Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3784 7. Wahlperiode 18.07.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Hygiene und Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Für die Beantwortung der Fragen zur Krankenhaushygiene wurde das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) um Stellungnahme gebeten. Das LAGuS ist nach § 2 Absatz 3 des Infektionsschutzausführungsgesetzes zuständige Behörde für die infektionshygienische Überwachung der Krankenhäuser im Land. Die hygienische Überwachung der Pflegeheime sowie die Trinkwasserüberwachung werden durch die kommunalen Gesundheitsbehörden vorgenommen. Auch diese wurden um Stellungnahme gebeten. Aufgrund der engen Terminsetzung, der knappen Personaldecke und der Urlaubszeit sind teilweise nur eingeschränkte Zuarbeiten erfolgt. 1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung den Verbesserungen der Hygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg -Vorpommern bei? Die Landesregierung misst der Hygiene und Infektionsprävention sehr große Bedeutung bei. Die Überwachung der Krankenhaushaushygiene in den Krankenhäusern Mecklenburg- Vorpommerns erfolgt deshalb durch das LAGuS. Drucksache 7/3784 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Damit ist gewährleistet, dass in allen Krankenhäusern des Landes ein einheitlicher Maßstab und einheitliche Kriterien angewendet werden. Pro Jahr werden vom LAGuS unterschiedliche Bereiche der Krankenhäuser begangen. Diese Bereiche werden vom LAGuS festgelegt. Darüber hinaus trägt die Landesregierung dafür Sorge, dass durch zeitnahe Anpassung landesrechtlicher Vorgaben, wie zum Beispiel der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO M-V), stets die erforderlichen aktuellen fachlichen Standards und landesrechtlichen Grundlagen im Bereich Hygiene und Infektionsprävention existieren. Dadurch wird ein hohes Niveau von Hygiene und Infektionsprävention gewährleistet . Die letzte Änderung der MedHygVO M-V erfolgte am 23. April 2019. Die hygienische und gesundheitsrechtliche Überwachung von Pflegeeinrichtungen durch die kommunalen Gesundheitsämter erfolgt gemäß den Vorgaben des LAGuS zur Dringlichkeit der Überwachung nach Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg- Vorpommern (ÖGDG M-V). Unter folgendem Link können Informationen des LAGuS zum ÖGDG M-V abgerufen werden: https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/Krankenhaushygiene _Allgemeine_Hygiene/Informationsmaterial-und-Formulare/. Des Weiteren werden die Pflegeeinrichtungen anlassbezogen, nach Eingang von Erreger-/Erkrankungsmeldungen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) oder nach Bürgerbeschwerden kontrolliert. Dabei umfasst die Überwachung nicht ausschließlich die Objektkontrolle , sondern es besteht ein enger Kontakt zu den Pflegedienstleitungen, als Mittel zur Beratung und Anleitung bei gezielten hygienischen Fragestellungen, vor allem in Verbindung mit Erkrankungsfällen. 2. Welche Instrumente, Maßnahmen oder Förderprogramme zur Verbesserung der Hygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene? Zur Verbesserung der Hygiene in Krankenhäusern gibt es vor allem Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert-Koch- Institut (RKI) und Krankenhaushygiene-Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH). Die Empfehlungen der KRINKO sind nach § 2 Absatz 2 MedHygVO M-V einzuhalten und müssen von den Einrichtungen umgesetzt werden. Das LAGuS überwacht die Einhaltung der KRINKO-Empfehlung. Kleine Einrichtungen werden mindestens einmal pro Jahr und große bis zu viermal pro Jahr überwacht und begangen. Zusätzlich werden die Kliniken bei allen Neu- und Umbauten von der Planung bis zur Inbetriebnahme vom LAGuS betreut, um so zu gewährleisten, dass krankenhaushygienische Anforderungen schon beim Bau berücksichtigt werden. Vom LAGuS werden jährlich verschiedene zentrale und dezentrale Fortbildungen für die Mitarbeiter der Krankenhäuser angeboten. Ebenso treten die Mitarbeiter des LAGuS auch als Referenten bei klinikeigenen Fortbildungen auf. