Kindertagespflege. Danach könnten sich die jährlichen Verpflegungskosten auf bis zu circa 95 Millionen Euro belaufen. Nach Abzug der Kosten für die Übernahmefälle nach § 21 Absatz 6 KiföG M-V in Verbindung mit § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Annahme circa 25 Millionen Euro) würden die Kosten für die Vollverpflegung für das Land auf der Basis dieser Annahmen bis zu circa 70 Millionen Euro betragen.