Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juli 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3793 7. Wahlperiode 15.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Kompaktkurse für Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Anzahl von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung hat im Schuljahr 2018/2019 an den Kompaktkursen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger teilgenommen? Im Schuljahr 2018/2019 haben 199 Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung an den Kompaktkursen teilgenommen. 2. Welche Anzahl der in Frage 1 erfragten Lehrkräfte wurde im oder zum Schuljahr 2018/2019 eingestellt? Zur Beantwortung der Frage ist eine händische Einzelfallprüfung erforderlich. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Drucksache 7/3793 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Lehrinhalte wurden innerhalb der Kompaktkurse im Schuljahr 2018/2019 konkret vermittelt? Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden hierbei unter anderem die folgenden Grundlagen in den Bereichen Allgemeine Didaktik des Unterrichts vermittelt: - Unterrichtsplanung (Ausgangsanalyse, Lernziele; didaktische Reduktion; didaktische Strukturierung - Phasen), - Kooperative Lernformen; Projektunterricht, - Bewertung und Zensierung, - Unterrichtsmethodik; Sozialformen des Unterrichts, - Umgang mit Unterrichtsstörungen, - Schulrecht - Aufsichtspflicht und Sicherheitserziehung, - Inklusion - Integration. 4. Wie viele Plätze stehen in den für das Schuljahr 2019/2020 geplanten Kompaktkursen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zur Verfügung? Es werden bedarfsdeckend so viele Plätze eingerichtet, wie auf Basis der Meldungen der Staatlichen Schulämter benötigt werden. 5. Wie viele Lehrkräfte werden für die Durchführung der Kompaktkurse im Schuljahr 2019/2020 zur Verfügung stehen? Es stehen fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Seiteneinsteigerqualifizierung sowie weitere Mitarbeiterinnen des Instituts für Qualitätsentwicklung aus der Referendarausbildung und dem Berater- und Unterstützungssystem zur Verfügung. 6. Welche konkreten Lerninhalte werden in den Kompaktkursen zum Schuljahr 2019/2020 vermittelt? Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden unter anderem die folgenden Grundlagen in den Bereichen Allgemeine Didaktik des Unterrichts vermittelt: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3793 3 - Unterrichtsplanung (Ausgangsanalyse, Lernziele; didaktische Reduktion; didaktische Strukturierung - Phasen), - Kooperative Lernformen; Projektunterricht, - Bewertung und Zensierung, - Unterrichtsmethodik; Sozialformen des Unterrichts, - Umgang mit Unterrichtsstörungen, - Schulrecht - Aufsichtspflicht und Sicherheitserziehung, - Inklusion - Integration. 7. Wo und wann werden die Kompaktkurse für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger im Schuljahr 2019/2020 durchgeführt? In der Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 2. August 2019 wird für neu eingestellte Lehrkräfte zum 1. Juli 2019 ohne Lehrbefähigung je ein Kompaktkurs in Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg durchgeführt. Für die zum Schuljahresbeginn 2019/2020 bis zum 4. Oktober 2019 eingestellten Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung werden während der Herbstferien ein einwöchiger Kompaktkurs und die weiteren Module im Verlaufe des Schuljahres 2019/2020 angeboten. Die Veranstaltungsorte werden noch festgelegt. Für Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung, die im Schuljahr 2019/2020 in der Zeit vom 5. Oktober 2019 bis zum Ende des Schulhalbjahres eingestellt werden, werden während der Februarferien 2020 ein einwöchiger Kompaktkurs und die weiteren Module im Verlaufe des Schuljahres 2019/2020 und 2020/2021 angeboten. Der zeitliche Rahmen für die grundlegende pädagogische Qualifizierung umfasst ein Schuljahr. Daher wird derzeit vorbereitet, dass der zunächst auf ein Jahr befristete Arbeitsvertrag in diesen Fällen möglichst bis zum 31. Januar 2021 befristet werden wird. 8. Welche Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern ohne Lehrbefähigung wird mit Stand 19. Juni 2019 zum 1. Juli 2019 eingestellt? Mit Stand vom 19. Juni 2019 werden 41 Bewerberinnen und Bewerber ohne Lehrbefähigung zum 1. Juli 2019 eingestellt. Die tatsächliche Teilnehmerzahl an diesem Kurs ist in der Tat höher, da hier auch die Lehrkräfte teilnehmen können, die bereits beschäftigt werden, aber aus verschiedenen Gründen noch keine pädagogische Grundqualifizierung erhalten haben. Drucksache 7/3793 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 9. Welchen Anzahl von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern hat seit dem Schuljahr 2015/2016 bis Stand 19. Juni 2019 den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern wieder verlassen (bitte nach Schulamtsbereichen getrennt angeben und bei Berufsschulen nach Einzelstandort )? Es wird auf die Drucksachen 7/3007 und 7/2650 verwiesen. Von den zum Schuljahr 2018/2019 gemäß Drucksache 7/2650 Frage 9 eingestellten Lehrkräften ohne Lehrbefähigung haben zusätzlich zu den in der Drucksache 7/2650 Frage 10 angegebenen Lehrkräften ohne Lehrbefähigung neun weitere Lehrkräfte den Schuldienst an Schulen in öffentlicher Trägerschaft wieder verlassen. Die neun Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung verteilen sich auf die Schulbehörden wie folgt: 1 x Berufliche Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Neustrelitz, 2 x Staatliches Schulamt Greifswald, 2 x Staatliches Schulamt Neubrandenburg, 4 x Staatliches Schulamt Schwerin.