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3784 3 Das LAGuS kontrolliert jährlich, ob das Hygienepersonal in den Häusern seiner Pflicht zur jährlichen Fortbildung nachgekommen ist und ob in den Häusern auch Fremdpersonal zu Hygienefragen geschult worden ist. Auf der Internetseite des LAGuS sind vielfältige Materialien und Merkblätter für jeden frei zugänglich https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/Krankenhaushygiene_Allgemeine _Hygiene/. Diese Materialien wurden vor Veröffentlichung in Arbeitskreisen abgestimmt. Die Arbeitskreise setzen sich aus Hygienepersonal der unterschiedlichen Berufsgruppen im Land zusammen . In den Materialien werden vorrangig Anforderungen geregelt, welche durch andere Empfehlungen nicht oder ungenügend geregelt sind. Mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2011 wurden die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und KRINKO sowie der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) beim Robert-Koch-Institut (RKI) für Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens verbindlich. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die Voraussetzungen gemäß KRINKO-Empfehlung zu personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen bis spätestens zum 31. Dezember 2019 zu schaffen. Durch die Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde 2013 ein Sonderprogramm zur Förderung der Krankenhaushygiene aufgestellt. Durch das Hygieneförderprogramm sollen den Krankenhäusern zur Erreichung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen im Sinne der KRINKO-Empfehlung zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde die Laufzeit des Programmes verlängert auf die Jahre 2017 bis 2019, für einige Fördermaßnahmen der Fort- und Weiterbildung sowie im Bereich der externen Beratungsleistungen bis maximal 2023. Zudem wurden zusätzliche Berufsgruppen aus dem Bereich der Infektiologie in den Förderumfang mit aufgenommen. Der Schwerpunkt der Inanspruchnahme liegt auf der Neueinstellung von Hygienepersonal, der internen Besetzung neu geschaffener Stellen sowie der Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen. Pflegeeinrichtungen werden mindestens einmal jährlich durch die Gesundheitsämter kontrolliert . Durch das LAGuS wurden und werden Hygienegrundsätze, Informationen zu infektionshygienischen Anforderungen und Infektionskrankheiten erarbeitet, die unter https://www. lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/Krankenhaushygiene_Allgemeine_Hygiene/Informationsmaterial -und-Formulare/ abrufbar sind. Weitere Empfehlungen sind der Rahmenhygieneplan gemäß § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Alten- und Altenpflegeheime und weitere Einrichtungen nach § 1 des Heimgesetzes sowie die Empfehlungen für Hygieneanforderungen der DGKH und der KRINKO für Pflegeeinrichtungen . Die kommunalen Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern sind in der Arbeitsgemeinschaft Hygiene des Landes (AG Hygiene) regelmäßig mit dem LAGuS und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V zu diesen Themen im Austausch. Drucksache 7/3784 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Wie hat sich die Anzahl der festgestellten Hygieneverstöße in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2015 bis 2018 entwickelt (bitte nach Art des Verstoßes, nach Einrichtungstyp und nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt angeben)? a) In welcher Anzahl handelt es sich je Jahr und im 3-Jahres-Vergleich um Wiederholungsfälle in schon in vorigen Jahren oder im laufenden Jahr auffällig gewordenen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ? b) Welche Möglichkeiten der Ahndung bzw. Sanktionierung gibt es bei festgestellten Hygieneverstößen im Erst- und im Wiederholungsfall ? c) Wie wurden die in den Jahren 2015 bis 2018 bekannt gewordenen Fälle von Hygieneverstößen im Erst- bzw. im Wiederholungsfall geahndet bzw. sanktioniert? