Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. April 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/378 7. Wahlperiode 07.04.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD Kosten für Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut einem Artikel in der Welt1 werden die erwarteten Kosten für Asylbewerber im Jahr 2016 deutlich höher ausfallen. Nachdem die ursprüngliche Zahl bereits Ende des letzten Jahres nach oben korrigiert wurde, gehen Bund und Länder nun davon aus, dass die Gesamtkosten aller Länder bis zu 23 Milliarden Euro betragen werden. Zahlen für das Land Mecklenburg-Vorpommern liegen aktuell nicht vor. Der Deutsche Städtetag kritisiert, dass in einigen Ländern nicht alle Bundesmittel für die Kommunen ausgeschöpft werden. Die Bundesregierung stellt eine „Integrationspauschale“ für die Jahre 2016, 2017 und 2018 bereit.2 1. Wann werden die Daten aus Mecklenburg-Vorpommern zu den Kosten für Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern im Jahr 2016 erwartet? 2. Ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits eine Tendenz der Kostenentwicklung für Daten aus Mecklenburg-Vorpommern absehbar? Wenn ja, sind die zuvor kalkulierten Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für das Jahr 2016 in der Tendenz ausreichend gewesen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. 1 Die Welt (10.03.2017). 2 https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/07/2016-07-07-bund-laender-treffenintegrationskosten .html (Stand: 10.03.2017). Drucksache 7/378 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In Mecklenburg-Vorpommern erstattet das Land den Kommunen die Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vollständig. Die vom Land gezahlten Erstattungen überschreiten die zuvor geplanten Beträge (vgl. Nummer 1 der Tabelle). Der Mittelabfluss im Landeshaushalt für wichtige Teilbereiche der Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten stellt sich im Jahr 2016 wie folgt dar: in Mio. Euro Soll 2016 Ist 2016 Differenz 1. Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten (0407 MG 03 und Integration durch Sport) 168,9 225,7 56,8 davon Erstattung an Kommunen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz und Unterbringung Flüchtlinge 111,3 178,2 66,9 2a) kommunale Integrationslotsen und kommunale Verwaltungskosten Asyl (Ergebnis Spitzentreffen 15. Februar 2015) 4,8 4,8 0,0 2b) Asylvereinbarung 2. August 2016 (kommunale Verwaltungskosten Asyl und 100 Euro/Schutzberechtigten) 0,0 3,8 3,8 3. unbegleitete minderjährige Ausländer (umA): Erstattungen von Verwaltungsaufwand sowie Erstattungen von Kosten der Hilfe zur Erziehung von umA 20,8 36,5 15,7 4. laufende Ausgaben für Asylbewerber und Flüchtlinge (Summe 1. bis 3.) 194,5 270,8 76,3 3. Hält das Land Mecklenburg-Vorpommern Finanzmittel für die Kommunen zurück, die durch die sogenannte „Integrationspauschale“ von der Bundesregierung zur Verfügung stehen? Wenn ja, aus welchem Grund? Die Behauptung, dass das Land Finanzmittel für die Kommunen aus der „Integrationspauschale “ zurückhält, ist nicht zutreffend. Das Land verwendet die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel aus der Integrationspauschale zur Finanzierung der Zuweisungen gemäß der zwischen der Landesregierung und dem Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern geschlossenen Vereinbarung vom 2. August 2016 über die Finanzierung flüchtlingsbedingter Mehrbelastungen in den Jahren 2016 bis 2018. Darüber hinaus werden die Mittel auch für Erstattungen an die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Kosten der Hilfe zur Erziehung und der Integration unbegleiteter minderjähriger Ausländer sowie für Förderprojekte der sozialen und beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten eingesetzt.