Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. August 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3791 7. Wahlperiode 02.08.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern seit 2015 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Eine exakte Feststellung des Lebensalters ist weder auf medizinischem, psychologischem, pädagogischem noch auf anderem Wege möglich. Alle Verfahren können allenfalls Näherungswerte liefern. Es gibt einen Graubereich von etwa ein bis zwei Jahren. Gleichwohl muss Minderjährigen ein hohes Maß an Schutz und Förderung zukommen. In die Beantwortung der Fragen wurden die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern einbezogen. Da keine einheitliche Statistik zur Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern geführt werden muss und die Erhebung in den einzelnen Gebietskörperschaften unterschiedlich gehandhabt wird, sind die vorliegenden Daten wenig repräsentativ. Mehrere tausend sogenannte unbegleitete minderjährige Ausländer, die tatsächlich aber volljährig sind, verursachen bundesweit Kosten von mindestens drei Milliarden Euro jährlich und sorgen so zudem für einen vollständigen Abschiebeschutz. Drucksache 7/3791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele sogenannte unbegleitete minderjährige Ausländer sind in den Jahren 2015 bis 2018 nach Mecklenburg-Vorpommern gelangt (bitte nach Jahren getrennt beantworten)? Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer, die nach Mecklenburg-Vorpommern gelangt sind, hat sich in den Jahren von 2015 bis 2018 wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer* 2015 488 2016 930 2017 343 2018 192 * Die Angaben stammen vom Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern (KSV). Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer setzt sich dabei zusammen aus den landesinternen vorläufig in Obhut genommenen unbegleiteten minderjährigen Ausländern und den unbegleiteten minderjährigen Ausländern, für die über das bundesweite Verteilverfahren eine Aufnahmeverpflichtung für Mecklenburg-Vorpommern geregelt wurde. 2. Bei wie vielen dieser Personen wurde eine Altersfeststellung mit dem Ziel, eine mögliche Volljährigkeit festzustellen, vorgenommen? Die Altersfeststellung ist dreistufig, jedoch durchläuft nicht jeder unbegleitete minderjährige Ausländer alle drei Stufen. Zunächst erfolgt durch das Jugendamt eine Einsichtnahme in die Ausweispapiere oder ähnliche Dokumente, soweit vorhanden. Nach § 42 f Absatz 1 Satz 1, 2. Alternative Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) erfolgt die Altersfeststellung hilfsweise mittels einer qualifizierten Inaugenscheinnahme. Besteht danach noch Zweifel an der Minderjährigkeit, wird durch das Jugendamt eine ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung veranlasst. Eine statistische Erfassung der sozialpädagogischen Altersfeststellung (§ 42 f Absatz 1 Satz 1, 2. Alternative Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) oder der medizinischen Altersfeststellung erfolgt nicht einheitlich im Land. Nach alledem ist davon auszugehen, dass jeder unbegleitete minderjährige Ausländer zumindest einmal eine Altersfeststellung durchläuft und damit auf die Angaben aus Frage 1 verwiesen werden kann. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3791 3 3. Bei wie vielen dieser Personen wurde dadurch bekannt, dass sie fälschlicherweise als Minderjährig eingestuft wurden? In der Landesverwaltung werden keine Statistiken im Sinne der Fragestellung geführt. Auch dem Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern liegen keine belastbaren Zahlen vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte, von denen sich sechs im Sinne der Fragestellung zurückmeldeten, hat sich die Anzahl der Personen, die als minderjährig eingestuft wurden, obgleich dies tatsächlich nicht der Fall war, in den Jahren von 2015 bis 2018 wie folgt entwickelt: Jahr Anzahl der nicht minderjährigen Ausländer 2015 4 2016 2 2017 3 2018 1