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Bei den Überwachungsmaßnahmen des LAGuS werden in den Krankenhäusern immer wieder Hygienemängel aufgezeigt. Insgesamt sind dies in den seltensten Fällen schwerwiegende Mängel. Da die Umsetzung der Krankenhaushygiene in der Verantwortung der Leitung der jeweiligen Einrichtung liegt, werden die Mängel in den Überwachungsbögen und Protokollen benannt und der Klinikleitung zugesandt. Bis zu einem gewissen Zeitpunkt muss die Einrichtung dem LAGuS bestätigen, dass die Mängel beseitigt worden sind. Die Nachkontrolle erfolgt sowohl durch das Hygienepersonal der Einrichtung als auch durch das LAGuS. In Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes erfolgt diese Nachkontrolle bei der nächsten planmäßigen Überwachung oder bei schwereren Mängeln kurzfristig. Eine Ahndung bei Verstößen ist nach dem IfSG und der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung , TrinkwV) möglich. Eine Ahndung von Hygienemängeln war bisher nicht erforderlich. Hinsichtlich der Pflegeeinrichtungen wurden die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zu Frage 3, a), b) und c) um Zuarbeit gebeten. In der Kürze der Zeit, aufgrund der dünnen Personaldecke sowie der Urlaubszeit waren einigen Gesundheitsämtern detaillierte Aussagen zu den Fragen nicht möglich. Nachfolgend werden die von den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellten Informationen wiedergegeben. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Keine Angaben. Landkreis Ludwigslust-Parchim Keine Angaben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3784 5 Landkreises Nordwestmecklenburg 2015 Nummer Einrichtungstyp Anzahl von Hygieneverstößen Art des Verstoßes 1 Alten- und Pflegeheim (APH) 1 kein geschultes Hygienepersonal, entsprechende Schulung stand unmittelbar bevor 2 APH 1 Armaturen im Sanitärbereich (Badewannen , Waschtische) beschädigt, werden erneuert 3 APH 1 Legionellen oberhalb des technischen Maßnahmenwertes festgestellt, weitergehende Untersuchungen erfolgten und Gefährdungsanalyse wurde erstellt 2016 Nummer Einrichtungstyp Anzahl von Hygieneverstößen Art des Verstoßes 1 APH 5 fehlendes Händedesinfektionsmittel, bei Nachkontrolle (NK) erledigt Zwischenreinigung in Sanitärbereichen nicht abgesichert, NK, in Hygieneplan Maßnahmen eingearbeitet verunreinigte Einrichtungsgegenstände, die nicht in der routinemäßigen Reinigung beachtet werden (Fensterbretter, Entlüftungsschächte), Rückmeldung über geänderte innerbetriebliche Regelung erfolgt keine Schwarz-/Weißtrennung aufgrund von Platzmangel, zusätzlicher Raum wird geplant Waschmaschine, die für Gewerbe ungeeignet ist, wird nur noch für Bewohnerwäsche genutzt 2 APH 1 Hygieneplan nicht aktuell, nach Beratung erfolgt Aktualisierung 3 APH 1 bauliche Mängel, Auftrag an Fachfirma bzw. Haustechniker 4 APH 1 wenig oder ungenutzte Wasserzapfstellen und kein Spülplan vorhanden, Spülplan wurde erarbeitet Drucksache 7/3784 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 2016 Nummer Einrichtungstyp Anzahl von Hygieneverstößen Art des Verstoßes 5 APH 1 defekte Fliesen im Gemeinschaftsbad, Reparatur ist erfolgt 6 Behinderteneinrichtung 1 defekte Fliesen im Flur, Reparatur ist erfolgt 7 Behinderteneinrichtung 1 Katzen in der Küche, nach Beratung Einhaltung des Verbotes von Tieren in Lebensmitteleinrichtungen 8 Einrichtung für Suchtkranke 4 fehlende Legionellenuntersuchung für das laufende Jahr, 2017 nachgeholt fehlender Hygieneplan, Erarbeitung ist erfolgt defekte Fliesen, Reparatur durch Fachfirma ist erfolgt textiler Fußbodenbelag stark fleckig Reinigung, Austausch erfolgt, wenn finanzielle Mittel vorhanden 2017 Nummer Einrichtungstyp Anzahl von Hygieneverstößen Art des Verstoßes 1 APH 1 Legionellen mittlerer Kontamination in der Hausinstallation festgestellt, weitergehende Untersuchung erfolgte, Gefährdungsanalyse erstellt 2 Behinderteneinrichtung 1 fehlender Hygieneplan, Erarbeitung ist erfolgt 3 Behinderteneinrichtung 2 Schäden im Parkett, Schimmelpilzbefall im Sanitärbereich, Aufträge an Fachfirmen vergeben 4 Behinderteneinrichtung 1 starke Abnutzung der Fußböden, Erneuerung erfolgt, wenn finanzielle Mittel vorhanden 5 Tagesstätte und Wohngruppe 1 fehlender Hygieneplan, Erarbeitung ist erfolgt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3784 7 2018 Nummer Einrichtungstyp Anzahl von Hygieneverstößen Art des Verstoßes 1 APH 1 grobe Unsauberkeit in den verschiedensten Bereichen (Wohnbereichsküchen , Sanitärräume), 2 NK, Mängel behoben, Hygieneplan überarbeitet 2 APH 1 nach Wasserschaden sichtbare Veränderungen in Fensterlaibung und an der Wand, Auftrag an Fachfirma vergeben Landeshauptstadt Schwerin 2015 Nummer Einrichtungsart Anzahl von Hygieneverstößen Art des Verstoßes 1 Pflegeheim 2 Untersuchungspflicht Legionellen nicht erfüllt 2 Pflegeheim 2 Überschreitung Technischer Maßnahmenwert Legionellen > 100 Koloniebildende Einheit (KBE)/ 100 Milliliter (ml) 3 Kurzzeitpflege 0 4 Tagespflege 0 5 Hospiz 0 6 Pflegeheim 3 Hygieneplan nicht objektbezogen 2017 Nummer Einrichtungstyp Anzahl von Hygieneverstößen Art des Verstoßes 6 APH 2 starke Abnutzung der Fußböden, Erneuerung erfolgt, wenn finanzielle Mittel vorhanden aufgrund von Bauarbeiten im Gebäude ist das Pflegebad mit Gegenständen derart zugestellt, dass eine zweckentsprechende Nutzung nicht möglich ist; nach Beratung wird der Zustand verändert 7 APH 2 Räume nicht ausreichend gelüftet, Lüftungskonzept wird erarbeitet Auslaufventile im Pflegebad in Reinigungsprozess einbeziehen, in Reinigungs - und Desinfektionsplan mit aufgenommen Drucksache 7/3784 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 2016 Nummer Einrichtungsart Anzahl von Hygieneverstößen Art des Verstoßes 1 Pflegeheim 0 2 Kurzzeitpflege 0 3 Tagespflege 0 4 Hospiz 0 2017 Nummer Einrichtungsart Anzahl von Hygieneverstößen Art des Verstoßes 1 Pflegeheim 1 Überschreitung Technischer Maßnahmenwert > 100 KBE/100ml 2 Pflegeheim 1 Verfahrensweise im Hygieneplan fehlt in Bezug auf Tiertherapie als hygienisches Risiko 3 Kurzzeitpflege 0 4 Tagespflege 0 5 Hospiz 0 2018 Nummer Einrichtungsart Anzahl von Hygieneverstößen Art des Verstoßes 1 Pflegeheim 1 Überschreitung Technischer Maßnahmenwert Legionellen > 100 KBE/100 ml 2 Kurzzeitpflege 1 Untersuchungspflicht Legionellen nicht erfüllt 3 Tagespflege 0 4 Hospiz 0 Hansestadt Rostock Jahr 2015 Art der Einrichtung Bestand besichtigt mit Beanstandung ohne Beanstandung stationäre Pflegeheime für ältere Bürger 22 30 (mehrfache Besichtigung ) 3 27 sonstige Einrichtungen für ältere Menschen 43 6 6 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3784 9 Jahr 2015 Art der Einrichtung Bestand besichtigt mit Beanstandung ohne Beanstandung teilstationäre/andere Einrichtungen für psychisch Kranke, Behinderte und Suchtkranke 14 5 5 Jahr 2016 Art der Einrichtung Bestand besichtigt mit Beanstandung ohne Beanstandung stationäre Pflegeheime für ältere Bürger 22 26 5 21 sonstige Einrichtungen für ältere Menschen 43 8 8 teilstationäre/andere Einrichtungen für psychisch Kranke, Behinderte und Suchtkranke 14 25 25 Jahr 2017 Art der Einrichtung Bestand besichtigt mit Beanstandung ohne Beanstandung stationäre Pflegeheime für ältere Bürger 24 29 6 23 sonstige Einrichtungen für ältere Menschen 44 7 7 teilstationäre/andere Einrichtungen für psychisch Kranke, Behinderte und Suchtkranke 14 12 1 11 Jahr 2018 Art der Einrichtung Bestand besichtigt mit Beanstandung ohne Beanstandung stationäre Pflegeheime für ältere Bürger 24 40 10 30 sonstige Einrichtungen für ältere Menschen 46 12 1 11 teilstationäre/andere Einrichtungen für psychisch Kranke, Behinderte und Suchtkranke 15 9 5 4 Bei den Beanstandungen handelt es sich nicht um schwere Hygieneverstöße. Es sind Probleme in der Reinigung, Wäscheaufbereitung oder bei der Bereitstellung von Desinfektionsmitteln aufgetreten. Drucksache 7/3784 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Landkreis Rostock Keine Angaben. Vorpommern-Greifswald Keine Angaben. Vorpommern-Rügen Eine detaillierte Aufstellung für die einzelnen Jahre war in der Kürze der Bearbeitungsfrist nicht möglich. Jedes Jahr werden alle 33 Pflegeheime begangen und für eine ausführliche Antwort müsste jedes Protokoll einzeln ausgewertet werden. Eine Befragung der für die Begehung der Pflegeheime zuständigen Mitarbeiter ergab folgende Beanstandungen/Kritikpunkte: - ungenügende Lagermöglichkeiten, Trennung unreines und reines Lager schwer möglich - fehlende Beschriftung der Anbruchdaten der Desinfektionsmittel - kein Erhalt von Überleitbögen bei Patienten mit multiresistenten Erregern aus den Kliniken und auch keine Mitgabe der Bögen bei Krankenhauseinweisungen - unvollständige Meldung von Krankheitsgeschehen - unzureichende Bereitstellung von Dienstkleidung und auch keine Aufbereitung dieser Kleidung - unzureichend genutzte Trinkwasserleitungen insbesondere in Zimmern bettlägeriger Patienten, keine Spülpläne vorhanden - kein Wechsel bzw. Reinigungsrhythmus der Perlatoren an den Trinkwasserentnahmestellen - unzureichende Einweisung externer Reinigungsdienste - Unwissenheit und Unsicherheit im Umgang mit Patienten mit multiresistenten Erregern - häufig Mangel an ausreichender Anzahl von Pflegekräften durch die Heimaufsicht festgestellt Zu Frage a) bezüglich Pflegeeinrichtungen Weder aus hygienischer noch aus trinkwasserhygienischer Sicht sind in Pflegeinrichtungen Wiederholungsfälle aufgetreten. Die Fragen b) und c) werden bezüglich Pflegeeinrichtungen zusammenhängend beantwortet. Bisher wurden keine Verstöße in Pflegeeinrichtungen geahndet, da die Bereitschaft der Betreiber zur Veränderung nach Wissensvermittlung erkennbar war. Es wurden Kontrollprotokolle mit Festlegungen zur Abstellung der festgestellten Missstände und kostenpflichtige Nachkontrollen veranlasst. Hygieneverstöße einschließlich der Nichtwahrnehmung der Untersuchungspflicht nach Trinkwasserverordnung können als Ordnungswidrigkeit auf der Grundlage des IfSG geahndet werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3784 11 4. Wie hat sich die Anzahl der Infektionen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2015 bis 2018 entwickelt? Zur Anzahl der Infektionen in Krankenhäusern in den Jahren 2015 bis 2018 liegen keine Zahlen vor. Es liegen lediglich Zahlen zu nosokomialen Infektionen (Infektion, die im Zuge eines Aufenthalts oder einer Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung auftritt) vor, welche nach § 6 Absatz 3 IfSG meldepflichtig sind. Weiterhin besteht nach § 7 Absatz 2 IfSG auch vereinzelt eine Meldepflicht für Kolonisationen (Besiedelung mit Keimen). Diese Daten wurden in Drucksache 7/3312 des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für den Zeitraum 2018 bis 15. März 2019 dargestellt. Die im IfSG und der MedHygVO M-V vorgeschriebene Surveillance (Überwachung) nosokomialer Infektionen (zum Beispiel postoperativer Wundinfektionen, katheterassoziierter Infektionen, beatmungsassoziierter Infektionen) wird in jedem Krankenhaus im Rahmen der jährlichen Überwachung überprüft und mit der Leitung der Einrichtung ausgewertet. Gegebenenfalls werden Maßnahmen zur Optimierung eingefordert. Die Raten der Infektionen mit multiresistenten Erregern werden seit 2017 durch das LAGuS landeseinheitlich in allen Krankenhäusern mit einer durch das LAGuS entwickelten Erfassungstabelle dokumentiert. Die erfassten Daten für jedes Krankenhaus werden mit den Referenzdaten des Krankenhausinfektions-Surveillance-System des Nationalen Referenzzentrums für die Surveillance nosokomialer Infektionen und den Daten des jeweiligen Hauses aus den vergangenen Jahren verglichen und gegebenenfalls Optimierungsmaßnahmen eingefordert. Nachfolgend werden die von den kommunalen Gesundheitsämtern bezogen auf Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellten Informationen dargestellt. Nicht alle gewünschten Daten lassen sich vollständig aus den Fachprogrammen in den Gesundheitsämtern herausfiltern. Landkreis Vorpommern-Rügen 2015 Nummer Anzahl Bewohner/ Einrichtung Skabies Rotavirus und Norovirus Infektionen Gastroenteritis Influenza 1 9 2 30 3 27 4 47 9 5 23 6 77 7 9 8 22 9 47 10 13 11 2 12 2 13 32 Drucksache 7/3784 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 2016 Nummer Anzahl Bewohner/ Einrichtung Skabies Rotavirus und Norovirus Infektionen Gastroenteritis Influenza 1 98 53 2 93 12 3 170 15 4 97 21 5 108 15 6 143 9 7 144 10 8 143 9 9 9 10 70 4 11 13 12 144 47 2017 Nummer Anzahl Bewohner/ Einrichtung Skabies Rotavirus und Norovirus Infektionen Gastroenteritis Influenza Listeriose 1 6 2 74 3 25 4 80 4 2 5 50 16 6 90 39 7 87 22 8 140 24 9 6 10 7 11 12 145 80 2018 Nummer Anzahl Bewohner/ Einrichtung Skabies Rotavirus und Norovirus Infektionen Gastroenteritis Influenza 1 6 2 145 18 3 108 17 4 80 43 5 100 6 6 8 7 5 8 125 4 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3784 13 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2015 für 2015 waren in der Kürze der Zeit keine Zahlen generierbar 2016 4 Geschehen/113 Betroffene 2017 11 Geschehen/129 Betroffene 2018 8 Geschehen/118 Betroffene Landkreis Ludwigslust - Parchim Im Jahr 2017 gab es zwei Häufungen von Skabies in Pflegeeinrichtungen. Im Jahr 2018 gab es fünf Häufungen von Skabies in Pflegeeinrichtungen. Landkreis Nordwestmecklenburg 2015 Nummer Bewohneranzahl Rotavirus (ROT) und Norovirus (NOV) Infektionen multiresistente Erreger (MRE) Infektionen 1 84/Alten- und Pflegeheim (APH) NOV, 22 2 204/APH NOV, 18 3 95/APH NOV, 15 4 93/APH NOV, 13 5 132/APH NOV, 21 6 90/APH NOV, 12 7 39/APH NOV, 12 2016 Nummer Bewohneranzahl Rotavirus und Norovirus Infektionen MRE Infektionen 1 92/APH ROT, 17 2 137/APH ROT, 23 3 125/APH ROT, 12 4 77/APH ROT, 9 5 83/APH NOV, 15 6 60/APH NOV, 18 7 120/APH NOV, 18 8 132/APH NOV, 65 9 122/APH NOV, 32 2017 Nummer Bewohneranzahl Rotavirus und Norovirus Infektionen MRE Infektionen 1 77/APH NOV, 43 2 122/APH NOV, 24 3 120/APH NOV, 17 4 100/APH NOV, 65 5 60/APH ROT, 30 Drucksache 7/3784 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 2018 Nummer Bewohneranzahl Rotavirus und Norovirus Infektionen MRE Infektionen 1 84/APH NOV, 17 Landeshauptstadt Schwerin 2015 Nummer Bewohneranzahl Rotavirus und Norovirus Infektionen MRE Infektionen 1 150 22 2 117 24 3 64 16 4 117 34 WBG (weitere bedrohliche Erkrankungen, Gastroenteritis) 5 129 7 WBG 6 134 16 WBG 7 120 50 WBG 8 129 12 WBG 2016 Nummer Bewohneranzahl Rotavirus und Norovirus Infektionen MRE Infektionen 1 120 17 2 64 22 3 134 3 WBG 4 140 82 WBG 5 281 29 WBG 6 140 6 WBG 7 134 7 WBG 8 117 6 WBG 9 60 34 WBG 10 90 43 WBG 11 129 52 WBG 12 60 22 WBG 13 150 73 WBG 14 90 37 WBG 15 117 79 WBG 16 134 70 WBG 17 281 1 18 64 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3784 15 2017 Nummer Bewohneranzahl Rotavirus und Norovirus Infektionen MRE Infektionen 1 134 11 2 281 23 WBG 3 117 2 WBG 4 281 17 WBG 5 117 16 WBG 6 281 75 WBG 2018 Nummer Bewohneranzahl Rotavirus und Norovirus Infektionen MRE Infektionen 1 134 8 2 117 35 3 140 42 WBG 4 60 8 WBG 5 281 46 WBG 6 281 4 WBG 7 60 53 WBG 8 281 1 Hansestadt Rostock Keine Angaben. Landkreis Rostock 2015 7 betroffene Einrichtungen 2016 20 betroffene Einrichtungen 2017 11 betroffene Einrichtungen 2018 8 betroffene Einrichtungen Die Häufungen wurden hauptsachlich durch gastroenteritische Erkrankungen, welche durch Noroviren ausgelöst wurden, verursacht. Drucksache 7/3784 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16 5. Inwieweit sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der Trinkwasserhygiene und dem Auftreten von Infektionen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern und dem sanierungsbedürftigen Zustand von Trinkwasserleitungen bzw. welche sonstigen Ursachen sieht die Landesregierung? Der Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird große Beachtung geschenkt. Es ist bekannt, dass Erreger, welche in Wassersystemen auftreten können, zu nosokomialen Infektionen führen können. In jedem Trinkwasser sind immer Erreger, jedoch unterhalb der Nachweisgrenze, beziehungsweise unter den in der Trinkwasserverodnung (TrinkwV) festgelegten Grenzwerten. Diese Erreger können sich unter gewissen Bedingungen vermehren, zum Beispiel in Bereichen mit stagnierendem Wasser, im Biofilm oder in Bereichen, in welchen die vorgeschriebenen Temperaturen nicht eingehalten werden. Deshalb ist wichtig, dass in jeder Einrichtung ein Wasser-Sicherheitsplan erstellt wird. Dabei müssen unter anderem die Risikobereiche benannt und die erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden. Mit den kommunalen Gesundheitsämtern sind diese Pläne abzustimmen und entsprechende Kontrollpunkte festzulegen. Beim Auftreten von nosokomialen Infektionen werden die Trinkwassersysteme und andere Nassbereiche mitberücksichtigt und gegebenenfalls als Übertragungsquelle ausgeschlossen. Die Einrichtungen sind verpflichtet bei Überschreitung von Grenzwerten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. In Pflegeeinrichtungen werden selten trinkwasserassoziierte Infektionen festgestellt. Ein Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Legionelloseerkrankungen und dem Überschreiten der technischen Maßnahmenwerte für den Parameter Legionellen ist insbesondere bei Menschen mit geschwächter Abwehrlage möglich. Eine Überschreitung des festgelegten Maßnahmenwertes bedeutet nicht gleich eine sanierungsbedürftige Trinkwasserinstallation . Die häufigsten Ursachen einer Überschreitung sind die Nichteinhaltung des Temperaturregimes und die Nichtnutzung von Trinkwasserleitungen. Sanierungsbedürftige Zustände in Trinkwasserinstallationen sind nicht bekannt. Weitere Ursachen nosokomialer Infektionen können die Vernachlässigung von Hygienevorschriften , unkritische Anwendung von Antibiotika, mangelnde Qualifikation des Personals, und andere sein. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3784 17 6. Inwieweit gibt es regelmäßige bundes- oder landesweite Erhebungen zur Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen? a) Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit einer regelmäßigen Erhebung zur Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen? b) In welcher Art und Weise und bis zu welchem Zeitpunkt will die Landesregierung Initiativen zur regelmäßigen Erhebung der Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen einleiten? c) Wenn die Landesregierung keine Notwendigkeit für die regelmäßige Erhebung zur Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sieht, womit begründet sie dies? Die Fragen 6 und a) werden zusammenhängend beantwortet. In Krankenhäusern erfolgt durch die Gesundheitsämter eine mindestens jährliche Überprüfung der Trinkwasserqualität entsprechend den Vorgaben der TrinkwV. Bei Überschreitung von Grenz- beziehungsweise Maßnahmenwerten werden durch das LAGuS, Dezernat Krankenhaushygiene , mit Unterstützung der Gesundheitsämter Maßnahmen zur Sicherstellung der Patientensicherheit nach TrinkwV eingefordert und deren Umsetzung überprüft. In Pflegeeinrichtungen überprüfen die Gesundheitsämter ebenfalls nach den Maßgaben der TrinkwV die Einhaltung der in der TrinkwV festgelegten Grenzwerte und Anforderungen an die Trinkwasserinstallation . Es gibt bundes- und landesweit keine getrennten Erhebungen zur Trinkwasserhygiene, bezogen nur auf Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Zu b) Regelmäßige Kontrolle der Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind in der TrinkwV verankert und werden den Anforderungen dieser Verordnung entsprechend durchgeführt. Deshalb sind keine weiteren Initiativen erforderlich. Zu c) Nach TrinkwV besteht bereits die Notwendigkeit der regelmäßigen Kontrolle von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf trinkwasserhygienische Belange. Diese Daten werden im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung und der Trinkwasserberichterstattung erfasst, aber nicht separat für spezielle Einrichtungen aufgelistet. Drucksache 7/3784 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 18 7. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hält die Landesregierung für geboten, geeignet und angemessen? Die Qualität des Trinkwassers wird in Hinblick auf die menschliche Gesundheit in § 37 Absatz 1 IfSG wie folgt definiert: „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist“. Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Grundlage der Ermächtigung nach § 38 IfSG die TrinkwV erlassen. Diese legt die wichtigsten Punkte zur Gewährleistung der Qualität des Trinkwassers fest, wie zum Beispiel die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Aufbereitung des Wassers, die Pflichten der Wasserversorger sowie die Überwachung des Trinkwassers. Die TrinkwV setzt die Richtlinie zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG) in nationales Recht um. Teilweise enthält sie aber strengere Vorgaben als das europäische Recht. Diese sind notwendig und zulässig, um national bewährte und für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger wichtige Regelungen zu treffen. Durch den örtlichen Wasserversorger ist die Trinkwasserqualität bis zur Hausanschlussstelle zu gewährleisten. Dieser unterliegt der Kontrolle durch die Gesundheitsämter. Für die Qualität des Trinkwassers in der Hausinstallation bis zum Zapfhahn ist der Betreiber des Krankenhauses oder der Pflegeeinrichtung verantwortlich. Die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden durch die Gesundheitsämter hinsichtlich der Einhaltung der Trinkwasserverordnung überwacht . Damit gewährleisten die Anforderungen der Trinkwasserverordnung, welche in allen Bereichen der Trinkwasserversorgung Anwendung finden, eine sehr hohe Qualität des zur Verfügung gestellten Trinkwassers und den Schutz der Verbraucher. 8. Welchen Sanierungsbedarf sieht die Landesregierung bezüglich der Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern bzw. welcher Sanierungsbedarf wurde ihr gegenüber wann angezeigt? a) Inwieweit plant die Landesregierung selbst eine Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, einschließlich baulicher Hygienemaßnahmen ? b) Inwieweit sind der Landesregierung Planungen der Bundesregierung bzgl. einer solchen Förderung bekannt? Eine pauschale Aussage zum Sanierungsbedarf, bezogen auf die Trinkwasseranlagen in Krankenhäusern und Pflegeheimen ist der Landesregierung nicht möglich. Wie in der Antwort zu Frage 6 dargelegt, werden die Trinkwasseranlagen regelmäßig überwacht und in Abhängigkeit vom Ergebnis wird der jeweilige Betreiber aufgefordert, bei Bedarf erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Vorgaben der TrinkwV zu gewährleisten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3784 19 Zu a) Die Landesregierung plant keine Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserhygiene in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Instandhaltung und Sanierung von Trinkwasserinstallationen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen obliegt dem Unternehmer oder sonstigen Inhabern der Trinkwasserinstallation. Nach § 4 Absatz 1 Satz 1 TrinkwV sind mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten. Daher liegt jegliche Zuständigkeit für den ordnungsgemäßen Betrieb im Hinblick auf die Trinkwasserhygiene beim Unternehmer oder sonstigen Inhaber der Trinkwasserinstallation. Zu b) Bei der TrinkwV handelt es sich zwar um eine bundesweit gültige Verordnung, aber wie in der Antwort zu Frage 8 a) ausgeführt, ist die gesamte Zuständigkeit beim Betreiber einer Trinkwasserinstallationen angesiedelt. Es ist keine Förderung durch die Bundesregierung bekannt. 9. Welche Position bezieht die Landesregierung zur Einführung und Arbeit mit Hygienezertifikaten wie es sie zum Beispiel in der Republik Österreich gibt oder welche alternativen Maßnahmen favorisiert die Landesregierung? Im Bereich der Krankenhaushygiene werden die Ergebnisse der mindestens jährlichen Überwachungen der Krankenhäuser durch das LAGuS in Jahresberichten zusammengefasst und den Einrichtungen und der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Eine Auswertung erfolgt in der nächsten Überwachung mit der Klinikleitung, der Geschäftsführung und dem Hygienepersonal. Dabei werden gegebenenfalls weitere Maßnahmen festgelegt. Die Notwendigkeit der zusätzlichen Einführung von Zertifikaten sieht die Landesregierung nicht.